Austritt aus GbR

4. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Andreas007123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Austritt aus GbR

Hallo zusammen,

Aktuell betreibe ich mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin eine GbR.
Über diese GbR wurde lediglich unsere gemeinsame PV-Anlage betrieben.

Aufgrund einer Trennung bin ich nicht mehr Miteigentümer des Hauses und auch nicht mehr von der PV-Anlage.

Ich möchte nun so schnell es geht aus dieser GbR ausscheiden.
Welche Schritte sind nun nötig um am Einfachsten aus dieser GbR auszuscheiden?

Viele Grüße,
Andreas007

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Andreas007123):
Welche Schritte sind nun nötig um am Einfachsten aus dieser GbR auszuscheiden?

Die vertraglichen Vereinbarungen durchgehen, was für solche Fälle vorgesehen ist.
Wenn sich da nichts findet, ab §705 BGB stehen die gesetzlichen Vorgaben.



Zitat (von Andreas007123):
Aufgrund einer Trennung bin ich nicht mehr Miteigentümer des Hauses und auch nicht mehr von der PV-Anlage.

Bezüglich der PV-Anlage wäre ich mir nicht so sicher... auch da müsste man entsprechend prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Eine GBR besteht aus mind. 2 Gesellschafter. Da kann man nicht ausscheiden. Man kann die GBR nur auflösen.

1 Treffer bei Google zum selber lesen
https://www.firma.de/firmengruendung/gbr-aufloesung-so-funktioniert-die-liquidation/
2 Ansprechpartner IHK hilft auch gerne.

Durch "Trennung" verliert man kein Haus (Miteigentümer) oder eine Anlage auf dem Dach. Und wenn die PV Anlage der GBR gehört, dann ändert das auch eine Trennung nicht ?!?!?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Eine GBR besteht aus mind. 2 Gesellschafter. Da kann man nicht ausscheiden. Man kann die GBR nur auflösen.

Die GbR erlischt automatisch, wenn ein Gesellschafter austritt und dadurch nur ein Gesellschafter übrig bleibt. Eine Auflösung ist insofern gar nicht nötig.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Eine Auflösung ist insofern gar nicht nötig.

Sieht der Gesetzgeber aber ganz anders, sie § 726 - § 740 BGB


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Ich glaube du kommst am Besten wenn du dir ein Anwalt suchst. Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht
Dort bekommst du klare Aussagen und Handlungsempfehlungen wie du weiter Vorgehen muss. Hier im Forum kennt ja keine eure Zusammensetzungen.

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#6
 Von 
m.jonas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

einfach deinen Anteil an der GbR verkaufen - so eine PV Anlage ist ja nicht die unrentabelste Anlage :)

Signatur:

Mit dem besten Wissen & Gewissen :)
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater --> www.accura-audit.de

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