Ab wann Mitglied in bestehender GbR?

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Malaysia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Ab wann Mitglied in bestehender GbR?

A) Wenn ein Freiberufler regelmäßig mit einer GbR an einem gemeinsamen Projekt arbeitet, ist er dann automatisch Mitglied der GbR? Auch ohne in dem bereits bestehenden Gesellschaftsvertrag der GbR aufgeführt zu werden und diesen unterschrieben zu haben? Es liegt dem Freiberufler auch kein sonstiger Vertrag vor, die Teilnahme ist freiwillig und unentgeltlich.

B) Ist dieser „Freiberufler" unter der o.g. Voraussetzung überhaupt Freiberufler?

C) Ist es rechtens, dass der „Freiberufler" im o.g. Falle dann in die "einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung" der GbR einbezogen wird, also der Gewinn auch auf den Freiberufler verteilt wird und dieser dann in der Einkommensteuererklärung des Freiberuflers auftaucht?

Vielen Dank für Antworten!

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wenn zwei Idioten eine Kiste Bier kaufen, sind sie eine GBR. Kommt ein dritter hinzu und will einsteigen sind alle Drei in der "BierkaufGBR". Kaufen die Ersten beiden noch zusammen Kippen dann sind die in der "KippenBGR", der Dritte nicht.

Ein Freiberufler ist genau geregelt und hat damit nichts zu tun.

Man müsste als man die Verträge prüfen die ihr habt. Dazu gehören auch "mündliche".

Uwe

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Malaysia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank, das hilft schon mal.

Aber was ist, wenn jemand aushilfsweise in einer GbR mitarbeitet und als "Gastarbeiter" auftritt. Ist er dann, wenn es um ein ganz großes Projekt geht, für die ein, zwei Hilfstätigkeiten gleich schon richtiges GbR-Mitglied? Oder ist er teilweise GbR-Mitglied? Wie ist das juristisch geregelt?
Im Kippen-/Bier-Jargon gesprochen: Wenn zum Kippenkaufen der langjährig etablierten KippenGbR ein Dritter hilft, die Kippen zu tragen, weil die zwei regelmäßigen Mitglieder der KippenGbR Lungenasthma haben und zu schwach sind, um die Glimmstengel selbst zu tragen, der Aushilfsträger selbst aber gar kein Interesse an den Kippen hat, wie sieht es dann aus?

Vielen Dank schon einmal!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Um als GBR oder als was auch immer "aufzutreten" braucht ihr ja ne "zweite" Person (Kunde). Daher ist die Frage wie ihr gegenüber dem auftretet.

Es ist also entscheidet was, wer mit welche für Verträge schliesst. Du kannst für die GbR Mitarbeiter, Angestellter oder Teilhaber sein.

Da die GbR keine "Geschäftsführer" hat kann da nicht einer Geschäfte für die anderen abschließen.

Irgend was muss doch besprochen gewesen sein.

Uwe

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)


Kann es sein, dass zwei Personen eine GbR gegründet haben, um eine Firma, z.B. in Form einer GmbH, zu führen?

Eine Person, die nicht Arbeitnehmer in diesem Betrieb ist, dort aber in gewissem Rahmen mitwirkt, und das ohne Gehalt und weitestgehend weisungsunabhängig, wird nicht "automatisch" Gesellschafter.
Das müsste ja sonst auf sehr viele Praktikanten (keine Schülerpraktikanten!) zutreffen.

-----------------
"Lukas 7,23"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen