Amtsniederlegung als Gesellschafter-Geschäftsführer

26. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
FirmaXY
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Amtsniederlegung als Gesellschafter-Geschäftsführer

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Gesellschafter-Geschäftsführer eines kleinen Handwerksbetriebs. Es gibt außer mir noch einen weiteren Geschäftsführer (kein Gesellschafter) und einen weiteren Gesellschafter (der die weiteren 50%-Anteile des Unternehmen besitzt). Die Rechtsform des Unternehmen ist eine GmbH. Ich möchte mein Amt niederlegen und meine Gesellschaftsanteile zurück an den weiteren Gesellschafter abtreten. Die beiden anderen Parteien sind damit einverstanden. Das Stammkapital befindet sich unter 5000€, es gibt keine laufenden Verträge aus Aufträgen. Ich bin zugleich jedoch noch Betriebsleiter, d.h. wenn ich mein Amt niederlege verliert der Betrieb die Eintragung in der Handwerkskammer und kann nicht mehr in der eingetragenen Handwerksrolle tätig sein. Ist das Vorhaben so Möglich, also Abtretung der Anteile und Amtsniederlegung, wenn die beiden weiteren Parteien damit einverstanden sind ?

MfG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5485 Beiträge, 2480x hilfreich)

Klar, dann bist du halt nur noch angestellter Betriebsleiter.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FirmaXY
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Klar, dann bist du halt nur noch angestellter Betriebsleiter.


Hallo ich möchte jedoch überhaupt nicht mehr für das Unternehmen tätig sein also auch keine Betriebsleiter Tätigkeit ausführen.
Ich habe vorhin mit der Handwerkskammer geredet, ich lasse beim Notartermin ein anderen Gegenstand (Handwerksrolle) der GmbH eintragen. Somit kann mein Partner Geschäftsführer bleiben und der Betrieb weiter bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von FirmaXY):
Die Rechtsform des Unternehmen ist eine GmbH. Das Stammkapital befindet sich unter 5000€,

Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens EUR 25.000.
Zitat:
Ich habe vorhin mit der Handwerkskammer geredet, ich lasse beim Notartermin ein anderen Gegenstand (Handwerksrolle) der GmbH eintragen.

Das kannst du gar nicht. Eine Satzungsänderung bedarf der notariellen Beurkundung unter Mitwirkung aller Gesellschafter.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FirmaXY
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt der andere Gesellschafter ist mit den weiteren Schritten einverstanden und wird beim Notartermin anwesend sein, hierzu zählt dann auch die Änderung des Firmengegenstandes.

Also auf unserem Geschäftskonto befindet sich weniger als 5000€, ich wüsste nicht warum ich meine Firmenanteile nicht an den anderen Gesellschafter abtreten kann, wenn dieser an der Fortführung der GmbH festhält.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12301.04.2021 15:22:31
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von FirmaXY):
Also auf unserem Geschäftskonto befindet sich weniger als 5000€
Was nun überhaupts nichts mit dem Stammkapital des Unternehmens zu tun hat.

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