Hallo zusammen,
ich habe bisher zwei Fragen bzgl. der Beendigung unserer GbR, die ich nirgends beantworten kann.
Meine Frau und ich haben Ende 2017 eine GbR gegründet und möchten diese nun aus persönlichen Gründen beenden.
1. Für die Beendigung der GbR müssen wir ja im ersten Schritt den Zweck der GbR ändern. Müssen wir dies beim Gewerbeamt ändern lassen? Wie führt man die weiteren Schritte aus, da wir ja verheiratet sind und die Gegenstände einfach in unseren Privatbestand übergehen?
2. Es sind momentan kleine Geräte (bis 2000€) mit Abschreibungen bei der Steuererklärung hinterlegt. Wenn diese noch nicht komplett abgeschrieben sind, nun aber in den Privatgebrauch übergehen, müssen dann die bisher gezahlten Abschreibungen wieder zurück gezahlt werden? Falls ja, wie wird das berechnet? Und was ist mit den Geräten, die nur als Ausgabe deklariert wurden? Die gehen auch in den Privatgebrauch über. Müssen da auch die "gesparten" Steuern zurückgezahlt werden?
Ich hoffe ihr könnt mir da etwas helfen.
Viele Grüße,
Jens
Beendigung der GbR
5. März 2021
Thema abonnieren
Frage vom 5. März 2021 | 17:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beendigung der GbR
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
268.148
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten