Hallo
Die Abtretung der Stammanteile an einer GmbH an einen Generalbevollmächtigten wurde per einstweiliger Verfügung für unwirksam erklärt. Die Hauptklage (Hauptsacheverfahren) wurde vom Gericht abgewiesen, da die Gesellschafterin verstorben war bevor die Klage den Beklagten zugestellt wurde. Bleibt es trotzdem dabei, dass die einstweilige Verfügung gültig ist, und die GmbH nicht wirksam an den Generalbevollmächtigten übertrgen wurde, sondern an die Erben?
Herzlichen Dank.
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"Aladdin"
Einstweilige Verfügung Stammanteilsübertragung
29. September 2011
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Frage vom 29. September 2011 | 06:19
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 9x hilfreich)
Einstweilige Verfügung Stammanteilsübertragung
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