Anmietung einer Lagerhalle vor GBR Gründung

9. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
biral
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Anmietung einer Lagerhalle vor GBR Gründung

Hallo,
A hat eine Lagerhalle für einen Versandhandel angemietet.
Auch hat A für sich Regale und Büro Einrichtung mit Schreibtische und PCs etc. für diese Halle gekauft
2 Monate später wurde eine GbR von gegründet und diese Halle dann zusammen mit B genutzt.

Da B sich vertragswidrig verhalten hat kündigt A und die Gesellschaft wird aufgelöst.
GBR wird abgemeldet.

Hat B nun ein Zutrittsrecht an der Halle, obwohl A alleiniger Mieter der Halle ist und nur A unterschrieben hat?
Hat B ein Recht an der Einrichtung von der Halle?
Kann B einfach Sachen von A mit nach Hause nehmen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von biral):
Hat B nun ein Zutrittsrecht an der Halle, obwohl A alleiniger Mieter der Halle ist und nur A unterschrieben hat?
Hat B ein Recht an der Einrichtung von der Halle?

Komm ganz darauf an, was genau bezüglich der Halle etc. vertraglich vereinbart war.



Zitat (von biral):
Kann B einfach Sachen von A mit nach Hause nehmen?

Kann man.
Können kann man nämlich vieles – ob es legal wäre, steht auf einem anderen Blatt.
Auch da müsste man prüfen, ob es tatsächlich die Sachen von A waren oder Sachen der GbR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
biral
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Bezüglich der Halle wurde nichts extra vertraglich vereinbart.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von biral):
Bezüglich der Halle wurde nichts extra vertraglich vereinbart.

Dann ist das alles mit Mann und Maus Teil der GbR geworden.

Je nach Vereinbarung hat B dann durchaus Rechte daran.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Es scheint so, als ob die Halle und Dinge in die GbR eingebracht wurden und nach Auflösung wird die GbR dann geteilt was ja auch die eingebrachten Dinge betrifft. Aber auch die Auflösung kann man regeln.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen