Hallo zusammen,
angenommen bei einer Gerichtsverhandlung im Zivilrecht wird entschieden, dass der Kläger sein Eigentum zurück erhalten muss. Dieses wurde nach einem Diebstahl weiterverkauft. (§ 935)
Nun geht der Beklagte aber in Berufung. Hierfür hat er ja eine Frist einzuhalten.
Muss der Beklagte erst einmal dem Urteil nachkommen und das Eigentum heraus geben, bis er Berufung einlegt und diese entweder zugelassen oder abgewiesen wird?
Oder kann er die Herausgabe verzögern bis die Berufungsfrist abgelaufen ist?
So wie ich gelesen habe, kann sich eine Berufung bis zum Termin ja Monate hinziehen.
Kann die Berufung auch abgelehnt werden? Wie lange dauert es, bis man Bescheid bekommt, ob es zu einer erneuten Verhandlung kommt?
weiterer Ablauf nach Urteilsverkündung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, der Gegenstand muss erst herausgegeben werden, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist, das Verfahren also durch alle möglichen Instanzen zu einem Ende gebracht worden ist.
Für Dich bleibt jetzt erst einmal nur die Option, abzuwarten, ob der Beklagte die Berufung wirklich durchzieht. Häufig wird die Berufung ja erst einmal prophylaktisch eingelegt, einfach um auf gar keinen Fall eine Frist zu vergeigen und wird dann nach gründlichem Studium der Entscheidung zurück genommen. Oder, der Anwalt wird erst auf den letzten Drücker mandatiert, muss also Berufung einlegen, um die Frist zur Prüfung der Rechtslage einzuhalten.
Wenn denn die Berufung durchgezogen wird, dann ist die Dauer des Verfahrens von vielen Faktoren abhängig. Einmal von der Belastung des Gerichts, aber auch davon, wie die Parteien das Verfahren gestalten. Da kann man keine Prognosen geben.
wirdwerden
ZitatMuss der Beklagte erst einmal dem Urteil nachkommen und das Eigentum heraus geben, bis er Berufung einlegt und diese entweder zugelassen oder abgewiesen wird? :
Kommt ganz darauf an, was sich dem Thema in dem Urteil findet.
ZitatSo wie ich gelesen habe, kann sich eine Berufung bis zum Termin ja Monate hinziehen. :
Korrekt
ZitatKann die Berufung auch abgelehnt werden? :
Klar.
ZitatWie lange dauert es, bis man Bescheid bekommt, ob es zu einer erneuten Verhandlung kommt? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer
Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
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Danke für eure Antworten.
Im Internet steht „Die Frist für die Berufung beträgt einen Monat ab Zustellung des Urteils an die jeweilige Partei, längstens aber fünf Monate nach Verkündung"
Heißt das, wenn man lt. Urteil sein Eigentum zugesprochen bekommt, kann es sein, dass man im schlimmsten Fall 5 Monate darauf warten muss, weil die gegnerische Partei in Berufung gehen könnte und vorher nichts raus geben muss?
Oder in Ungewissheit abwarten muss, ob dann am letzten Tag der 5 Monate eine Berufung eingereicht wird und dann das Urteil erneut geprüft wird?
Oder wie darf man die Zeitangabe „längstens aber 5 Monate" verstehen?
Wenn das Urteil nicht zustellbar ist, die Monatsfrist also nicht zum Laufen gebracht werden kann, dann greift die 5-Monatsfrist. Im übrigen kann das Durchziehen einer Berufung durchaus länger als 5 Monate dauern und auch zu einem anderen Ergebnis führen.
wirdwerden
Man hätte vor der Urteilsverkündung die vorläufige Vollstreckbarkeit beantragen können.
Damit hätte man auch aus dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vollstrecken können, trüge aber dann das Risiko der Vollstreckungskosten und Schadenersatz, falls in einem Berufungsverfahren dann über die Herausgabe anders entschieden würde.
Na ja, für eine vorläufige Vollstreckung muss man aber in der Regel eine Sicherheit aufbringen, die das Prozessrisiko abpuffert. Ist bei Herausgabe von Gegenständen ohnehin problematisch.
wirdwerden
Wenn seine Berufung fristgerecht eingeht, läuft das Verfahren in die nächste Instanz.ZitatNun geht der Beklagte aber in Berufung. Hierfür hat er ja eine Frist einzuhalten. :
zB vom Amtsgericht zum Landgericht.
Damit hat sich das mit der 5-Monats-Frist erledigt. Das Berufungsverfahren läuft nach *anderen Uhren*.
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