Austritt aus GbR -Abfindung-

13. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
HolgerW
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)
Austritt aus GbR -Abfindung-

Seid gegrüßt.

Ich bin aus einer 2-Mann GbR ausgetreten. Im GbR Vertrag steht keine prozentuale Beteilung des jeweiligen Gesellschafters am Unternehmen, nur die Gewinn-/Verlustbeteiligung von 50% wurde vereinbart. Zu Beginn hatte ich eine Einmalzahlung geleistet. Als ich nun austrat, hält mein ex-Partner sich nicht an die mündliche Vereinbarung einer Abfindung.

Ich habe folgende Fragen, die mir persönlich den Kopf zerbrechen:

1. Kann die von mir zu beginn getätigte Einlage auf den Firmenanteil angerechnet werden, wobei der gesamte Kaufpreis zu als Grundlage dient ? Oder kann ich die Einlage verlangen und zudem eine 50% Unternehmensbeteiligung ?

2. Wie funktioniert das mit dem Streitverfahren ? Muß mir der andere Gesellschafter eine angemessene Abfindung bezahlen ?

3. Welcher Zeitraum wird zugrunde gelegt: seit Abmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt oder der derzeitige Stand.

Ich danke euch für die Antworten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Mann kann nicht aus einer 2-Mann GbR austreten und Abfindung verlangen.

Die Gesellschaft wird liquidiert, d.h. alle verbleibenden Vermögenswerte werden gemäß Geschäftsanteilen aufgeteilt, bzw. falls ein neuer Gesellschafter in die GbR eintritt, übernimmt er Deinen Geschäftsanteil käuflich.
Korrekte Verträge sollten vor Notar oder Anwalt abgeschlossen werden (ich bin keiner).
Grüße

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HolgerW
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Ok, soweit vielen Dank.

Die Geschäftsanteile sind nie aufgeteilt worden, nur die Beteiligung am Gewinn/Verlust.

Die Firma wird jetzt weiter genutzt, wie kann man da verfahren ? Streit-/Schlichtungsverfahren. Wenn ja mit wem oder wie ???

Hätte ich das vorher gewußt, wäre ich zum Notar oder Anwalt gegangen, doch sind diese nicht ganz billig und gerade zur Existenzgründung probiert man ein möglichst großes Budget für den Start zu haben.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

wenn der partner das unternehmen fortführt, besteht evtl die möglichkeit ihn auf eine "abfindungszahlung" (50% des firmenwerts) in anspruch zu nehmen. andernfalls greift die o.g. zerschlagung.
aber ohne rechtsanwalt dürfte das ziemlich schwierig werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HolgerW
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

50% Firmenwert ab Beginn meines Austritts oder ab wann ? Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, können Monate/Jahre vergehen, in dieser Zeit fällt der Wert...

Muß es zu einer Zerschlagung kommen ?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HolgerW
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich merk' schon was hier für cracks sind.

danke für die antworten. :'(

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

"Ich merk' schon was hier für cracks sind."

was erwarten sie? die lösung von problemen, für die sie einen anwalt benötigen mal eben nebenbei? sie merken doch schon anhand der verschiedenen antworten wie schwierig und umstritten das thema ist.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HolgerW
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Ein wenig mehr hätte ich mir von dieser Internetseite erwartet. Ich möchte ja keine perfekte Antwort haben, aber zumindest etwas mehr.

Die Antworten klangen ja so schon ganz gut, wobei ich mir ausführlichere Antworten wünschte. Natürlich werde ich einen Anwalt dafür brauchen, doch wäre es von Vorteil, wenn ich mit ein wenig Grundwissen dort hingehen könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

die ausführlichen antworten gibt es nun mal nicht in einem forum. wir müssen ja alle noch arbeiten, und die anwälte in diesem forum verdienen mit der umfassenden beantwortung solcher fragen ihr geld.
aber als hinweis: der wert sollte zum beendigungszeitpunkt ermittelt werden und die alternative zur zerschlagung wäre das verhandeln mit androhung der zerschlagung. aber was konkret auf sie zukommt, kann ihnen nur ihr berater sagen. auseinandersetzung von gesellschaften ist nun mal eine schwierige sache.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HolgerW
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

Wunderbar.
Super Beitrag als Abschluß. Vielen Dank !

1x Hilfreiche Antwort

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