Bundesanzeiger

12. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Computerladen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 30x hilfreich)
Bundesanzeiger

Hallo,

ich habe für meine GmbH ein Bußgeld von 250,- € aufgebrummt bekommen, weil ich meine Daten zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger 10 Tage zu spät eingereicht habe. Dabei wurde vom Regelsatz, der angeblich 25.000 € beträgt, gnädigerweise stark nach unten abgewichen, weil die Verspätung nur 10 Tage betrug.

Bei 2 Konkurrenten habe ich jetzt im Unternehmensregister festgestellt, daß ihre letzten Eintragungen aus den Jahren 2006 bzw. 2007 stammen.

Wie ist sowas möglich?

Wenn die beiden ein Bußgeld von 25.000,- € zahlen müssten, wären sie pleite, da bei beiden laut ihrer letzten Eintragung bereits Überschuldung festgestellt wurde.

Vielen Dank

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Wie ist sowas möglich?

Eventuell weil du der einzige bist der es gemerkt hat?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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