Ich war bei einer Heilpraktikerin und habe bei dem ersten Besuch gefragt, ob sie nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abrechnet. Dies hat sie mir bestätigt und gesagt, das jede Versicherung aber anders abrechnet. Ich hatte vorher bei meiner Versicherung nach gefragt und sollte nach der Gebührenordnung fragen. Dann wurde die Behandlung durchgeführt. Weder bin ich über Preise, die bei ihr aushängen sollen noch über Wahlleistungen informiert worden. Als ich die Rechnung dann bei der Beihilfe und KV einreichte, sagten mir diese, das die Preise überhöht wären und sie nur die in der Gebührenordnung angegeben Preise bezahlen würden. Sie hat bei §2 fast den 3fachen Betrag genommen. Ich habe ihr dies mitgeteilt und sie gebeten, die Rechnung nach Gebüh zu korrigieren. Das hat sie verweigert und mir rechtliche Schritte angedroht. Hier meine Fragen:
- Bin ich verpflichtet, nach ihrer website zu suchen und dort nach ihren Preisen?
- muss sie mich nicht auf Preise hinweisen und das sie in der Praxis aushängen?
- muss sie mich nicht über wahlleistunge die über die GebüH gehen informieren?
- welche rechtlichen Schritte kann sie jetzt machen?
Vielen Dank.
Daniela
-- Editier von jaina1980 am 02.04.2015 12:41
überhöhte Rechnung bei Heilpraktikerin
2. April 2015
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Frage vom 2. April 2015 | 12:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
überhöhte Rechnung bei Heilpraktikerin
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#1
Antwort vom 2. April 2015 | 13:41
Von
Status: Richter (8414 Beiträge, 3774x hilfreich)
Zitat:habe bei dem ersten Besuch gefragt, ob sie nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abrechnet. Dies hat sie mir bestätigt und gesagt, das jede Versicherung aber anders abrechnet. Ich hatte vorher bei meiner Versicherung nach gefragt und sollte nach der Gebührenordnung fragen. Dann wurde die Behandlung durchgeführt.
Also war zu Behandlungsbeginn alles unklar!
Ich habe mir im Netz eine GO für HP rausgesucht und die Beträge für die gleiche Behandlung können zwischen 5 und 30 EUR liegen (in nur einem Beispiel).
Wie lautet diese Behandlung/Gebühr genau, welcher Spielraum ist angegeben?
Zitat:Sie hat bei §2 fast den 3fachen Betrag
genommen
Und jetzt?
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