uneingeschränktes Wohnrecht

2. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Husky2010
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
uneingeschränktes Wohnrecht

Welche Nebenkosten (z.B. Wasser, Strom, Heizung) etc. müssen bei einem uneingeschränkten Wohnrecht in einem Einfamilienhaus alleine getragen werden? Gelten hier die gleichen Verpflichtungen wie bei einem Mietvertrag?
Kann mir jemand Details nennen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Die Frage war vermutlich, was "verkehrsüblich" ist, wenn nichts vereinbart wurde. In der Regel denkt ja der typische Fragesteller nie an Vereinbarungsdetails (siehe die beliebten "Ich hab für einen Kunden eine Website gebaut ohne Vereinbarung, welche Rechte hat wer?"-Fragen), sondern fragt erst, wenn das Kind schon im Brunnen strampelt.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Es müssen die Verbrauchskosten getragen werden, also Wasser, Strom, Heizung Müll usw.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Husky2010
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

zählt dazu auch die Grundsteuer oder wird diese aufgeteilt auf die anderen Erben?

2x Hilfreiche Antwort

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