Anwaltsrechnung - kein hinweis auf Terminsgebühr

3. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
QM1
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltsrechnung - kein hinweis auf Terminsgebühr

hallo

ich habe rechtsbeistand in anspruch genommen für einen (laut anwalt) streitwert von 3mio euro.
Er teilte mir schriftlich mit, dass er für die bearbeitung des Mandates eine honorarverpflichtung nach RVG über
1,3 geschäftsgebühr
und für den fall der einigung
1.0 einigungsgebühr
verlangt.
Alles in allem mit steuern 29.300 euro

Von der gegenseite wurde danach eine gesellschaftsversammlung einberufen mit dem ziel meine anteile zwangeinzuziehen.
Ich bat meinen anwalt mit mir der versammlung beizuwohnen.
Nach unschönem wortgefecht verlies mein anwalt die versammlung nach ca 60min.
Danach habe ich eine einigung unter 4 augen mit der gegenpartei erzielt. (1,850 mio abfindung)

Die abschlussrechnung ist nun stolze 44.600 euro.
Mein anwalt verlangt für die teilname an dem treffen ganze 12.300 euro Terminsgebühr.
--> Diese ist weder im angebot enthalten, noch wurde ich von ihm vorab auf diese kosten hingewiesen!
Wie kann es sein das solche gebühren verschwiegen werden ? In meinen augen arglistige täuschung.

Wie soll ich darauf reagieren ?
Mir geht es rein um die Terminsgebühr. Seine qualität und leistung lass ich mal ausser acht.

danke

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Was war denn Gegenstand des ursprünglichen Mandats?
Eigentlich klingt es so als hättest du dem Anwalt NACH Angebotserstellung einen weiteren Auftrag erteilt:

Zitat:
Ich bat meinen anwalt mit mir der versammlung beizuwohnen.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


So lange der Anwalt nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) abrechnet, ist er nicht verpflichtet auf die genaue Gebührenhöhe und die Art der anfallenden Gebühren (hier Terminsgebühr) hinzuweisen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Kunde ausreichend geschützt ist, wenn der Anwalt nach den gesetzlichen Regelungen abrechnet und dem Kunden die gesetzlichen Gebühren daher nicht detailliert erläutert werden müssen - zumal die gesetzlichen Regelungen leicht recherchierbar sind.

Eine vorherige schriftliche Vereinbarung ist nur erforderlich, wenn der Anwalt mehr Geld verlangt, als die gesetzliche Regelung vorsieht.

Hier verlangt der Anwalt "nur" die gesetlichen Gebühren nach dem RVG. Der Anwalt hat auch darauf hingewiesen, dass er nach dem RVG abrechnet. Die Einhaltung des RVG ist kein "verschweigen" von Gebühren.

Ich sehe da wenig Chancen, sich zu wehren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
QM1
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Armes deutschland.


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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Armes deutschland.


Der Anwalt hat bei Mandatsbeginn angekündigt, dass er nach RVG abrechnet.
Und er hat bei Mandatsende - wie angekündigt - nach RVG abgerechnet.
Ich vermag nicht zu erkennen, was daran "arm" sein sollte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
QM1
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil er mir RVG laien nicht gesagt hat dass mich diese eine stunde besuch bei der gesellschaft 12.300 euro kosten wird.
Vertraulicher umgang mit dem mandanten sieht anders aus.

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#6
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Wie wäre es gewesen, wenn Sie einfach mal gefragt hätten? Sie sind doch offenbar im Geschäftsleben tätig, da hätte sich sowas vielleicht einfach mal aufgedrängt.

Sie scheinen hier den Ärger über sich selbst (warum habe ich den nur mitgenommen...) auf den Kollegen zu projizieren. Auch das könnte man als "arm" bezeichnen.

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#7
 Von 
Gunnarrecht123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Müsste am Ende der Streitwert nicht von 3,0 mio., auf dem die Rechnung vom Anwalt beruht, auf die tatsächliche Abfindung von 1,85 mio. gesenkt werden?

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Nein.

Analogie:
Wenn man 1 Mio fordert, und am Ende nichts (0€) bekommt, ist der Streitwert auch nicht 0€.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gunnarrecht123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Nein.
Analogie:
Wenn man 1 Mio fordert, und am Ende nichts (0€) bekommt, ist der Streitwert auch nicht 0€.


Was wäre wenn man 1 Mio. forder und am Ende 2 Mio. bekommt. Wird dann der Streitwert nachträglich auf 2 Mio. erhöht?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Was wäre wenn man 1 Mio. forder und am Ende 2 Mio. bekommt. Wird dann der Streitwert nachträglich auf 2 Mio. erhöht?

Der Streitwert, der für die Geschäftsgebühr maßgeblich ist, erhöht sich nicht (denn es wurde nur um 1 Mio. gestritten).
Aber Terminsgebühr und Einigungsgebühr werden dann nach dem höheren Wert berechnet (sogenannter "überschießender Vergleichswert")

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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