Guten Tag,
Ein Gesellschafter hat gemäß § 716 BGB
ein Kontrollrecht. Die Gesellschaft (GbR) hält 50% Anteile an einer zweiten Gesellschaft (GmbH). Kann der Gesellschafter nun auch von seinem Kontrollrecht bei der GmbH mit 50% Anteil Gebrauch machen?
Besten Dank
-- Editiert Schumi1848 am 07.08.2014 12:42
§ 716 BGB bei 50% Anteil an einer Gesellschaft
Frage vom 7.8.2014 | 11:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
§ 716 BGB bei 50% Anteil an einer Gesellschaft
Nicht genau ihre Frage?
Wir haben weitere Antworten zum Thema
GmbH Gesellschaft Gesellschafter Anteil
#1
Antwort vom 9.8.2014 | 00:30
Von
Status: Unbeschreiblich (84667 Beiträge, 34546x hilfreich)
quote:
Kann der Gesellschafter nun auch von seinem Kontrollrecht bei der GmbH mit 50% Anteil Gebrauch machen?
Wenn das so im Vertrag mit der GmbH festgelegt ist, ja.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 12.8.2014 | 11:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Als Rechtsgrundlage dient nicht der Gesellschaftsvertrag, sondern das BGB und insbesondere der § 716.
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