verdammte ******* !?

1. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
guest123-780
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 3x hilfreich)
verdammte ******* !?

Hier muss ich echt mal, gegen die allgemeine Gleichgültigkeit, ordinär werden.
Da schreib ich mir die Finger wund um Fragen zu schreiben, und kämpfe als Legastheniker gegen die ewig vorhandene schreibangst. Aber hier geschieht nichts anderes als Häme und Unterstellungen. Wenn hier schon Experten anzutreffen sind, wieso keine Sozialethische Antworten?
Mag Ja sein, dass das Ausgangssituation, Straßenkunst, völlig uninteressant und unspekulativ ist.
Die Fragen nach dem Sinn der Gerechtigkeit und/oder Wiedergutmachung bleiben dennoch?
Noch einmal kurz zusammengefasst: Kommune verbietet unter konstruierten Vorbehalt die Kunstvermittlung, der Straßenkunst, auf öffentlichen Straßenland.
Gewerbeschein – Straßennutzungsgenehmigung.
Obwohl die Rechtskonstruktionen bewusst falsch, somit gegen den Sinngehalt der Rechtssystematik verstößt. Gewerbeschein – Straßennutzungsgenehmigung sind Erlaubnispapiere – und Sinn der Kunstfreiheitsgarantie ist es, dass man um ein garantiertes Freiheitsrecht, den Umständen entsprechend, um keine Erlaubnis fragen muss.
Diese Rechtssystematik, zur Gewährung der Kunstfreiheitsgarantie, ist nichts neues für und zu den Vorschriften zur Gewerbe- und der Straßennutzungsordnung, bereits Rechtswissenschaftlich deutlich gemacht. Hier werde ich dennoch nicht aus dem Widerspruch verabschiedet.
Die Kommunen und Amtsrichter ( bis Oberlandesgericht) ignorieren und verfälschen, damit bewusst den Sachverhalt auf Ordnungswidrigkeit und aus diesem Rechtstrick werde ich auch nicht mehr entlassen. Ordnungswidrigkeitengesetz.
Die Kommunalpolitik spielt auf Gehorsamspflicht gegen unabhängige und rechtsgültige Amtrechtsprechung.
Versteckt sich also hinter den Spruch: Wir müssen nicht mehr selbst entscheiden, was ein Gericht bereits rechtsgültig anders entschieden hat.
Wurde hier geknüngelt und/oder auf Verwaltungsfreundlich gemauchelt?

Es dauert Jahre bis über die Instanzenweg der Verwaltungsgerichte, eindeutig festgestellt wird, dass man für die Vermittlung der Kunst (im Allgemeingebrauch der Straße) keinen Gewerbeschein und keine Straßennutzungsgenehmigung benötigt.
Nur das Bundesverwaltungsgericht, kippt die Freistellung, ist weiter der Meinung: Dass es der Kunst, dennoch nicht erlaubt sein kann, sich Straßenrechtlicher Vorbehalte zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
Die Rechtswissenschaft ( ein Prof. Hufen ) bezeichnet die Bundesrichterliche Meinung als Hirnriss.
Also sehe ich eine Verfassungsbeschwerde ( gegen den Hirnriss eines Bundesverwaltungsgericht) für gerechtfertigt.
Von der Prüfungskammer Karlsruhe bekomme ich lediglich den sinngemäßen Bescheid, dass ein Verfassungsgericht nicht dafür da ist, dieser unserer Gesellschaftsordnung die Verfassungsordnung zu erklären.
Die Verfassungsklage sei bereits dadurch Gegenstandslos, weil die Vordergerichte bereits deutlich und im Ergebnis zutreffend festgestellt haben, dass der Beschwerdeführer keinen Gewerbeschein oder eine Straßennutzungsgenehmigung braucht, um im Allgemeingebrauch einer Fußgängerzone Kunst vermitteln zu dürfen.
Der Sinn, ist wegen der Hochsprache Karlsruher Prüfungsrichter aber kein Klartext, sondern interpretierbedürftig.
Und dazu hängt sich die hohe Politik, ( über die ehemaligen Straßenverkehrsminister und den Petitionsausschuss NRW.) rein.
Nein! behauptet man, dass würde ( mit dem Sinngehalt der Verfassungsweisung („-1-BvR-188-81-„) so nicht stimmen, weil die Fachgremien eindeutig zu der Meinung kommen, dass in der Verfassungsweisung („-1-BvR-188-81-„) nicht anderes vermittelt werde, dass es der Kunst dennoch nicht erlaubt, was meiner Meinung sein sollte, und im Weiterem aus der Interpretation eindeutig die verfassungsrechtlicher Zustimmung ergehe: Dass die Behörde eine Straßennutzung erlaubnispflichtig machen dürfe und die Kunstfreiheitsgarantie nicht erlauben muss.
Und wieder ist alles ( wie beim Gewerbeschein und dem Straßennutzungsvorbehalt) formal richtig.
Gemeint ist, wenn das Nutzen der Straße über den Allgemeingebrauch hinaus geht. Und das ist auch schon der feine und kleine Unterschied, erst damit wird klar, dass auch für eine Kunstausübung und erst nach Prüfung aller Dinge, eine Straßennutzung die über den Allgemeingebrauch hinausgeht erlaubnispflichtig wird.
Der Klartext ist rechtsproblematisch gar nicht schwer zu verstehen.
Allgemeingebrauch = Fußgängerzone
Darüber hinaus = unbestellte Kunst vor Feuerwehrausfahrt oder mitten einer Straßenkreuzung die Rechte anderer Berührt werden. Wodurch an einen solchen Ort, auch Kunst nicht Schrankenlos gewährt ist, aber „ist“ heißt doch nicht das sie generell nicht gewährt werden muss? Kappito?
Frage bin ich jetzt durch rein Formale Vorbehalte, auf (Art.5 Abs.3 GG ) behindert
oder als Straßenkünstler straßenrechtspolitisch verfolgt?
Erst 1997 bekomme ich darauf eine direkte Antwort.
Das Bundesverwaltungsgericht revidiert die monierte Allgemeingültigkeit: ( den Hirnriss) der Kunst straßenrechtlicher Vorbehalte, generell nicht erlaubt sein kann, sich ohne eine behördlichen Gewerbe- oder Straßennutzungserlaubniserteilung in einer Fußgängerzone zu betätigen.
Und Erkennt nunmehr für die allgemeingültig: Darf da doch ohne!
Also war das politische Theater gegen meine Widersprüche, mehr Schein als Sein?
Der Verursacher „Die Stadt Köln ) - glaubt sich aller Schuld entledigt – wenn sie jetzt Empfiehlt ( Again of the Rood ) das mit dem Straßenkunstverbot war nur durch Schuld des Ordnungsamt, Dumm gelaufen.

Frage: Wie aber Formuliert sich die Kränkung und Abwürdigung. für mich selbst, bis aus dem Wardochimmerschonzustand ein Istzustand wurde. Dafür musste ich 30 Jahre durch offene Türen kämpfen und leiden.
Ja, noch mal die Frage, wie Formuliert sich meine Verständnislosigkeit dazu?
Wofür ich keine Worte habe, die ich aber dringend brauche!
meinen Seelenfrieden zu finden.
Da kann ich auf proletarische Häme, was für Kunst machste denn da? aus diesem Forum, gerne Verzichten

G. R.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

ach der schon wieder

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#2
 Von 
guest123-780
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 3x hilfreich)

Papier hält still wenn Du deine Vorzüge Kentnisse und Vorzüge in Deinem Profil anpreist.
Wessen Geistes Kind du bist, erkennt man an deinen Posting wie dieses.

Da du mir das Topic auch noch klauen muss, Verat mitr doch mal under welchen Pseudo du dich bei wer weiss was, der selben Volgsverdummung beteiligt hast?
Du Anwalt Du.
schon mal was von Beleidigung gehört?

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#3
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich kann hier keine Beleidigung erkennen.
Nur jemanden anderes, der sich etwas zu wichtig nimmt.
Ich habe "noch" Verständnis für Deine Situation, doch, was willst Du hören? Was sollen wir schreiben? Jede andere Meinung als Deine ist ja wohl scheinbar die "Falsche"...;-) Irgendwann ist ein Thema erschöpft. Das sollte man doch bemerken, oder? Sorry... aber lass es mal gut sein... :-(

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#4
 Von 
guest123-780
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 3x hilfreich)

Willste mich verarschen: Wenn ich als Legastheniker falsch Schreibe. Heißt das doch nicht das ich auch falsch denke.
Wenn ich mich mit der Falschreibung an die Öffentlichkeit wage, ist das mein Bier mich zu blamieren, oder Toleranz erwarten kann.
Völlig klar, verdammte Scheiße zu sagen, ist eine subjektive Zustandserklärung und keine Beleidigung,
Wenn Du also richtig schreibst Verdammte Scheiße, liegen wir nicht weit auseinander mit der Feststellung. Was bei Dir ins Auge sticht, auf die seele schlägt und sich gegen die Menschenwürde formuliert, ist der Zusatz: „Der schon wieder“. Damit signalisierst du den Leser dieses, wie auch in den Threats von Wer-weiss-was, in beleidigender Weise die Verachtung meiner Angelegenheit.
Wer möchte sich dann noch trauen, gegen ein Profil deiner Wichtigtuerischen Meinungsmache, eine Meinung haben zu dürfen.
Sicher niemand, der nicht die Stärke im Geist besitzt, für Anstand und Moral, gleich welcher art zu fordern und zu Kämpfen.. Wenn Du schon danach fragst was ich jetzt hören möchte, Rat mal?
Günter Rupp

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#5
 Von 
ThomasK
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 11x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Rupp,

man merkt, dass Sie vehement für "Ihr" Recht eintreten. Das hat übrigens Don Quichote auch getan. Sie wollen doch nicht eine "tragische Figur" sein, oder? Vielleicht sollten Sie aber auch das Forum wechseln und es mal bei den Philosophen probieren. Im übrigen, bin ich überzeugt, dass Sie nichts für Ihre Legasthenie können - wir aber auch nicht. Deshalb brauchen Sie auch nicht ständig darauf hinzuweisen, zumal es Ihnen auch keiner zum Vorwurf macht. Möglicherweise ist es auch nicht die Rechtschreibschwäche die allen zu Schaffen macht, sondern vielmehr die Inhaltsschwäche Ihres "Problems". Vielleicht sind wir auch tatsächlich alle Ignoranten gegenüber Ihrer Sache - aber ehrlich, ich kann damit leben.

Viel Glück in Ihrem weiteren Leben!

Thomas

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#6
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Warum bist Du dermaßen aggressiv? Weißt Du, es geht mir nicht darum, ob Du irgendwas falsch schreibst oder nicht. Das tut hier nichts zur Sache. Jeder Mensch hat seine Schwächen, ich übrigens auch. Desweiteren hab ich nicht gesagt, dass Du falsch denkst. Nur irgendwann sollte man Ruhe geben. Fakt ist, dass Du keine andere Meinung akzeptierst. Wenn Du von Toleranz sprichst, musst Du sie aber auch selber üben. Anstand und Moral? Nein, ich will Dich nicht verarschen (um bei Deiner Ausdrucksweise zu bleiben), da ich eine gute Erziehung genossen habe. Es tut mir leid, dass Du Legasteniker bist, aber das entschuldigt nicht alles. Und ich finde es nicht in Ordnung, dass Du dies immer vorschiebst und versuchst, bei anderen ein schlechtes Gewissen zu erzeugen. Das funktioniert nicht auf Dauer.... :(

Ich glaube weiterhin, dass eine Diskussion mit Dir völlig sinnlos ist, deshalb werde ich sie auch nicht weiterführen.
Ich wünsche Dir alles Gute :)

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#7
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Rupp postet seinen Sermon auf die selbe ruppig Art in fast jedem Forum und erweist sich regelmäßig als beratungsresistent. Es ist müßig, sich über seine Diktion aufzuregen, oder die Instanzenzüge zu erläutern. Er meint, Recht zu haben und alle anderen Unrecht. Zumindest damit ist er im Hinblick auf Art. 5 GG im Recht. ;)

Joh. 19, 22

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#8
 Von 
superschnautzi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Im Übrigen ist der Mann nie und nimmer Legastheniker! Habe in meiner beruflichen Laufbahn viele schriftliche Unterlagen von Legasthenikern gesehen-sorry, die sehen aber GANZ anders aus! Doch eine gewollt tragische Figur.....?!!!

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#9
 Von 
Hubernatz
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Da gibt´s so Einrichtungen, die nennen sich abgekürzt BKH. Dahin würde ich mich an Ihrer Stelle mal begeben. Wenn ihre Formulierungen in Briefen an irgendwelche Behörden ähnlich sind wie Ihre geistigen Ergüsse hier im Forum, dann bewegen sie sich auf dünnem Eis.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sybille
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich hatte gedacht, der hätte seinen Abschied aus diesem Forum angekündigt. So weit hoch hatte ich noch gar nicht gelesen.
Sybille

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mickione
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)

Also ganz ehrlich!!!

Solch einen Typen gibts in jeder Stadt :) So was nannte man früher Don Quichote de la Mancha, der Schrecken jeder Verwaltungsbehörde, der angeborene Seufzer eines jeden Richters :) :) :)

gut zu wissen wo meine Steuergelder "justifiziert" werden :)


Hut ab vor dem Mann. Oder Frau? So genau habe ich die Texte nie verstanden. Wird wohl nicht nur an meinem niedrigeren Intellekt gelegen haben.

Also ich finde ihn trotzdem spitze. Pls. come back ruppie :)

Eines gebe ich ganz offen zu. Sein Leiden geht mir am A. vorbei.

Traurig finde ich nur, daß er ein äußerst schwieriger Mensch ist. Ich bin absolut überzeugt davon, daß er irgendwann mal im Recht war... vor Jahrzehnten:( :(

Leider hat er es nicht verstanden, die Form zu wahren. Durch seine unzusammenhängende Argumentationsweise, unfreundliche Art, und beleidigendes Verhalten gegenüber allen Andersdenkenden hat er gegen folgende Regeln verstoßen:

"Eine Hand wäscht die andere"

"Hilfst Du mir helfe ich Dir"

"Wer süß und nett ist, dem wird eher geholfen" (Deshalb haben oft Kleingeborene und attraktive Frauen verhältnismässig große Augen und gr. Mund - die Natur signalisiert hier Schutzbedürftigkeit)

Der Mann hat stets ein "unmögliches Verhalten" gezeigt, da vergeht wohl vielen die Lust zu helfen, eher wollte man ihn still legen.

Also ich verwette meine Unschuld, daß ruppie irgendwann wieder kommt, solche Helden sind unsterblich :)

ruppie komm doch bitte zurück!!!!!!

-----------------
"Micki, Berufspessimist"

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