steigen die Gerichtskosten ab dem 01.01.2022 ? Höhere Gerichtskosten für einen Mahnbescheid?

25. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
mistral1
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)
steigen die Gerichtskosten ab dem 01.01.2022 ? Höhere Gerichtskosten für einen Mahnbescheid?

Ich möchte einen Mahnbescheid gegen einen Schuldner beantragen. Dies möchte ich lieber erst ab dem 01.01.2022 machen. Ich habe nur Angst, dass ab dem 01.01.2022 die Gerichtskosten für den Mahnbescheid steigen.

Ist das der Fall?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4150 Beiträge, 668x hilfreich)

Ist doch egal. Die Kosten für den Mahnbescheid hat der Schuldner auch zu tragen. Warum aber erst zum 1.1.22?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mistral1
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist nun wirklich keine Antwort auf die Frage.

Wenn der Schuldner nicht zahlt, bleibe ich auf den Gerichtskosten sitzen.

Hat jemand eine Antwort auf die Frage?

-- Editiert von mistral1 am 25.10.2021 20:52

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109305 Beiträge, 38285x hilfreich)

Zitat (von mistral1):
Ist das der Fall?

Den meisten Juristen sind hellseherische Fähigkeiten nicht gegeben.

Da wird man abwarten müssen, was die aktuelle bzw. die neue Regierung noch so alles machen, ob die da noch was beschließen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1538 Beiträge, 953x hilfreich)

Die Gerichtskosten werden in nächster Zeit nicht steigen. Erstens läuft kein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren, zweitens wurden sie gerade (zum 01.01.2021) angehoben.

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#5
 Von 
mistral1
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke.

Das heißt, es macht von den Gebühren für den Mahnbescheid keinen Unterschied, ob ich den Mahnbescheid am 31.12.2021 beantrage oder erst am 01.01.2022 ??

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#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1538 Beiträge, 953x hilfreich)

Richtig, das macht keinen Unterschied. An eventuelle Verjährung denkst du aber, hoffe ich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109305 Beiträge, 38285x hilfreich)

Zitat (von mistral1):
Das heißt, es macht von den Gebühren für den Mahnbescheid keinen Unterschied, ob ich den Mahnbescheid am 31.12.2021 beantrage oder erst am 01.01.2022 ??

Stand heute: nein


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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