Hallo,
A hat eine Lagerhalle für einen Versandhandel angemietet.
Auch hat A für sich Regale und Büro Einrichtung mit Schreibtische und PCs etc. für diese Halle gekauft
2 Monate später wurde eine GbR von gegründet und diese Halle dann zusammen mit B genutzt.
Da B sich vertragswidrig verhalten hat kündigt A und die Gesellschaft wird aufgelöst.
GBR wird abgemeldet.
Hat B nun ein Zutrittsrecht an der Halle, obwohl A alleiniger Mieter der Halle ist und nur A unterschrieben hat?
Hat B ein Recht an der Einrichtung von der Halle?
Kann B einfach Sachen von A mit nach Hause nehmen?
Anmietung einer Lagerhalle vor GBR Gründung
9. November 2020
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Frage vom 9. November 2020 | 16:03
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Anmietung einer Lagerhalle vor GBR Gründung
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#1
Antwort vom 9. November 2020 | 16:54
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatHat B nun ein Zutrittsrecht an der Halle, obwohl A alleiniger Mieter der Halle ist und nur A unterschrieben hat? :
Hat B ein Recht an der Einrichtung von der Halle?
Komm ganz darauf an, was genau bezüglich der Halle etc. vertraglich vereinbart war.
ZitatKann B einfach Sachen von A mit nach Hause nehmen? :
Kann man.
Können kann man nämlich vieles – ob es legal wäre, steht auf einem anderen Blatt.
Auch da müsste man prüfen, ob es tatsächlich die Sachen von A waren oder Sachen der GbR.
#2
Antwort vom 9. November 2020 | 18:44
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezüglich der Halle wurde nichts extra vertraglich vereinbart.
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#3
Antwort vom 9. November 2020 | 18:46
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatBezüglich der Halle wurde nichts extra vertraglich vereinbart. :
Dann ist das alles mit Mann und Maus Teil der GbR geworden.
Je nach Vereinbarung hat B dann durchaus Rechte daran.
#4
Antwort vom 10. November 2020 | 17:34
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Es scheint so, als ob die Halle und Dinge in die GbR eingebracht wurden und nach Auflösung wird die GbR dann geteilt was ja auch die eingebrachten Dinge betrifft. Aber auch die Auflösung kann man regeln.
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