strom für fußbodenheizung/kein sep. zähler

6. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
sveva
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
strom für fußbodenheizung/kein sep. zähler

guten abend, es ist eine etwas verzwickte angelegenheit. es handelt sich um drei wohnungen (2 bewohnt von eigentümern, 2 vermietet), die per strom/fußbodenheizung beheizt werden. hierzu gibt es einen generellen zähler im heizungskeller. in den wohnungen sind noch individuelle zähler. ich war zunäschst davon ausgegangen, dass somit für jede wohnung separat abgelesen und vom stromlieferanten die abrechnung erstellt wird. dem ist jedoch nicht so. der stromlieferant hat mitgeteilt, es wäre möglich zwischenzähler einzusetzen, was der installateur aber verneinte.

meine frage: ist sowas überhaupt zulässig? denn damit hat der einzelne ja keine möglichkeit, einen anderen strom/stromtarif zu bekommen als alle anderen. heutzutage legt der eine ja wert auf ökologie, dem anderen ist es wichtig, möglichst günstig strom zu bekommen.

außerdem ist es natürlich für denjenigen, der die abrechnung machen muss, auch bedeutend schwieriger, als wenn das vom stromanbieter gemacht werden würde.

in der abrechnung stand auch die neue abschlagszahlung für alle vier parteien drin. hier ist natürlich nicht berücksichtigt, dass der eine mehr, der andere aber besonders sparsam im verbrauch war.

ich halte so etwas für rechtlich eher zweifelhaft und würde mich über entsprechende infos sehr freuen.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
der stromlieferant hat mitgeteilt, es wäre möglich zwischenzähler einzusetzen, was der installateur aber verneinte.

Wohl weil solche schon installiert sind?
quote:
in den wohnungen sind noch individuelle zähler.




quote:
denn damit hat der einzelne ja keine möglichkeit, einen anderen strom/stromtarif zu bekommen als alle anderen.

Das könnte man ja ändern. Erfahrungsgemäß will jedoch keiner derjenigen die vorher auf Unabhängigkeit plädierten, dann auch die anteiligen Kosten dafür tragen.





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#2
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
denn damit hat der einzelne ja keine möglichkeit, einen anderen strom/stromtarif zu bekommen als alle anderen.

Vergleichen wir das doch einmal mit einer Zentralheizung.
Welche Möglichkeiten hat denn da der einzelne Nutzer ?



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#3
 Von 
sveva
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

ja nun, diese installierten einzelzähler sind nur für den bewohner bzw. für denjenigen, der die abrechnung macht, von belang. den stromanbieter gehen sie anscheinend nichts an.

es ist jetzt so, dass eine relativ hohe nachzahlung gekommen ist, ich aber von einem bewohner trotz mehrfacher nachfrage keinen ablesewert bekommen, der energieversorger aber auch nciht ewig auf sein geld warten will! wenn es einzelne zähler mit verbindung zum anbieter gebe, wäre das überhaupt kein problem! warum das nicht möglich sein soll, begreife ich einfach nicht!

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
ich aber von einem bewohner trotz mehrfacher nachfrage keinen ablesewert bekommen,

Es ist kein Rechtsgrund erkennbar, weshalb einer deiner Mitmieter dir zu irgendwelchen Auskünften bezüglich seines Verbrauches verpflichtet sein sollte.

Eventuell kannst du ja denjenigen fragen der die Abrechnung macht, ob er über diesn Wert verfügt und er ihn dir mitteilen möchte?



quote:
wenn es einzelne zähler mit verbindung zum anbieter gebe, wäre das überhaupt kein problem! warum das nicht möglich sein soll, begreife ich einfach nicht!

Vermutlich, weil die Installation (Leitungen, Verteiler, etc.) schlicht dafür nicht geeignet ist.





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#5
 Von 
sveva
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

das mit den ungeeigneten leitungen vermute ich auch mal, nachdem die gesamtinstallation aber gerade mal knapp 1 jahr alt ist, begreife ich nicht wie man so was überhaupt machen konnte.

und mich hats erwischt, mit der abrechnung! d.h. ich bin kein irgendwie außenstehender, sondern muss das auf die reihe bringen. sonst würde mich dessen verbrauch überhaupt nicht interessieren!

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
nachdem die gesamtinstallation aber gerade mal knapp 1 jahr alt ist, begreife ich nicht wie man so was überhaupt machen konnte.

Das ist mir auch ein Rätsel.
Vermutlich Sparsamkeit? Unwissenheit?



quote:
und mich hats erwischt, mit der abrechnung!

Mein Beileid ...

Du bist offiziell mit der Abrechnung beauftragt?
Dann hast du natürlich einen Anspruch auf Auskunft.


Ist er Mieter oder Eigentümer?
Wie hast du denn versucht ihn zu kontaktieren?
Liegen dir Verbrauchswerte aus dem Vorjahr/den Vorjahren von ihm vor?





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#7
 Von 
sveva
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

dazu bin ich gekommen,w ie die jungfrau zum kind. war grad kein anderer greifbar. daten aus der vergangenheit liegen nicht vor, da die wohnungen erst seit dezember 2010 der reihe nach bezogen wurden. der betreffende ist mieter. ich habe ihn schriftlich um auskunft des zählerstandes gebeten, 2x, und die schreiben persönlich eingeworfen. ich sehe ihn leider eigentlich nie, nur das auto. genaugenommen kenne ich ihn auch nicht mal vom sehen. von seiner vermieterin habe ich nur den namen, da über die bislang die abschlagszahlungen für den strom gingen. ich habe dem mieter ja auch gesagt, evtl. könner er sich an seine vermieterin wenden. ich werf ihm jetzt nochmals einen zettel rein, worauf dann steht, dass sein stand rechnerisch ermittelt wird.

was mich aber außerdem ärgert ist, dass seitens des stromanbieters für die zukunft entsrpechend höhere abschlagszahlungen verlangt werden, und das nachdem ich wirklich sparsam war. ich sehe auch nicht wirklich ein, für die verschwendung anderer mit aufzukommen. separate zähler, die vom stromanbieter abgerechnet werden können scheinen mir die sinnvollste lösung. ich ruf dort morgen mal an. Danke!

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
ich werf ihm jetzt nochmals einen zettel rein, worauf dann steht, dass sein stand rechnerisch ermittelt wird.

Da kann er den Zugang jederzeit bestreiten...

Wenn dann filme ohne Unterbrechung die Datums- und Uhrzeitangabe bei einem der NAchrichtensender, dann den Inhalt des Zettels und wie du ihn bei ihm einwirfst.



quote:
ich sehe auch nicht wirklich ein, für die verschwendung anderer mit aufzukommen.

???
Es wird doch nach Verbrauch abgerechnet wie du sagtest?





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#9
 Von 
sveva
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Klar wird nach verbrauch abgerechnet. aber der anbieter hat halt aufgrund des generellen verbrauchs die abschlagszahlungen um 50% nach oben gesetzt.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Klar wird nach verbrauch abgerechnet. aber der anbieter hat halt aufgrund des generellen verbrauchs die abschlagszahlungen um 50% nach oben gesetzt.

Verstehe.

ABER:
Wenn der Anbieter doch nur eine Rechnung sendet und es erst danach durch dich anhand der Zwischenzähler aufgedröselt wird, was hindert dich daran die Abschläge der Einheiten anhand des letztjährigen Verbrauches anzupassen?





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#11
 Von 
sveva
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

danke nochmals! so werde ich es wohl machen. buchhaltung war schon immer eine leidenschaft von mir :-(((.

aber im ernst: das war das erste und das letzte mal. ich hab mich nochmals beim anbieter erkundigt und mir wurde gesagt, diese "konstruktion" sei absolut unüblich und sicher auch nicht wirklich sinnvoll. ich werd mich jetzt drum kümmern, dass ich da zumindest für mich einen regulären zwischenzähler kriege, sodass der anbieter direkt abrechnen kann. was die anderen machen, juckt mich dann auch nicht mehr.

soll ja leute geben, die sowas gerne machen. ich bin vollberufstätig, habe eine chronische krankheit, alleinerziehend mit zwei pubertierenden kids ... das reicht mir eigentlich! und wenn den anderen diese argumente nicht reichen, pech gehabt!

also danke nochmals... konnte nicht früher antworten wg. arztterminen!

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