Änderung Firmenanschrift im Handelsregister.. Notarkosten GmbH

30. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
paulserk
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung Firmenanschrift im Handelsregister.. Notarkosten GmbH

Guten Tag,

habe durch meinen Notar die Firmenanschrift im Handelsregister ändern lassen (GmbH - 25.000 EUR Stammkapital - 1-Mann GmbH)...

Jetzt berechnet der Notar dafür:

Gesellschafterbeschluss Sitzverlegung:

21100 Beurkundungsverfahren: 230
32005 Post und Telekommunikationskosten 20,00
+ Dokumentenpauschale 1,90
= 251,80 + 47,84 MwSt = 299,64

zzgl. Registeranmeldung:

= 117,60 +22,34 = 139,94

Gesamt: 439,58 brutto / knappe 370 EUR netto....

Erscheint mir etwas happig für eine Adressänderung?! Da war die Gründung nach Musterprotokoll der GmbH ja bald günstiger...

Dürfte der Notar unter 21100 nicht nur den 1-fachen Satz nehmen, weil es nur eine 1-Mann GmbH ist?

LG

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Kommt drauf an was passiert ist. Wurde tatsächlich der Sitz verlegt (andere Stadt oder Bezirk) sind die Gebühren für eine GmbH ohne Musterprotokoll zu niedrig. Der Notar hat anscheinend nach dem Stammkapital (25.000 €) abgerechnet, der Mindestgeschäftswert für diese Sachen beträgt aber 30.000 €.
Der Notar darf auch für den Beschluss den zweifachen Gebührensatz nehmen, da Gesellschafterbeschlüsse immer mit dem zweifachen Satz zu berechnen sind, auch wenn nur eine Person beschließt.
Anders ist es, wenn die GmbH mit Musterprotokoll gegründet worden ist und zwischenzeitlich registerrechtlich nichts oder nichts "kostenschädliches" passiert ist, insbesondere darf es keine Änderungen bei der Geschäftsführung gegeben haben.
Dann gilt der Mindestgeschäftswert nicht und die Gebühren sind nach 1% des Stammkapitals (250 €) zu berechnen. Der Gesellschafterbeschluss kostet aber mindestens 120 € und die "nackte" Anmeldung mindestens 30 €. Dazu kommen dann wahrscheinlich nochmal Gebühren für die elektronische Anmeldung (XML), die aber geringer als die Kosten für die Anmeldung sind.
Noch anders ist zu berechnen, wenn es keine Sitzverlegung war, sondern lediglich die Geschäftsräume der GmbH verlegt worden sind (also Umzug von der A-Straße in die B-Straße innerhalb des gleichen Gerichtsbezirkes) und sich damit auch die Anschrift ändert, unter der die GmbH für das Gericht postalisch erreichbar zu sein hat.
Dafür braucht es keinen Gesellschafterbeschluss,die neue Adresse muss lediglich beim Handelsregister angemeldet werden. Dafür gilt ein Geschäftswert von 5.000 €, die Anmeldung kostet aber auch hier mindestens 30 €.
Das mit den Geschäftswerten steht in den §§ 105 und 108 GNotKG .

-- Editiert von salkavalka am 30.10.2015 19:41

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Mir hat ein Notar für eine einfach Adressänderung 129,15 abgeknöpft (Angesagt waren 70)

8x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DrSnuggles23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie sieht es aus, wenn jemand mit einer GmbH in eine andere Stadt, also in einen neuen Bezirk zieht.
Das kann tasächlich 1700 Euro für den Notar nur für das Ummelden kosten?


-- Editiert von DrSnuggles23 am 06.08.2018 18:43

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119596 Beiträge, 39746x hilfreich)

1. man sollte sich nicht an andere Beiträge dranhängen
2. ja, kann es


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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