E.K jetzt Ltd in England

23. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Koal81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
E.K jetzt Ltd in England

Hallo erstmal !

Ich habe vor 3 Jahren einen Vertrag für meine Firma abgeschlossen,
Bei der Firma XY die ihren Sitz in Deutschland hatte und als E.K im Handelregister eingetragen war.
Die Firma wurde laut Handelsregister voriges Jahr gelöscht.

Die Firma ist jetzt eine Ltd und hat ihren Sitz in England. Im Jänner diesen Jahres
wurde eine Zweigniederlassung in Deutschland gegründet.

Ich wurde darüber nicht informiert, und will auch nicht mehr mit dieser Firma
zusammenarbeiten.

Ist hier noch ein gültiger Vertrag vorhanden?

Vielen Dank für die Hilfe !!!!!!!!!!!!!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Koal81):
Ich wurde darüber nicht informiert, und will auch nicht mehr mit dieser Firma
zusammenarbeiten.
Dann tu es auch nicht

Zitat (von Koal81):
Ist hier noch ein gültiger Vertrag vorhanden?
Keine Ahnung, geht nicht aus deinem Posting hervor. Ließ die Schriftstücke deines Vertrages.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Koal81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal für deine Antworten.

Nur habe ich bei denen einen Abnahmevertrag auf 10 Jahre abgeschlossen.

Nur weis ich leider nicht ob hier noch ein gültiger Vertrag besteht.
Die Firma besteht darauf das ich noch an den Vertrag gebunden bin.
Den Vertrag den ich unterzeichnet habe läuft auf die Firma XY in Deutschland.
Die neue Rechnung auf eine Ltd. In England

-- Editiert von Koal81 am 23.07.2017 17:37

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Koal81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

I

-- Editiert von Koal81 am 23.07.2017 19:06

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Koal81):
Nur weis ich leider nicht ob hier noch ein gültiger Vertrag besteht.


Wir - in ermangelung das Kenntnis des genauen Inhaltes - auch nicht.


Wenn die Ltd. jedoch der Rechtsnachfolger des vorherigen Unternehmens ist, wird man weiter daran gebunden sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Ltd. jedoch der Rechtsnachfolger des vorherigen Unternehmens ist


Im Prinzip richtig, jedoch wüsste ich gerade keinen Weg, wie eine Ltd. Rechtsnachfolger eines e.K. werden kann.

Der Vertrag hätte also vom e.K. auf die Ltd. übertragen werden müssen und das bedarf der Zustimmung des Vertragspartners.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Rechtsnachfolger wird man auch durch Kauf.
Wenn Amazon Quelle kauft ist man seinen Ratenzahlungsvertrag ja auch nicht los.

Die Firma sitzt in D, ist erreichbar und leitet wohl auch wie vereinbart. Da ändert sich nix.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen