Vor einem halben Jahr habe ich auf der Rückfahrt nach Hause an einer Tankstelle getankt.
An der ersten Zapfsäule versuchte ich das aus meiner Sicht vergeblich, denn weder ließ sich der Hebel feststellen noch manuell bedienen, die Säule zeigte keinerlei Werte an und auch das obligatorische Brummen, wenn Benzin fließt, blieb aus.
Ich nahm an, dass die Säule defekt wäre und fuhr an die nächste. Dort floss das Benzin zwar, allerdings nur sehr, sehr langsam und ich musste den Zapfhahn manuell bedienen.
In der Tankstelle sagte ich der Mitarbeiterin, dass ich erst an Zapfsäule 1 versucht habe zu tanken, die sei jedoch defekt. Die Mitarbeiterin antwortet, dass die Anlage gerade erneuert wurde und macht den Eindruck, als ob sie das kontrolliert. Sie kassierte nur den Betrag der Säule 2 ab und ließ mich im Glauben gehen, dass alles okay sei.
Wochen später kam ein Schreiben der Polizei. Es wurde Strafantrag wegen Tankbetrug gestellt, das mittlerweile eingestellt wurde. Nun stellt eine Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der Tankstelle zivilrechtliche Ansprüche. Als Nachweis haben sie mir zwei Fotos geschickt, auf denen ich an je einer Tanksäule zu sehen bin, was ich ja nicht bestreite. Zudem gibt es einen Beleg, auf dem der angeblich von mir getankte und nicht gezahlte Betrag steht. Jedoch ist auf dem Beleg die Uhrzeit 12:58 verzeichnet. An der Tanksäule 1 war ich laut Foto um 12:45 und an Tanksäule 2 um 12:47. An der Kasse kam ich sofort dran.
Ich kann somit nicht nachvollziehen, ob der Beleg tatsächlich meine "offene" Rechnung nachweist.
Auch habe ich daraufhin gewiesen, dass es auf dem Video der Tankstelle klar erkennbar sein muss, dass ich Schwierigkeiten beim Tanken an Säule 1 hatte. Darauf geht man nicht ein, es wird nur mit Titel und Gerichtsverfahren gedroht.
Es handelt sich um einen Betrag um die 120 €, allerdings möchte ich nichts zahlen, was ich nicht erhalten habe bzw. nicht eindeutig nachvollziehen kann.
Reichen die Fotos und der Beleg aus, um mich zu verklagen oder versucht der Tankstellenbetreiber nur Druck zu machen? Wie soll ich reagieren, wie stehen meine Chancen, dass die zivilrechtliche Forderung fallen gelassen wird?
zivilrechtliche Forderung Tankbetrug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wieviel hast du denn an Zapfsäule 2 getankt? Und hast du den Beleg noch?
War es ein normaler PKW, bzw. wieviel passt in den Tank?
120€ entsprachen vor einem halben Jahr um die 70 Liter. Wenn du nun an Zapfsäule 2 vollgetankt hast, meinetwegen 40-50 Liter, dann möge der Anwalt doch nachvollziehbar erklären, wo das ganze Benzin hingeflossen sein soll.
Für ca. 70 Liter steht man auch gerne mal 2 Minuten neben der Säule. Wie lange dauerte denn dein vergeblicher Versuch? Das müsste ja auf entsprechendem Videomaterial zu sehen sein.
Hilfreich wäre auch zu wissen, ob dein Tank voll war, als du von Säule 1 zu Säule 2 gefahren bist
-- Editiert von Gewinde am 28.04.2022 15:24
-- Editiert von Gewinde am 28.04.2022 15:29
Der Betrag der zivilrechtlichen Forderung beträgt um die 120 €, getankt habe ich angeblich 23,22 Liter für 41 €.
Da mein Tank jedoch nicht leer war, hatte laut Bordcomputer noch eine Reichweite von 237 km, was ich leider nicht dokumentiert habe, wäre mein Tank zwar um ca. 8 Liter überfüllt gewesen, aber das kann ich ja nicht belegen.
Mir geht es darum, dass die Nachweise für mich nicht eindeutig nachvollziehbar sind und ich nicht weiß, ob es für ein Gerichtsverfahren ausreicht.
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Okay, dann wissen wir jetzt, dass du an Säule 1 angeblich 23,22 Liter für 41€ getankt hast. Plus dem Restinhalt, der 237 km entspricht (wundert mich, dass du das noch so genau in Erinnerung hast), ergibt sich quasi schon eine rechnerische Überfüllung von 8 Liter.
Jetzt ist die entscheidende Frage: wieviel hast du an Säule 2 getankt?
ZitatZudem gibt es einen Beleg, auf dem der angeblich von mir getankte und nicht gezahlte Betrag steht. Jedoch ist auf dem Beleg die Uhrzeit 12:58 verzeichnet. An der Tanksäule 1 war ich laut Foto um 12:45 und an Tanksäule 2 um 12:47. An der Kasse kam ich sofort dran. :
Woher stammt denn der Beleg?
Der Beleg sowie die Fotos stammen von der Tankstelle, als Nachweis für den angeblichen Tankbetrug.
Da ich nicht beweisen kann, dass mein Tank nicht leer war, ist es nicht relevant. Wenn man beide Betankungen, die mir bekannte und die angebliche, zusammen nimmt, passt die Menge durchaus in meinen Tank.
Mein Punkt ist: derjenige, der die Forderung stellt, muss mir das eindeutig nachweisen. Ist das mit den Fotos und dem Beleg aussagekräftig genug, dass ein Gericht einen Prozess eröffnet oder reichen die Nachweise nicht aus, um mir eindeutig den Tankvorgang und das Nichtbezahlen zuzuordnen?
ZitatReichen die Fotos und der Beleg aus, um mich zu verklagen :
Selbstverständlich reichen die dazu aus.
ZitatEs wurde Strafantrag wegen Tankbetrug gestellt, das mittlerweile eingestellt wurde. :
Mit welchem konkreten Ergebnis.
ZitatSelbstverständlich reichen die dazu aus. :
Wieso? Können Sie das begründen?
Derjenige, der die Forderung stellt muss mir eindeutig nachweisen, dass ich tatsächlich getankt habe und auch die Menge. Das ist weder auf den Fotos noch auf dem Beleg, auf dem eine Uhrzeit angegeben ist, zu der ich schon nicht mehr an der Tankstelle war, zu sehen.
Außerdem habe ich die Information, dass die komplette Anlage der Tankstelle erneuert wurde, das wüsste ich nicht, wenn ich der Mitarbeiterin nicht meine Probleme geschildert hätte. Also steht da Aussage gegen Aussage.
Es kann auch sein, dass vor mir jemand die Betankung nicht gezahlt hat und die Zapfsäule nicht freigeschaltet war, was auch erklären würde, warum die Säule keine Werte anzeigte und der Zapfhahn sich nicht bedienen ließ.
Die Strafanzeigen wurde aus Mangel an Beweisen eingestellt.
ZitatWieso? Können Sie das begründen? :
Weil die Hürde dafür überaus niedrig ist. Alles was es dafür braucht ist, das die Klage nicht unsinnig ist, eine Klageschrift mit entsprechender Forderung und die Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten. Fotos und Belege braucht es hingegen dafür gar nicht.
ZitatDerjenige, der die Forderung stellt muss mir eindeutig nachweisen, dass ich tatsächlich getankt habe und auch die Menge. :
Nö, das muss er überhaupt nicht.
Natürlich würde das die Sache erheblich vereinfachen, notwendig ist es hingegen nicht.
ZitatReichen die Fotos und der Beleg aus, um mich zu verklagen :
ZitatSelbstverständlich reichen die dazu aus. :
ZitatWieso? Können Sie das begründen? :
@wbetty77:ZitatWeil die Hürde dafür überaus niedrig ist. :
Zum Verständnis des Forums:
Die wörtliche Frage war, ob man in dieser Situation verklagt werden kann.
Diese wurde korrekt beantwortet, es kann ohne Zweifel geklagt werden.
ABER: Es bleibt die Frage gänzlich offen (weil diese gar nicht gestellt wurde) wie AUSSICHTSREICH eine solche Klage wohl sein wird
P.S.:
77 ist immer gut!
ZitatNö, das muss er überhaupt nicht. :
Doch, das muss er und zwar eindeutig. Wer eine Forderung stellt, muss diese auch belegen können. Das hat selbst die gegnerische Anwaltskanzlei eingeräumt.
-- Editiert von wbetty77 am 28.04.2022 23:00
NEIN! Da gibt es kein Muss!ZitatWer eine Forderung stellt, muss diese auch belegen können. :
Sondern: Man kann auch klagen in dem Wissen dass man als Kläger die Forderung gegenüber dem Beklagten im Gericht nicht belegen kann.
Dies geschieht in dem Wissen dass die Klage dann wohl abgewiesen werden wird und man selbst als Kläger die Prozesskosten zahlen wird.
ZitatABER: Es bleibt die Frage gänzlich offen (weil diese gar nicht gestellt wurde) wie AUSSICHTSREICH eine solche Klage wohl sein wird :
Da dieses hin und her schon seit März geht und von der Gegenseite nur gedroht wird und die von mir geforderten Nachweise erst Wochen später geliefert wurden und auch nur die zwei Fotos und der nichtssagende Beleg, obwohl etwas anders angekündigt wurde, glaube ich, dass es keine eindeutigen Nachweise meiner Schuld gibt, die eine Klage für den Kläger aussichtsreich machen.
ZitatNö, das muss er überhaupt nicht. :
Es reicht, wenn er das Gericht davon überzeugt.
ZitatDoch, das muss er und zwar eindeutig. :
Insofern falsch.
Zitat@wbetty77: :
Zum Verständnis des Forums:
Die wörtliche Frage war,
Zugegeben, man muss sich ein wenig daran gewöhnen, dass DAS WORT gilt und nicht unbedingt der Sinn des geschriebenen.
P.S.: @HVS ist da ein "Spezialist"
ZitatDies geschieht in dem Wissen dass die Klage dann wohl abgewiesen werden wird und man selbst als Kläger die Prozesskosten zahlen wird. :
Oder in dem Wissen, das "Anwalt gegen Laie" zu oft gut für den Anwalt ausgeht obwohl der nur mit heißer Luft kommt.
Zitatglaube ich, dass es keine eindeutigen Nachweise meiner Schuld gibt, die eine Klage für den Kläger aussichtsreich machen. :
Da würde ich erst mal abwarten, ob es eine Klage gibt. Dann kann man immer noch einen Anwalt beauftragen.
ZitatNEIN! Da gibt es kein Muss! :
Laut Aussage von Juristen ist das so, dass man derjenige, der die Forderung stellt, dieses auch nachweisen muss. Wie gesagt, diese Aussage wurde selbst von der gegnerischen Anwaltskanzlei als richtig bestätigt.
ZitatZugegeben, man muss sich ein wenig daran gewöhnen, dass DAS WORT gilt und nicht unbedingt der Sinn des geschriebenen. :
Gilt es nicht immer?
Ich kann nicht hinter den Kopf schauen. Was einer denkt.
Ich kan nur höre was er sagt. Lesen was er schreibt.
Zitatglaube ich, dass es keine eindeutigen Nachweise meiner Schuld gibt, die eine Klage für den Kläger aussichtsreich machen. :
Dann einfach Anwalt ignorieren. Und abwarten.
Und jetzt?
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