verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Was kann passieren?

14. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb494156-20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Was kann passieren?

Tja, den H.....Gruß hätte ich besser nicht gesagt.

Ich war, bevor ich zur Arbeit ging, beim Jobpoint vom Jobcenter.

Die Mitarbeiter gaben mir eine falsche Auskunft und ich war sauer weil ich einen Tag vorher schon wegen diesem Anliegen dort war und fast zu spät zur Arbeit kam.

Arbeitszeit 08:30 Uhr bis 17:00Uhr.

Ich wurde wieder weg geschickt und war dann sauer und sagte denen dann diesen Gruß.

Ich bin vor 20 Jahren vorbestraft gewesen wegen Beschaffungsdelikte, auf Bewährung, die ich ohne Zwischenfälle abgeschlossen habe.

Ich hatte damals aus meinen Fehlern gelernt und mir nie wieder was zu schulden kommen lassen.

Jetzt bin ich Fachwirt und arbeite in einer Bank und mache mir Sorgen, dass ich jetzt ins Gefängnis muss oder eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro zahlen muss.

Nie wieder werde ich so handeln, aber was kann mir jetzt im schlimmsten Fall passieren?

Ich mache mir keine Hoffnung , dass ich den Staatsanwalt dazu bewegen kann, dass er den Fall wieder einstellt.

Ich verachte eigentlich diese Art von Rechte Organisationen, aber ich wollte nur zum Ausdruck bringen ,wie unmenschlich das Jobcenter ist, in meinen Augen.

Ich möchte nichts relativieren, ich war einfach sauer und das war natürlich dumm, sehr dumm.

Was kann jetzt auf mir zu kommen?

-- Editiert von Moderator am 18.12.2018 12:08

-- Thema wurde verschoben am 18.12.2018 12:08

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Nie wieder werde ich so handeln, aber was kann mir jetzt im schlimmsten Fall passieren?

Immer diese sinnlose Frage - aber Sie wollen es ja wissen: 3 Jahre Haft.
An Ihrer Stelle würde ich mich nicht nach dem schlimmsten Fall erkundigen (der wird nämlich ganz sicher nicht eintreten), sondern nach der realistisch zu erwartenden Strafe.

Zitat:
Ich mache mir keine Hoffnung , dass ich den Staatsanwalt dazu bewegen kann, dass er den Fall wieder einstellt.

Wissen Sie denn schon, ob überhaupt Anzeige erstattet wurde?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von fb494156-20):
was kann mir jetzt im schlimmsten Fall passieren?


Theoretisch möglich wären nach § 86a StGB eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Die Skala ist nach unten offen. Bei einer spontan geäußerten "Grußform", zudem noch ohne irgendeine rechtsextreme Vorgeschichte, bewegt es sich sehr wahrscheinlich im unteren Bereich. Eine mögliche Geldstrafe würde sich immer am Einkommen orientieren. Bei geringer Schuld kann das Verfahren eingestellt werden.

Zitat (von fb494156-20):
ich wollte nur zum Ausdruck bringen ,wie unmenschlich das Jobcenter ist, in meinen Augen.


Ehrlich, aber eine schlechte Entschuldigung. Mit der "Grußform" sollte der Jobcenter-Mitarbeiter also als Nazi beschimpft werden, was eine gezielte und sehr heftige Beleidigung ist. Wenn der Mitarbeiter das als Beleidigung zur Anzeige bringt, kann das unabhängig von der gesonderten Strafbarkeit der Grußform zudem rechtliche Konsequenzen haben.

Was wirklich passieren wird, kann niemand hier beantworten. Es hängt auch davon ab, wie der Jobcenter-Mitarbeiter reagiert. Deshalb wäre mein Tipp: sich so bald wie möglich beim Jobcenter-Mitarbeiter entschuldigen. Nichts zu relativieren ist da ganz wichtig. Vor allem sollte man in keiner Weise irgendeinen Anteil der Schuld auf das Jobcenter ( "unmenschlich" ) oder den betreffenden Mitarbeiter schieben. Maximal erklären, weshalb man in dieser Situation unter besonderem Druck stand, aber betonen, dass das nichts entschuldigt. Dass man selber nicht wisse, weshalb man so etwas getan hat, und dass man sein Verhalten bereut.

Um einen wirklich überzeugenden Entschuldigungsbrief schreiben zu können oder einen ehrlichen Anruf tätigen zu können, ist wichtig, dass man das Ganze nicht nur wegen der möglichen persönlichen Folgen bereut, sondern dass man wirklich einsieht:
1.) was für eine üble, in keiner Weise gerechtfertigte Beleidigung das war, selbst wenn der Jobcenter-Mitarbeiter eine falsche Auskunft gegeben haben sollte,
2.) dass man mit so einer Beleidigung zeigt, dass man entweder keine Ahnung hat, welche Verbrechen die Nazis verübt haben, oder dass man die Naziherrschaft wissentlich verharmlost.

Denn mal ehrlich: jemanden als Nazi brandmarken, weil er eine "falsche Auskunft" gegeben hat, ist eine üble Eskalation. Eine ehrlich gemeinte Entschuldigung ist da angebracht.

-- Editiert von Felicite am 15.12.2018 00:31

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb494156-20
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Nie wieder werde ich so handeln, aber was kann mir jetzt im schlimmsten Fall passieren?

Immer diese sinnlose Frage - aber Sie wollen es ja wissen: 3 Jahre Haft.
An Ihrer Stelle würde ich mich nicht nach dem schlimmsten Fall erkundigen (der wird nämlich ganz sicher nicht eintreten), sondern nach der realistisch zu erwartenden Strafe.

Zitat:
Ich mache mir keine Hoffnung , dass ich den Staatsanwalt dazu bewegen kann, dass er den Fall wieder einstellt.

Wissen Sie denn schon, ob überhaupt Anzeige erstattet wurde?


Ja

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Na ja, bei zwei Mitarbeitern bei uns langte das für eine fristlose Kündigung aus, die auch arbeitsgerichtlich gehalten wurde.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von fb494156-20):
Jetzt bin ich Fachwirt und arbeite in einer Bank
Da bekommt ein gemeiner Leser wie ich gleich Gänsehaut.
Zitat (von fb494156-20):
Ich verachte eigentlich diese Art von Rechte Organisationen,
Was hat *eine Art Rechte Organisationen* mit dem Sagen des H-Grusses zu tun? Diesen Gruß zeigen oder sagen Personen, die blöd genug sind, den Ursprung nicht zu kennen. Wenn sie ihn in einer Behörde äussern, ist das doppelt blöd. Wegen einer falschen Auskunft? Dreifach blöd.
Zitat (von fb494156-20):
aber ich wollte nur zum Ausdruck bringen ,wie unmenschlich das Jobcenter ist, in meinen Augen.
Warum? Weil dein Anliegen auch zum 2. Mal nicht bedient wurde? Gehts denn nicht schriftlich?
Zitat (von fb494156-20):
Was kann jetzt auf mir zu kommen?
Auf dir? Warte ab, was bei dir ankommt. Wegen so was kommt gern auch eine Spezialabteilung des LKA bei dir vorbei.
So ganz sauber bist du einfach nicht, wie du dich hier darstellst mit den Ausschnitten deines Lebens.
Zitat (von fb494156-20):
Nie wieder werde ich so handeln
Hast du damals vor 20 Jahren auch schon gesagt, stimmts? Es geht hier um bereits Gesagtes, nicht um ein Versprechen in die Zukunft. Ist eben immer eine andere Blödheit.
(Bezugnahme auf gelöschte Inhalte)

-- Editiert von Moderator am 18.12.2018 12:08

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wie wärs denn erst einmal mit einem Entschuldigungsbrief? So richtig altmodisch auf Papier und unterschrieben ohne diesen Gruß? Wie wärs weiterhin damit, einen Termin zu vereinbaren, und nicht irgendwo unangemeldet ohne viel Zeit aufzuschlagen und dann rumzupöbeln, nur weil der Sachbearbeiter nicht auf Dich gewartet hat, sondern gearbeitet? Das mal so als Einstieg zur Lebenshilfe oder zum Nachholen von dem, was die Eltern offensichtlich bei Dir versäumt haben. Erziehung.

wirdwerden






















0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von fb494156-20):
Jetzt bin ich Fachwirt und arbeite in einer Bank


In der Regel lassen Bankfachwirte nicht beim Jobcenter arbeiten!
Und vom Beruf her gesehen, darf man auch in Stresssituationen nicht so ausrasten. Lernt man eigentlich während der Ausbildung.
Eine Entschuldigung wäre angebracht.

0x Hilfreiche Antwort

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