üble nachrede, verleumdung bei vermieter?

29. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
scott123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
üble nachrede, verleumdung bei vermieter?

Hallo liebe Forumsleser.

Es geht um eine etwaige Verleumdung, oder üble Nachrede, die vl. ein Mietverhältnis, oder ein Arbeitsverhältnis beeinflussen könnte.


In einer Wohngemeinschaft mit vier Mietern, kommt es zu nach einer WG-Besprechung zu einem Streit zwischen Person A und Person B. Person A verlangte von Person B, dass diese mit privaten Sachen und ihrer Privatsphäre respektvoller umgehen solle (Person B hat nämlich Unterwäsche und Rasierer von Person A öfters ungefragt benutzt). Person B fühlt sich angegriffen und erklärt im Streit, dass sie ausziehen werde und nichts mehr mit Person A zu tun haben wolle. Danach herscht Funkstille zwischen den zweien.
In dieser Zeit kommt es aber nochmals zur kurzen Konfrontation, Person B sucht Person A auf und bezeichnet sie und ihre Familie als kalt und gehässig. Person A reagiert nicht auf diese Beleidigung und schweigt.
Tage später sucht Person B erneut Person A auf und entschuldigt sich für die Vorfälle. Person A nimmt diese Entschuldigung an und es scheint, als wäre die Freundschaft wieder gerettet.
Wochen später vermisst Person A eine Storyboardzeichnung, auf der eine Person eine andere mit einer Waffe bedroht. (Die gezeichneten Personen sind skizzenhaft und haben keine Ähnlichkeit mit realen Personen.) Als Person die Zeichnung sucht, findet sie diese im Zimmer von Person B; die Zeichnung ist zerissen. Person A spricht Person B darauf an, diese verweigert jegliche Form von Gespräch und schreit Person A an, dass diese mal wieder in die Psychatrie solle. Person B verlässt darauf hin die Wohnung und zieht vorerst zu einer Freundin.
Person A ist fühlt sich verletzt und schreibt Person B eine SMS in der Art von "Diesmal bist du zuweit gegangen, Dummheit schützt vor Folgen nicht".

Als Person B nach einer Woche wieder auftaucht, erklärt sie einem Mitbewohner, dass sie bei der Polizei gewesen sei und sich nicht mehr alleine in die Wohnung traue. Sie werde schnellst möglich ausziehen. Der andere Mitbewohner erfährt davon, ruft Person B an und will sich nach ihr erkundigen. Person B erklärt ihm, dass sie diesen Psychoterror nicht mehr aushalten würde, dass Person A auch noch den anderen Mitbewohner rauseckeln würde. Außerdem sagt sie, dass sie ihr Vater mit dem Vermieter gesprochen hätte, und sie aufgrund des Psychoterrors, für einen gewissen Zeitraum die Miete erstattet bekäme.

Verwundert über diese Aussagen informiert der Mitbewohner die anderen WG-Bewohner. Sie beschließen den Vater von Person B zu kontaktieren, um ihn und Person B zum Gespräch einzuladen. Ziel des Gesprächs soll sein, Mißverständnisse aufzuklären und den Vater oder Person B um eine Richtigstellung beim Vermieter, bei Bekannten (die in gewisserweise auch den Arbeitgeber von Person A einschließen) und ggfs. bei der Polizei zu bitten.

Als es beim endgültigen Auszug von Person B zum Gespräch kommen könnte bzw. sollte, wollen Person B und ihr Vater kein Gespräch mehr. Sie wollen "das ganze nicht wieder aufrollen". Sie gehen.

Person A hat nun Befürchtungen, dass die falschen Aussagen von Person B die Beziehung zwischen Vermieter und Person A beeinflussen könnte. Sowie dies zum Arbeitnehmer und zu anderen Bekannten.
Person A hat mittlerweile erfahren, dass Person B bei der Polizei tatsächlich eine Aussage gemacht hat. Person B gab in etwa zu Protokoll, dass die psychotisch auffällige Person A sie seit einem halben Jahr, als Person B ein kurzes Verhältnis mit einem Mitbewohner hatte systematisch rausekeln wollte.

Zur Anzeige kam es vermutlich jedoch nicht.


=> Person A überlegt jetzt ob sie den Rechtsweg eingehen soll. Schließlich hat sie Zeugen, wie Mitbewohner, Freund und andere Bakannte.

Ich denke der oben beschrieben Fall kann unter Verleumdung oder üble Nachrede eingestuft werden. Ist dies korrekt?

=> Wie könnte die Sache sich nach der Anzeige entwickeln. Person A ist sich unsicher, da evtl. zu hohe Anwaltsnwalts kosten auf sie zu kommen würden.
Braucht man in so einem Falle als Kläger überhaupt einen Anwalt und wenn ja, würden die Kosten nicht auf den Angeklagten fallen (bei einem für den Kläger positiven Urteil)

Vielen Dank für die Zeit und Mühe.




PS:
noch ein paar Hintergrundsinformationen:
-Person B hat vor einiger Zeit -unabhängig von der Auseinandersetzung- schonmal angekündigt, dass sie, Aufgrund persönlicher Probleme Ausziehen werde.
-Die Mitbewohner sowohl als auch andere Menschen im Umfeld der Personen A und B könnten bezeugen, dass Person A niemals psychoterror o.ä. gegen Person B geübt hat.
-ein Mitbewohner könnte bezeugen, dass Person B sich selbst schon als neidisch auf Person A bezeichnete.
-Die Mitbewohner vermuten, dass Person B Aufgrund persönlicher, psychischer Probleme, eine Art Verschwörung oder eine Art Psychoterror hinter unbedeutenden Sachen wie z.b. die Zeichnung sah.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8368 Beiträge, 3744x hilfreich)

Wie hat Person B denn die Person A beim Arbeitgeber verleumdet? Davon steht nichts im Beitrag.

Zitat Fragesteller:
Person A hat mittlerweile erfahren, dass Person B bei der Polizei tatsächlich eine Aussage gemacht hat. Person B gab in etwa zu Protokoll, dass die psychotisch auffällige Person A sie seit einem halben Jahr, als Person B ein kurzes Verhältnis mit einem Mitbewohner hatte systematisch rausekeln wollte.


Wozu wurde denn diese Aussage gemacht? Liegt eine Anzeige vor? Das ist ohne Hand und Fuß.


Und dann noch das:
Person B hat ein Dings von Person A zerrissen: Das ist Beschädigung fremden Eigentums.

Person A hat unerlaubt das Zimmer von B betreten (dabei die Zeichnung gesucht und gefunden): Das ist wohl unerlaubtes Eindringen oder Hausfriedensbruch.

Ich glaube, das Beste ist, wenn beide für sich die Sache abschließen. Das ist nun wirklich fern von jedem öffentlichem Interesse (wieso also Polizei?) und beide haben ihren Dreck am Stecken.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.424 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.141 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen