Auflösung UG (haftungsbeschränkt) Prozess

4. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Victuros
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auflösung UG (haftungsbeschränkt) Prozess

Hallo liebe Foren Mitglieder,

folgender Sachverhalt:

Die Mustermann UG (haftungsbeschränkt) i.L. befindet sich momentan im Sperrjahr, welches Anfang 2019 endet.

Sämtliche Steuererklärungen und Bilanzen wurden für 2017 ordnungsgemäß beim FA eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Zudem wurde der Gläubigeraufruf und die Liquidationseröffnungsbilanz ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Meine Frage ist nun wie geht es weiter?

Es bestehen keine Forderungen und keine Verbindlichkeiten (bis auf die Kontoführungsgebühren), da die UG nie eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen hat, da die Konzeption gezeigt hat, dass das Konzept finanziell nicht tragbar ist.

Es gibt drei Gesellschafter die jeweils Summe X als Stammeinlage hinterlegt haben.

Muss als nächster Schritt das Konto beim Bankinstitut gekündigt werden und die Anteile an die Gesellschafter ausgezahlt werden?

Oder muss zuerst das Ende der Liquidation im Handelsregister angemeldet werden?

Oder muss der Liquidator zuerst beim Notar die Löschung durchführen?

Dann muss ja noch die Jahresabschlussbilanz für 2018 und die Schlussbilanz erstellt werden.

Müssen diese auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden (gehe davon aus).

Zudem muss doch noch die Körperschaftssteuererklärung 2018 und Gewerbesteuererklärung 2018 eingereicht werden. Hier liegen aber doch erst die Notwendigen Formulare meist gegen Mitte des Jahres 2019 im Elster Portal zur Verfügung.

Habe gehört, dass die Firma erst gelöscht werden kann, wenn das Finanzamt dies erlaubt, wenn aber erst die Steuerunterlagen Mitte 2019 eingereicht werden können, dann wird das FA dem doch nicht zustimmen oder doch?

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn mir jemand eine chronologische Reihenfolge erstellen kann, damit man nicht ins offene Messer läuft und diverse Kosten dadurch kreiert.

Vielen Dank im Voraus.

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