Hallo,
angenommen
A ist Geschäftsführer einer UG,
B ist Mitgesellschafter und neben anderen Aufgaben Produktionsassistent.
C ist Mitgesellschafter und Produktionsleiter.
C hat eine eigene Firma und liefert der UG die Bauteile, die B montiert und versandfertig macht.
A verlangt im August eine Änderung des hauptsächlich produzierten Artikels.
C ist der geistige Urheber aller Entwicklung und führt die Arbeiten der gewünschten Änderungen durch.
Da B und A täglich zusammen arbeiten und C weiter entfernt ansässig ist, schickt C im September das fertige Muster der neuen Version per Postpaket an B, seinen Produktionassistenten, mit der Anweisung, dieses innerhalb der UG gründlich zu testen und selbstverstänlich mit A zu besprechen. Im Anschluß wird dann in der Hauptsache 2 Monate lang nur noch über die Durchführung und Details der Produktion gesprochen. C geht davon aus, daß A und B mit den neuen Eigenschaften des Gerätes übereinstimmen.
A, der hauptsächlich für den Verkauf zuständig ist, verlangt dringend die Produktion der neuen Serie.
C liefert im Dezember alle Materialien an. Und nun verwerfen beide, A und B die neue Version. Sie verlangen, daß Teile der Neuentwicklung wieder geändert werden und andere Details weiterhin so wie bei dem älteren Modell gefertigt werden sollen.
Aus all dem geht hervor, daß beide, A und B das im September von C gelieferte Muster der Neuentwicklung nie zuvor wie von C gefordert geprüft, getestet oder besprochen haben, aber C in dem Glauben gelassen haben.
A fordert nun weiterhin die umgehende Produktion und Lieferung des neuen Gerätes, da die Vorräte an Geräten der alten Version nur noch für einige Wochen reichen. Dies ist nun durch die überraschende Forderung von Änderungen für den Produktionsleiter C gar nicht möglich. Vor allem darum nicht, weil er einige hundert bestückte und gelötete Platinen wieder abändern muß und andere Drehteile der älteren Version gar nicht mehr vorhanden sind, weil sie inzwischen von C in der Neuversion angefertigt wurden.
Kann C als Mitgesellschafter die Gesellschafter A und B per Anwalt abmahnen, um sicher zu gehen, daß man ihm nicht den Schaden anlasten kann, der unweigerlich daraus entstehen wird, daß nun keine neue Produktion der neuen Serie rechtzeitig möglich ist?
In einem Satz zusammen gefaßt: A forderte ein neues Modell, C hat ein Muster geliefert, B und A haben mit C daraufhin nur noch über die Produktion gesprochen und nachdem C alle Teile geliefert hat, wollen A und B eine völlig geänderte Version, und das "sofort".
Meine Meinung dazu ist: Wenn ich C wäre, würde ich dringend einen Anwalt brauchen.