Ich habe vor 9 Jahren eine Arbeitsstelle angefangen. Ich habe mich bei der Arbeit viel engagiert, viele Sachen entwickelt usw. Eines Tages kam der Chef zu mir und mich fragte ob ich Interesse hätte mit ihm und einem weiteren Mitarbeiter eine GmbH zu gründen. Startkapital sollte 25.000€ sein. Ich sagte dem Chef, das ich gar nicht das Geld hätte um die Einlage zu leisten. Er bot mir und dem Kollegen an, die Einlage zu übernehmen. Es dauerte 5 Jahre, bis es dann endllich zum Notar ging und die GmbH gegründet wurde. Der Chef gab mir und dem andren Kollegen dann jeweils 7.500 € in bar, welche wir bei der Bank auf das Geschäftskonto einzahlten. Das Geld für die Einlage kam also nicht von mir. Dafür habe ich aber 5 Jahre lang sehr viele Überstunden angehäuft, die nie bezahlt wurden.
Mittlererweile krieselt es im Unternehmen, es wurde eine Kapitalerhöhung gemacht, 2 neue Gesellschafter sind dazugekommen mit denen ich mich nicht verstehe und ich überlege die GmbH zu verlassen.
Die Frage ist, was ist mit den Anteilen? Müssten die mir ausbezahlt werden? Oder könnte dann der "Chef " das verweigern mit der Begründung, dass die 7.500€ ja gar nicht von mir sind, sondern dass er die ja eigenlich gezahlt hat? Auf dem Einzahlungbeleg von der Bank steht jedenfalls mein Name drauf.
Und wie ist das, wenn sich der Firmenwert generell erhöht hat?
Austritt aus GmbH. Frage zu Anteilen
7. Juni 2023
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Frage vom 7. Juni 2023 | 23:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Austritt aus GmbH. Frage zu Anteilen
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#1
Antwort vom 8. Juni 2023 | 00:22
Von
Status: Unbeschreiblich (114304 Beiträge, 38974x hilfreich)
ZitatDie Frage ist, was ist mit den Anteilen? :
Kommt ganz auf die uns unbekannten Bedingungen an, die hiermit
ZitatDer Chef gab mir und dem andren Kollegen dann jeweils 7.500 € in bar :
verbunden sind.
#2
Antwort vom 8. Juni 2023 | 10:08
Von
Status: Lehrling (1934 Beiträge, 1130x hilfreich)
Der erste Blick sollte in den Gesellschaftsvertrag gehen. Aus einer GmbH kann man nicht so einfach "austreten" wie aus dem Kaninchenzüchterverein. Irgendwer muss die Anteile schon erwerben wollen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Juni 2023 | 10:43
Von
Status: Junior-Partner (5799 Beiträge, 1425x hilfreich)
ZitatDie Frage ist, was ist mit den Anteilen? :
Die müssen Sie, entsprechend den Regelungen im GmbHG und im Gesellschaftsvertrag der GmbH, an andere Gesellschafter oder Dritte verkaufen/verschenken.
Aus einer GmbH kann man genausowenig "austreten" wie man in sie "eintreten" kann, jedenfalls nicht in dem Sinn, wie man in einen Verein eintritt.
Eine GmbH ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, sie gehört ihren Gesellschaftern, man kann GmbH-Gesellschafter werden, dann ist man Eigentümer von allen oder einigen Gesellschafts-Anteilen. Gesellschafter wird man entweder als Gründungsgesellschafter, oder indem man zu einem späteren Zeitpunkt (Mit-)Gesellschafter wird.
Wo die 7.500€ für den Erwerb der Gesellschaftsanteile her kamen, ist GmbH-rechtlich irrelevant. GmbH-rechtlich interessiert nur, wer mit welchen Anteilen in der Gesellschafterliste steht.
Was der Chef gemacht hat ist rechtlich eine Schenkung. Mit 7.500€ innerhalb des Schenkungssteuerfreibetrages, insofern ist da nichts zu befürchten.
Zur Frage, wie man seine Gesellschaftsanteile an der GmbH an einen Dritten abgeben kann, schaue man in den Gesellschaftsvertrag und ggf. ins GmbHG.
Versteht man nicht, was dort steht, wendet man sich an einen Rechtsanwalt und Notar. Den Notar braucht man sowieso für die Übertragung der GmbH-Anteile an einen anderen, egal ob Mitgesellschafter oder außenstehenden Dritten.
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