Hallo,
es soll ein lebenslanges wohnrecht für die eltern in einem haus, welches den lebensgefährten der tochter gehört, eingetragen werden.
falls die eltern ins altersheim kommen, darf dann das sozialamt verlangen, dass das haus weitervermietet wird, um die kosten des altersheims zu tragen? Oder muß die tochter oder der lebensgefährte die kosten des altersheim tragen?
Kann der Lebensgefährte die Weitervermietung verbieten? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe/Antwort
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"Christian"
wohnrecht - sozialhilfe
31. August 2004
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Frage vom 31. August 2004 | 12:03
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
wohnrecht - sozialhilfe
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#1
Antwort vom 31. August 2004 | 16:01
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Ich denke, daß Wohnrecht könnte bis zu dem Zeitpunkt beschränkt werden, bis die Pflegebdeürftigkeit eintritt?! Ansonsten kenne ich mich mich mit wohnrecht nicht aus.
Was die Heimkosten betrifft, wird es ab 2005 (Hartz IV) so sein, daß nur noch die Eltern direkt die Kosten ggü. den Kindern geltend machen können. Das Sozialamt -das ja einspringen müßte- kann die Kosten nur bei den Kindern geltend machen, wenn das Einkommen der Kinder 100.000 € per anno übersteigt.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
#2
Antwort vom 31. August 2004 | 21:21
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank
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