Hallo erstmal !
Ich habe vor 3 Jahren einen Vertrag für meine Firma abgeschlossen,
Bei der Firma XY die ihren Sitz in Deutschland hatte und als E.K im Handelregister eingetragen war.
Die Firma wurde laut Handelsregister voriges Jahr gelöscht.
Die Firma ist jetzt eine Ltd und hat ihren Sitz in England. Im Jänner diesen Jahres
wurde eine Zweigniederlassung in Deutschland gegründet.
Ich wurde darüber nicht informiert, und will auch nicht mehr mit dieser Firma
zusammenarbeiten.
Ist hier noch ein gültiger Vertrag vorhanden?
Vielen Dank für die Hilfe !!!!!!!!!!!!!
E.K jetzt Ltd in England
23. Juli 2017
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Frage vom 23. Juli 2017 | 17:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
E.K jetzt Ltd in England
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#1
Antwort vom 23. Juli 2017 | 17:23
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Dann tu es auch nichtZitatIch wurde darüber nicht informiert, und will auch nicht mehr mit dieser Firma :
zusammenarbeiten.
Keine Ahnung, geht nicht aus deinem Posting hervor. Ließ die Schriftstücke deines Vertrages.ZitatIst hier noch ein gültiger Vertrag vorhanden? :
#2
Antwort vom 23. Juli 2017 | 17:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke erstmal für deine Antworten.
Nur habe ich bei denen einen Abnahmevertrag auf 10 Jahre abgeschlossen.
Nur weis ich leider nicht ob hier noch ein gültiger Vertrag besteht.
Die Firma besteht darauf das ich noch an den Vertrag gebunden bin.
Den Vertrag den ich unterzeichnet habe läuft auf die Firma XY in Deutschland.
Die neue Rechnung auf eine Ltd. In England
-- Editiert von Koal81 am 23.07.2017 17:37
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#3
Antwort vom 23. Juli 2017 | 19:04
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
I
-- Editiert von Koal81 am 23.07.2017 19:06
#4
Antwort vom 23. Juli 2017 | 22:15
Von
Status: Unbeschreiblich (119492 Beiträge, 39733x hilfreich)
#5
Antwort vom 27. Juli 2017 | 16:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47472 Beiträge, 16805x hilfreich)
Zitat:Wenn die Ltd. jedoch der Rechtsnachfolger des vorherigen Unternehmens ist
Im Prinzip richtig, jedoch wüsste ich gerade keinen Weg, wie eine Ltd. Rechtsnachfolger eines e.K. werden kann.
Der Vertrag hätte also vom e.K. auf die Ltd. übertragen werden müssen und das bedarf der Zustimmung des Vertragspartners.
#6
Antwort vom 29. Juli 2017 | 15:29
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 24x hilfreich)
Rechtsnachfolger wird man auch durch Kauf.
Wenn Amazon Quelle kauft ist man seinen Ratenzahlungsvertrag ja auch nicht los.
Die Firma sitzt in D, ist erreichbar und leitet wohl auch wie vereinbart. Da ändert sich nix.
Und jetzt?
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