Einlagen Inhaber / Geschäftsführer

13. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
NorbertB123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einlagen Inhaber / Geschäftsführer

Hallo, gehen wir mal davon aus, ein Inhaber eine Gmbh ist gleichzeitig als Geschäftsführer in einem Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis angestellt und hat die Einlagen von 12500 erbracht und den Rest noch nicht. Aufgrund der Schieflage der GmbH hat er sich die letzten Gehälter in Höhe von 5000.-€ nicht ausbezahlt jedoch Sozialabgaben usw. abgeführt. Also rein das netto nicht. Könnte er bei einer Insolvenz diesen Betrag anrechnen und nur noch den Fehlbetrag von 7.500 € einbezahlen?

Danke

Schöne Grüße

Nobbi




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5903 Beiträge, 2603x hilfreich)

Natürlich nicht.

Die Einlage ist zu zahlen, die Forderung gegenüber der GmbH darf man als Insolvenzforderung anmelden.

Vermutlich kommt es aber ohnehin zur Durchgriffshaftung, da die Insolvenz ja offensichtlich verschleppt wird.

-- Editiert von User am 13. September 2023 17:56

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NorbertB123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Die Durchgriffshaftung gegen den GF oder die Gesellschafter?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.127 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.617 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.