strom abgestellt - Können wir nicht einfach den Ratenplan neu aktivieren?

2. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
myraa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
strom abgestellt - Können wir nicht einfach den Ratenplan neu aktivieren?

Hallo an Alle und Heeeelp please...!!

Folgender Fall:
Einzug in meine (erste eigene) Wohnung im Mai 2002. Ich wusste Strom müsste über SWM abgerechnet werden und meine Hausverwaltung muss mich anmelden.
Eine Stromrechnung habe ich in den ersten drei Jahren nicht bekommen, was mir auch ganz recht war da ich mit meinem damaligen Ausbildungsgehalt nicht viel hätte zahlen können, besser gesagt garnix. Letztes Jahr im Frühjahr kam dann eine Gesamtrechnung über 2.800 € ! Zur Erklärung: die Wohnung ist Altbau und ich habe Nachtspeicheröfen zum heizen. Mir wurde ab und zu gesagt "oh die sind aber schon teurer als normal oder?" ..Ich hatte keine Ahnung, hauptsache sie melden sich erst wenn ich mit der Ausbildung fertig bin, dann kann ich ja nachzahlen und habe dann auch genug zur Verfügung. Ich hätte nie im Leben mit so einem Betrag gerechnet.
Da ich ein absolut friedlicher Mensch bin, bin ich gleich hingetigert und erzählt ich kann da ja nix dafür und der Betrag ist viel zu hoch, bla bla. Am Anfang wurde erst mal noch rumgerechnet ob es überhaupt mögl ist dass ich (1Personen-Haushalt,keine Waschmaschine,kein Geschirrspüler,37.5qm)überhaupt so viel verbraucht haben kann.
Man kam zu dem Schluss dass es so sein muss, die Rechnung wurde um 400 € gemindert (aufgrund der damals niedrigeren Strompreise) und wir haben eine Ratenzahlung vereinbart. Jeden Monat 100€. Die Abschlagszahlungen wurden von 11€ auf 150€ erhöht. Also jeden Monat 100€ und alle 2 Monate 150€ Abschlag dazu. Ok - Hab ich gemacht und lebe seitdem weiterhin genauso wie in der Ausbildung weil das Gehalt echt fast komplett für Rechnungen draufgeht.
Ich hab mich auch nicht um Verjährungsfristen bemüht oder ob das überhaupt ok so ist eine Rechnung nach so langer Zeit über so einen Betrag zu senden (by the way ... ist das ok?).
Ach ja, ich sollte noch erwähnen, dass die SWM mir einen Brief geschrieben haben in dem sie erklärt haben wie es überhaupt dazu kam dass ich die ersten drei Jahre nix von Ihnen gehört hab:
... Leider wurde bei uns das Einzugsdatum 05.2002 versehentlich mit 05.2004 eingegeben. Ihre Hausverwaltung hatte uns Ihren Einzug korrekt mitgeteilt ... ! Das betreffende Fax hab ich (in meinem dunklen, kalten)Zuhause.
Ok, jedenfalls lief das alles dann das letzte Jahr so. Die vorletzte Abschlagszahlung habe ich zu spät überwiesen, weil ich erst den Überweisungsschein verschusslt hab und dann aufs nächste Gehalt warten musste. Kann mir 150€ nicht einfach aus dem Ärmel schütteln. Mit dem Beleg der ersten Mahnung habe ich den Betrag dann angewiesen, brav mit Mahngebühr und einem "sorry" im Betreff. Dann kam eine zweite Mahnung in der auf einmal alle noch offenen Posten (ca.1.970 € ) angemahnt wurden. Ein Blick auf das Datum hat mir gezeigt, ach ok - das hat sich überschnitten.
Tja und jetzt ist seit 3 Tagen der Strom abgestellt!
Dann bin ich da heute früh hin (wie peinlich in der Arbeit sagen zu müssen der Strom ist abgestellt!!), und die Frau meint ich muss 960€ auf einmal zahlen sonst gibts keinen Strom. Ich hab ihr gesagt, unmöglich, wie denn? Können wir nicht einfach den Ratenplan neu aktivieren? Sie meinte, nein, da gibt es keine Diskussion, 960€ oder kein Strom! Ich war wirklich höflich am Anfang, ich hab ihr gesagt, schauen Sie doch nach in Ihrem Computer, die Zahlung ist da, die letzte Abschlagszahlung ist auch schon da und der Dauerauftrag läuft auch weiterhin ganz normal, ok ich bin einmal in Verzug gekommen, aber deshalb bin ich ja jetzt hier und will sowas wie Beratung und Kundenservice!? Es ist doch keine gerechtfertigte Reaktion den Strom abzustellen , nur weil EINE Abschlagszahlung - was ja eine VORAUSZAHLUNG für eine noch nicht mal geschriebene Rechnung ist - zu spät kam!! Und ok, abgestellt is er ja schon, ich wollte ja eigentlich nur dass er sofort wieder angestellt wird und ich meine Raten weiterzahle, so wie die ganze Zeit - von mir aus mit hochheiligem Versprechen nie nie nie wieder in Verzug zu kommen.
Naja im Endeffekt bin ich dann, nicht mehr so höflich, gegangen mit dem Ergebnis dass mir die Frau gesagt hat , so lange ich nicht die 960€ aufeinmal zahle, bekomme ich keinen Strom! Ich habe gesagt, ich kann nie im Leben so viel zahlen, warum können wir denn nicht wieder die Ratenzahlung etc aktivieren, das is doch vollkommen überreagiert (oder?), ich bin doch da und ich zahle doch auch immer. Sie meinte es gibt keinen Raum für Diskussion und für sie ist das Gespräch beendet.
Waaas tuuuun??? Mir ist kalt :(
Habe folgendes gefunden:
In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) ist geregelt, wann ein Energieversorger berechtigt ist, die Versorgung einzustellen. § 33 Abs. 2 besagt, dass insbesondere bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung das Versorgungsunternehmen berechtigt ist, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Dies gilt nicht, wenn der Kunde darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen, und hinreichende Aussicht besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Trifft das auf mich zu? Schon gäl?? Wie kann ich weiter vorgehen? Habe keinen Rechtsschutz oder sowas.
Also, wenns hart auf hart kommt kann ich Papi schon fragen, ich will auf keinen Fall noch mehr Schwierigkeiten, v.allem Schulden, haben!!
Aber Papi soll mir lieber den Führerschein zahlen.. :(
Ich bin kein Zahlungsverweigerer ich bin auch nicht zahlungsunfähig, ich brauche nur wieder meine Ratenzahlung und den Strom!!
Ich würd am liebsten von Euch hören dass SWM zu voreilig gehandelt hat und ich meinen Strom bekomme ohne weitere Kosten. Aber wie? Hab ich überhaupt irgendeine Chance??

So, jetzt hab ich Euch zugelabert! :)
Freue mich sehr auf Euer Feedback!!

(Habe übr auch schon angedroht zu yellow zu gehn und mit dem Verbraucherschutz, Anwälten und Fernsehn wiederzukommen :) - aber das kennen die ja schon)


-- Editiert von myraa am 02.02.2006 13:43:11

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
myraa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, danke für die Antwort!

Ja, aber noch während der Ausbildungszeit und da wurde auf meine Eltern verwiesen, ich sei nicht berechtigt gewesen.

Echt, soll ich?

(bin ich überhaupt gemeint!??) :)

-- Editiert von myraa am 02.02.2006 15:15:40

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

als erstes würde ich mich mal mit der Beschwerde/Schlichtungsstelle des Energieversorgers in Verbindung setzen.
Die Dame im Kundencenter kann auch nur das machen, wozu sie angewiesen ist.

Lässt sich so auch keine Einigung erzielen, bleiben nur zwei Möglichkeiten: Zahlen oder Klagen.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Sie bekommen auf dem Amtsgericht eine kostenlose Rechtsberatung.Mit dem Stromlief-
erant nochmal reden da es nicht Ihre Schuld
war mit dem falschen Einzugsdatum sondern der des Lieferanten.An Ihrer Stelle die Raten weiterzahlen und sich bei Yello
anmelden mit einem ehrlichen Brief und Sie
bekommen Strom und zahlen kein so hohen
Abschlag.Den Versuch ist es wert.

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wenn dir dass Steuerrad an den Händen wichtiger ist als ein warmer Po, dann geschieht es dir recht, dass die Zähne klappern.
Du wußtest, dass man Strom bezahlen mußt. Wenn keine Rechnung oder Abbuchung kam, hättest auch du mal nachhaken können, denn mit eigener Wohnung ist man a) denkfähig oder b) kann zur Not mal bei den Eltern nachhaken.
Ich finde es korrekt, dass sie dir den Strom abgestellt haben.
PS: Was willst du mit dem Führerschein, hast ja doch kein Geld, ein Auto zu unterhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

@ sika0304

diesen Kommentar hättest du dir auf für jemand anderen aufheben können!

Wenn es jetzt jemand wäre, der absolut gar nix zahlen will, könnte ich dir beipflichten.

Dem scheint aber nicht so zu sein. Von daher ist dein Posting hier überflüssig!
_____________________________

Ich denke, bei einer vergessen zahlung haben die ziemlich heftig reagiert. Aber da sind die Stromunternehmen gleichermaßen ziemlich hart. Voraussetzung, sie kommen in die Häuser rein. Ich kann mich nur den o.g. postings anschließen.

Vielleicht solltest du deinen Vater nach dem Geld fragen. Du kannst ihm ja dieses dann billiger zurück zahlen. Und nach 6 Monaten, wenn es abgezahlt ist, kannst er dir auch den Führerschein zahlen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
myraa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ihr lieben, herzlichen dank für all eure ratschläge!! - ausser natürl sika0304 (tssööää...)!

das beste an dem ganzen ist, die abschlagszahlung wurde falsch gebucht! und weil die deshalb im system noch als fehlend gekennzeichnet war, kam es so weit dass der strom abgestellt wurde.

schau ma mal.. ich kann erst nächste woche donnerstag wieder hin :( vorher bekomme ich nicht frei. und keine wärme!
halte euch auf dem laufenden, aber 960€ zahle ich mit sicherheit nicht einfach so auf einmal! tss. jeder person steht doch so oder so ein bestimmter betrag für den lebensunterhalt zur verfügung!

werde mir viele schlaue sachen zusammensammeln und dann die schlichtungsstelle beehren!

vielen dank nochmal und wunderschönes wochenende!!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
myraa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

da bin ich wieder ... schön aufgewärmt :)
der sachbearbeiter bei dem ich zufällig rein bin hat mich schon von letztem jahr gekannt! damals hatten wir noch gerätselt ob die rechnung tatsächlich so hoch sein kann!
jedenfalls, alles kein problem! sollte der richtigkeit halber nochmal die 150€ überweisen und er hat die techniker geschickt ;) juuhuu!
jetzt ist wieder alles beim alten!
danke nochmal an euch!!
liebe grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Freut mich für Dich!

Endlich mal ne rückmeldung was drauß geworden ist....;) passiert ja selten

-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.858 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen