Ich möchte einen Mahnbescheid gegen einen Schuldner beantragen. Dies möchte ich lieber erst ab dem 01.01.2022 machen. Ich habe nur Angst, dass ab dem 01.01.2022 die Gerichtskosten für den Mahnbescheid steigen.
Ist das der Fall?
steigen die Gerichtskosten ab dem 01.01.2022 ? Höhere Gerichtskosten für einen Mahnbescheid?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Ist doch egal. Die Kosten für den Mahnbescheid hat der Schuldner auch zu tragen. Warum aber erst zum 1.1.22?
Das ist nun wirklich keine Antwort auf die Frage.
Wenn der Schuldner nicht zahlt, bleibe ich auf den Gerichtskosten sitzen.
Hat jemand eine Antwort auf die Frage?
-- Editiert von mistral1 am 25.10.2021 20:52
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ZitatIst das der Fall? :
Den meisten Juristen sind hellseherische Fähigkeiten nicht gegeben.
Da wird man abwarten müssen, was die aktuelle bzw. die neue Regierung noch so alles machen, ob die da noch was beschließen.
Die Gerichtskosten werden in nächster Zeit nicht steigen. Erstens läuft kein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren, zweitens wurden sie gerade (zum 01.01.2021) angehoben.
Danke.
Das heißt, es macht von den Gebühren für den Mahnbescheid keinen Unterschied, ob ich den Mahnbescheid am 31.12.2021 beantrage oder erst am 01.01.2022 ??
Richtig, das macht keinen Unterschied. An eventuelle Verjährung denkst du aber, hoffe ich.
ZitatDas heißt, es macht von den Gebühren für den Mahnbescheid keinen Unterschied, ob ich den Mahnbescheid am 31.12.2021 beantrage oder erst am 01.01.2022 ?? :
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