Hallo, gehen wir mal davon aus, ein Inhaber eine Gmbh ist gleichzeitig als Geschäftsführer in einem Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis angestellt und hat die Einlagen von 12500 erbracht und den Rest noch nicht. Aufgrund der Schieflage der GmbH hat er sich die letzten Gehälter in Höhe von 5000.-€ nicht ausbezahlt jedoch Sozialabgaben usw. abgeführt. Also rein das netto nicht. Könnte er bei einer Insolvenz diesen Betrag anrechnen und nur noch den Fehlbetrag von 7.500 € einbezahlen?
Danke
Schöne Grüße
Nobbi
Einlagen Inhaber / Geschäftsführer
13. September 2023
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Frage vom 13. September 2023 | 14:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einlagen Inhaber / Geschäftsführer
#1
Antwort vom 13. September 2023 | 17:56
Von
Status: Junior-Partner (5903 Beiträge, 2603x hilfreich)
Natürlich nicht.
Die Einlage ist zu zahlen, die Forderung gegenüber der GmbH darf man als Insolvenzforderung anmelden.
Vermutlich kommt es aber ohnehin zur Durchgriffshaftung, da die Insolvenz ja offensichtlich verschleppt wird.
-- Editiert von User am 13. September 2023 17:56
#2
Antwort vom 13. September 2023 | 18:17
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke. Die Durchgriffshaftung gegen den GF oder die Gesellschafter?
Und jetzt?
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