Änderung der Stammeinlage vor Eintragung ins HRB

9. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
ApunktG
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Änderung der Stammeinlage vor Eintragung ins HRB

Hallo,

es wäre super, wenn mir jemand bei folgender Fragestellung helfen könnte:

Eine GmbH ist derzeit in Gründung. Der alleinige Gesellschafter hat sich aber nun überlegt, dass er die Stammeinlage gerne ändern würde. Heißt kokret: Derzeit steht im Gesellschaftsvertrag, dass er die Stammeinlage in Höhe von 25k Euro bar bezahlt. Nun kam er aber auf die Idee, dass er an einer anderen Gesellschaft (die ebenfalls neu gegründet wurde und somit noch keine Geschäfte betrieben hat) 29Prozent (entspricht einem Wert von 20k Euro) hält. Diese würde er gerne als Sacheinlage in die GmbH leisten. Heißt also, dass er jetzt gerne 20.000 als Sacheinlage einbringen möchte und die restlichen 5.000 dann bezahlen will. Ist das einfach möglich? Kann der Gesellschaftsvertrag dementsprechend geändert werden und das noch bevor die Gesellschaft ins Handeslregister eingetragen wurde?

Die Stammeinlage wurde bisher noch gar nicht geleistet.

Vielen DANK!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Ja, Gesellschaftsvertrag entsprechend notariell ändern und es muss ein Sachgründungsbericht von den Gründern zur Werthaltigkeit der Einlage erstellt werden..

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