Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Gesellschafter-Geschäftsführer eines kleinen Handwerksbetriebs. Es gibt außer mir noch einen weiteren Geschäftsführer (kein Gesellschafter) und einen weiteren Gesellschafter (der die weiteren 50%-Anteile des Unternehmen besitzt). Die Rechtsform des Unternehmen ist eine GmbH. Ich möchte mein Amt niederlegen und meine Gesellschaftsanteile zurück an den weiteren Gesellschafter abtreten. Die beiden anderen Parteien sind damit einverstanden. Das Stammkapital befindet sich unter 5000€, es gibt keine laufenden Verträge aus Aufträgen. Ich bin zugleich jedoch noch Betriebsleiter, d.h. wenn ich mein Amt niederlege verliert der Betrieb die Eintragung in der Handwerkskammer und kann nicht mehr in der eingetragenen Handwerksrolle tätig sein. Ist das Vorhaben so Möglich, also Abtretung der Anteile und Amtsniederlegung, wenn die beiden weiteren Parteien damit einverstanden sind ?
MfG
Amtsniederlegung als Gesellschafter-Geschäftsführer
26. März 2021
Thema abonnieren
Frage vom 26. März 2021 | 07:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Amtsniederlegung als Gesellschafter-Geschäftsführer
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 26. März 2021 | 10:24
Von
Status: Junior-Partner (5485 Beiträge, 2480x hilfreich)
Klar, dann bist du halt nur noch angestellter Betriebsleiter.
#2
Antwort vom 26. März 2021 | 10:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatKlar, dann bist du halt nur noch angestellter Betriebsleiter. :
Hallo ich möchte jedoch überhaupt nicht mehr für das Unternehmen tätig sein also auch keine Betriebsleiter Tätigkeit ausführen.
Ich habe vorhin mit der Handwerkskammer geredet, ich lasse beim Notartermin ein anderen Gegenstand (Handwerksrolle) der GmbH eintragen. Somit kann mein Partner Geschäftsführer bleiben und der Betrieb weiter bestehen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Gesellschaftsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. März 2021 | 22:15
Von
Status: Schlichter (7867 Beiträge, 4454x hilfreich)
ZitatDie Rechtsform des Unternehmen ist eine GmbH. Das Stammkapital befindet sich unter 5000€, :
Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens EUR 25.000.
Zitat:Ich habe vorhin mit der Handwerkskammer geredet, ich lasse beim Notartermin ein anderen Gegenstand (Handwerksrolle) der GmbH eintragen.
Das kannst du gar nicht. Eine Satzungsänderung bedarf der notariellen Beurkundung unter Mitwirkung aller Gesellschafter.
#4
Antwort vom 26. März 2021 | 22:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie gesagt der andere Gesellschafter ist mit den weiteren Schritten einverstanden und wird beim Notartermin anwesend sein, hierzu zählt dann auch die Änderung des Firmengegenstandes.
Also auf unserem Geschäftskonto befindet sich weniger als 5000€, ich wüsste nicht warum ich meine Firmenanteile nicht an den anderen Gesellschafter abtreten kann, wenn dieser an der Fortführung der GmbH festhält.
MfG
#5
Antwort vom 31. März 2021 | 13:24
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Was nun überhaupts nichts mit dem Stammkapital des Unternehmens zu tun hat.ZitatAlso auf unserem Geschäftskonto befindet sich weniger als 5000€ :
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.740
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten