Eintragung Änderung -> wann Bekanntmachung

1. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Eintragung Änderung -> wann Bekanntmachung

Hallo,
wenn heute ein Notarvertrag zur Aufnahme eines Gesellschafters in eine GmbH geschlossen wurde, wie lange dauert das in der Regel, bis diese Änderung im Handelsregister online abrufbar ist ?

Bei vielen Eintragungen ist die Veröffentlichung anscheinend 1-2 Tage später ?

Z.B.:

Zitat:
Amtsgericht XXXXXX Aktenzeichen: HRB XXXXX Bekannt gemacht am: 05.01.2016 02:08 Uhr

In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:

Veränderungen

04.01.2016


HRB XXXXX XXXXXXX XXXXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: XXXXX XXXXXXX *20.12.1984.


-- Editiert von TF1970 am 01.03.2019 20:35

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119963 Beiträge, 39809x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
wie lange dauert das in der Regel, bis diese Änderung im Handelsregister online abrufbar ist ?

Diese ist unmittelbar - spätestens 24h - nach der Eintragung ins Register online abrufbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

D.h. wenn gestern Nachmittag der Notartermin war müsste sie jetzt schon abrufbar sein ?

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#3
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
D.h. wenn gestern Nachmittag der Notartermin war müsste sie jetzt schon abrufbar sein ?


Bzw. taucht das überhaupt in den Bekanntmachungen auf ? Ein stiller Gesellschafter mit 40% Anteilen ?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119963 Beiträge, 39809x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
D.h. wenn gestern Nachmittag der Notartermin war müsste sie jetzt schon abrufbar sein ?

Nö, der Notar trägt ja nichts ein.
Der gibt es nur zur Eintragung ans Amtsgericht weiter.
Mit etwas Pech wirds auch nicht elektronisch übermittelt und der Brief geht erst nächste Woche raus.
Vor Donnerstag würde ich je nach Region nicht damit rechnen, das der versendet / geöffnet wird.

Wie lange das Gericht dann für die Eintragung braucht, steht in den Sternen. Da sollte aber der Notar eigentlich einschätzen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Wird diese Info überhaupt veröffentlicht ?

Wenn ein stiller Gesellschafter mit 40% in die Firma Eintritt?

Bisher keine Eintragung veröffentlicht....

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Mit etwas Pech wirds auch nicht elektronisch übermittelt und der Brief geht erst nächste Woche raus.

Seit dem 01.01.2007 müssen alle Unterlagen elektronisch beim Handelsregister eingereicht werden.
Zitat:
Wird diese Info überhaupt veröffentlicht ?

Nein.

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#7
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Was soll denn bitte an einem normalen Gesellschafter still sein? Der wird doch in die Gesellschafterliste eingetragen. Ein normaler stiller Gesellschafter wird nicht beim Handelsregister eingetragen.

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#8
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Was soll denn bitte an einem normalen Gesellschafter still sein? Der wird doch in die Gesellschafterliste eingetragen. Ein normaler stiller Gesellschafter wird nicht beim Handelsregister eingetragen.


Da ich nicht weis, ob diese Info stimmt, frage ich ja hier nach.
Ein Kunde hat nicht bezahlt und will einen stillen Gesellschafter sich in die Firma geholt haben, der Geld mit einbringt. Der wurde angeblich mit 40% beteiligt.

Ist nun die Frage, ob die Aufnahme dieses Gesellschafters im Handelsregister nun veröffentlicht wird oder nicht....
Stiller Gesellschafter, da er sich nur mit Geld beteiligt und nicht ins operativer Geschäft eingreift -> so die Aussage mir gegenüber.

Zitat (von cruncc1):
Seit dem 01.01.2007 müssen alle Unterlagen elektronisch beim Handelsregister eingereicht werden.


D.h. wenn letzte Woche Donnerstag der Notartermin war ??

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Mein Hinweis soll sagen, dass man kein "Papier" mehr beim Handelsregister einreichen kann, sondern Unterlagen nur elektronisch eingereicht werden können.

Deine Fragen wurde bereits mehrfach beantwortet.

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#10
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Also,
am 28.02. war die Gesellschafterversammlung und am 26.03. wurde die Kapitalerhöhung im Handelsregister online gestellt.

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#11
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Es handelt sich also um einen ganz normalen Gesellschafter, auch wenn er sich vielleicht still verhält. Dieser wird in die Gesellschafterliste beim HR eingetragen. Aber die wird nicht so veröffentlicht, dass man sie sofort online oder dergleichen sehen könnte. Die Liste muss man erst anfordern.

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#12
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Aber die wird nicht so veröffentlicht, dass man sie sofort online oder dergleichen sehen könnte.

Das stimmt nicht. Die Gesellschafterliste kann ebenfalls beim Registerportal online abgerufen werden.

Unter DK (= Dokumentenansicht) können alle Dokumente die beim Registergericht eingereicht wurden, abgerufen werden.
Zitat:
Dieser wird in die Gesellschafterliste beim HR eingetragen.

Beim HR gibt es keine Gesellschafterliste in der die Gesellschafter eingetragen werden. Die Gesellschafter bzw. ein Notar muss eine Gesellschafterliste erstellen und beim Registergericht (elektronisch) einreichen.

-- Editiert von cruncc1 am 05.06.2019 21:54

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#13
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Unter DK (= Dokumentenansicht) können alle Dokumente die beim Registergericht eingereicht wurden, abgerufen werden.
11

Wo genau kann ich das finden ??

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