Hallo zusammen, habe das schlimme Gefühl das ich ganz schön vera.... werde!
Frage:
GmbH: 2 Gesellschafter zu je 50% davon einer Geschäftsführer.
Der Gesellschaftsführende Geschäftsführer möchte nun einen Unternehmensberater einschalten mit dem der andere (Gesellschafter) nicht einverstanden ist. Kann der 2. Gesellschafter dieses unterbinden???
Welche befugnisse hat der nicht Geschäftsführende Gesellschafter, kann er sich Vollmachten für die Firmenkonten geben lassen? Er hat nicht vor Überweisungen zu tätigen sondern nur als einfache Kontrollinstanz.
Kann der nicht Geschäftsführende Gesellschafter sich auch die Monatlichen BWAs und Rechnungsausgangslisten mailen lassen?
Dank Euch
die Nuss
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Dringend Hilfe für Gesellschafter GmbH
1. Juni 2010
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Frage vom 1. Juni 2010 | 19:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Dringend Hilfe für Gesellschafter GmbH
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#1
Antwort vom 2. Juni 2010 | 12:57
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Wa sagen Gesellschaftsvertrag und Anstellungsverträge der GF hierzu?
#2
Antwort vom 3. Juni 2010 | 10:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigentlich nicht viel!
Es gibt eine kleine Liste über zustimmung der Geschäftsführer,
unteranderem über einstellung von Personal aber sonst nichts besonderes.
Ich denke aber das einschaltung eines Beraters, bei dem ja auch dann alle internen Daten preis gegeben werden fällt aus der normale tätigkeit einer Geschäftsführung raus??? Oder??? Ansonsten steht nichts besonderes drin.
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