Büro mieten als Untermieter (geschäftlich)

23. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Muschglu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Büro mieten als Untermieter (geschäftlich)

Hallo,
ein Kollege (auch selbständig) hat sich ein Büro für sein Unternehmen gemietet. Er zahlt im Monat ca. 580,- EUR.

Ich möchte jetzt als Untermieter MIT in sein Büro einziehen und mich somit zu 50 % an den Kosten beteiligen.


Reicht es, wenn wir einen Untermietvertrag in Höhe von 290,- EUR unterschreiben, sodass wir diese auch absetzten können und wird dann Umsatzsteuer fällig?

Ich hoffe, jemand kann mir hier weiterhelfen und/oder hat eine bessere Idee.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Lehrling
(1992 Beiträge, 1155x hilfreich)

Zitat (von Muschglu):
Reicht es, wenn wir einen Untermietvertrag in Höhe von 290,- EUR unterschreiben, sodass wir diese auch absetzten können...
Ja.
Zitat (von Muschglu):
...und wird dann Umsatzsteuer fällig?
Kommt auf viele Dinge an...ist das Büro umsatzsteuerpflichtig angemietet, ist einer der Mieter Kleinunternehmer...?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Muschglu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Kommt auf viele Dinge an...ist das Büro umsatzsteuerpflichtig angemietet, ist einer der Mieter Kleinunternehmer...?


Bezüglich der Umsatzsteuerpflicht frage ich mal nach. Wir beide sind aber "normale" Unternehmer und zahlen auch Gewerbesteuer, Umsatzsteuer usw.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39234x hilfreich)

Zitat (von Muschglu):
Ich möchte jetzt als Untermieter MIT in sein Büro einziehen und mich somit zu 50 % an den Kosten beteiligen.

Und man hat die Erlaubnis dazu?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6429 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und man hat die Erlaubnis dazu?


Damit auf diese Frage kein: Mein Kollege hat nichts dagegen... kommt: Der Vermieter muss natürlich zustimmen. DAS meint Harry mit dieser Anmerkung

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Muschglu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und man hat die Erlaubnis dazu?


Ja klar. Unser Firmenname ist auch schon an der Tür. Der Vermieter ist eingeweiht und hat es anbringen lassen oder selbst angebracht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Muschglu
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Kommt auf viele Dinge an...ist das Büro umsatzsteuerpflichtig angemietet, ist einer der Mieter Kleinunternehmer...?


Büro ist nicht umsatzsteuerpflichtig und wir beide sind Gewerbetreibende mit Umsatzsteuerzahlung.

Signatur:

In einer Welt voller Steuern sei der Architekt deiner eigenen finanziellen Freiheit.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tom998
Status:
Lehrling
(1992 Beiträge, 1155x hilfreich)

Die Untervermietung ist grundsätzlich steuerfrei gem. § 4 Nr. 12a, sie kann aber als steuerpflichtig behandelt werden (§ 9). Muss man halt untereinander klären, ob das Sinn macht. Vermutlich nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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