Hallo,
ich habe für meine GmbH ein Bußgeld von 250,- € aufgebrummt bekommen, weil ich meine Daten zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger 10 Tage zu spät eingereicht habe. Dabei wurde vom Regelsatz, der angeblich 25.000 € beträgt, gnädigerweise stark nach unten abgewichen, weil die Verspätung nur 10 Tage betrug.
Bei 2 Konkurrenten habe ich jetzt im Unternehmensregister festgestellt, daß ihre letzten Eintragungen aus den Jahren 2006 bzw. 2007 stammen.
Wie ist sowas möglich?
Wenn die beiden ein Bußgeld von 25.000,- € zahlen müssten, wären sie pleite, da bei beiden laut ihrer letzten Eintragung bereits Überschuldung festgestellt wurde.
Vielen Dank
Bundesanzeiger
12. Mai 2011
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Frage vom 12. Mai 2011 | 07:07
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 30x hilfreich)
Bundesanzeiger
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#1
Antwort vom 12. Mai 2011 | 23:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
quote:
Wie ist sowas möglich?
Eventuell weil du der einzige bist der es gemerkt hat?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
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