Einzelunternehmer = reich / 1-Mann GmbH-GF = arm

22. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)
Einzelunternehmer = reich / 1-Mann GmbH-GF = arm

Hallo,

angenommen man hat die Wahl das Gewerbe (1-Mann Unternehmen mit Arbeitszimmer in Privatwohnung) als Einzelunternehmen oder 1-Mann GmbH zu betreiben.

Nun kommt ein Zeitpunkt das man sich von dem Unternehmensgewinn etwas privat gönnen und sein Bad oder Wohnung sanieren möchte.

Als Einzelunternehmen steht das Geld sofort zur Verfügung, bei einer GmbH muss das Geld jedoch auf dem Konto bleiben und man muss sich mit dem Geschäftsführergehalt begnügen, d.h. nur der GmbH Kontostand bleibt hoch, privat schaut man jedoch finanziell "in die Röhre".

Kann man es rein theoretisch so machen das am Jahresende 0,- Euro GmbH-Gewinn übrigbleibt und alles für das Geschäftsführergehalt ausgegeben wird? Ein Kredit oder Verbindlichkeiten bestehen nicht. Das Problem hierbei ist ja das den zu erwartenden Jahresgewinn nur schätzen kann (um das Monatsgehalt für das Folgejahr zu berechnen damit am Ende 0,- Euro übrigbleibt).

Im Prinzip ist das ein riesengroßer buchhalterischer Zirkus anstatt das man einfach auf das Geld wie beim Einzelunternehmen zugreifen kann. Und das alles nur wegen der GmbH Haftung....

-- Editiert WWW-Schizo am 22.01.2013 23:56

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14 Antworten
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#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5487 Beiträge, 2481x hilfreich)

Grundlage Finanzwirtschaft: je größer die Rendite, desto größer das Risiko.

Und das ist in diesem Fall ganz genau so.

Wobei man bei ordenlicher Buchhaltung schon ganz gut die Umsätze und Gewinne einschätzen können sollte, und trotzdem mit maximal (aber wirklich maximal) 1 Jahr Verzögerung an seinen Lohn kommt.

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9033 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von hiphappy am 23.01.2013 00:14

Grundlage Finanzwirtschaft: je größer die Rendite, desto größer das Risiko.

Diese Theorie war selbst Madeleine Schickedanz zu hoch und sie hat Betriebswirtschaft studiert.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2001 Beiträge, 1158x hilfreich)

quote:
Nun kommt ein Zeitpunkt das man sich von dem Unternehmensgewinn etwas privat gönnen und sein Bad oder Wohnung sanieren möchte.
Man könnte sich zu einer Gesellschafterversammlung überwinden und eine Gewinnausschüttung beschließen.
quote:
Kann man es rein theoretisch so machen das am Jahresende 0,- Euro GmbH-Gewinn übrigbleibt und alles für das Geschäftsführergehalt ausgegeben wird?
Theoretisch ja, wenn das GF-Gehalt angemessen ist und einem Fremdvergleich standhält. Praktisch wird dir die nächste Betriebsprüfung ggf. etwas anderes vorrechnen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)

Zitat:
Man könnte sich zu einer Gesellschafterversammlung überwinden und eine Gewinnausschüttung beschließen.


Das dürfte jedoch einen Betriebsprüfer nicht beeindrucken. Ich denke das man mit einer Lohnanpassung im Folgejahr auf der sichereren Seite sein dürfte.

quote:
Praktisch wird dir die nächste Betriebsprüfung ggf. etwas anderes vorrechnen.


Angenommen man bleibt im GF-Gehalt-Limit nach dieser Tabelle: http://www.gruenderlexikon.de/magazin/wie-viel-gmbh-geschaeftsfuehrer-verdienen-duerfen (Die dort genannten Summen wird eine 1-Mann GmbH nur schwer erreichen können, d.h. die dort genannten Beträge reichen vollkommen aus als akzeptables Gehalt)

Der Jahresgewinn ist jedoch (nach Abzug des Gehaltes) 0,- Euro. Ist man verpflichtet der GmbH ein Restgewinn auf dem Konto zu belassen?

-- Editiert WWW-Schizo am 23.01.2013 10:11

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#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2001 Beiträge, 1158x hilfreich)

quote:
Das dürfte jedoch einen Betriebsprüfer nicht beeindrucken.

Den Sinn dieser Aussage verstehe ich nicht.
quote:
Der Jahresgewinn ist jedoch (nach Abzug des Gehaltes) 0,- Euro.
Wie soll das funktionieren? Wenn du rückwirkend nach Verbuchung aller anderen Geschäftsvorfälle ein Gehalt festsetzt, um beim Gewinn auf Null zu kommen, wird das Finanzamt dir daraus eine verdeckte Gewinnausschüttung machen. Aus jeder Vereinbarung mit Rückwirkung macht dir der Prüfer Konfetti.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)

quote:
Den Sinn dieser Aussage verstehe ich nicht.


Eine Gewinnausschüttung wird sehr oft als "verdeckte Gewinnausschüttung" bewertet. Ein Einspruch dagegen ist im Prinzip sinnlos, da der Prüfer rein subjektiv bewerten kann. Unkritischer ist da eine Gehaltserhöhung für das Folgejahr.

quote:
Wie soll das funktionieren? Wenn du rückwirkend nach Verbuchung aller anderen Geschäftsvorfälle ein Gehalt festsetzt, um beim Gewinn auf Null zu kommen, wird das Finanzamt dir daraus eine verdeckte Gewinnausschüttung machen. Aus jeder Vereinbarung mit Rückwirkung macht dir der Prüfer Konfetti.


Ich meinte nicht rückwirkend sondern für das Folgejahr.

Angenommen nach einem Betriebsjahr bleiben EUR 30.000,- in der Kasse als Gewinn. Diesen Betrag teilt man durch 12 (Monate) und addiert diesen Betrag als Gehaltserhöhung "wegen guter Auftragslage" für das Folgejahr. Falls der Gewinn gleich bleibt, hat man dann am Ende des Folgejahres einen Minusbetrag als Gewinn, jedoch 0,- Euro in der Betriebskasse. Im weiteren Jahr darauf passt man das Gehalt wieder nach unten an, so das am Jahresende ein 0,- Euro Gewinn und 0,- Euro Kassenbetrag übrig bleibt.

Das heißt man muss jedes Jahr das Gehalt für das Folgejahr, je nach GmbH-Kassenbestand am Jahresende anpassen.

Im Endeffekt ein Riesenzirkus den man als Einzelunternehmer nicht hat, aber so müsste es funktionieren damit man ca. 0,- Euro Gewinn am Jahresende hat UND der Betriebsprüfer nichts beanstanden kann.

-- Editiert WWW-Schizo am 23.01.2013 11:53

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2001 Beiträge, 1158x hilfreich)

quote:
Eine Gewinnausschüttung wird sehr oft als "verdeckte Gewinnausschüttung" bewertet.
Ich fürchte, du hast keine Ahnung, wovon du redest.
Was unterscheidet denn deiner Meinung nach die offene von der verdeckten Gewinnausschüttung?
quote:
Das heißt man muss jedes Jahr das Gehalt für das Folgejahr, je nach GmbH-Kassenbestand am Jahresende anpassen....UND der Betriebsprüfer nichts beanstanden kann.
Meine Befürchtung hat sich bestätigt. Kannst du mit dem Begriff "Fremdvergleich" etwas anfangen? Kein fremder Arbeitnehmer würde einen solchen Vertrag unterschreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)

quote:
Ich fürchte, du hast keine Ahnung, wovon du redest.
Was unterscheidet denn deiner Meinung nach die offene von der verdeckten Gewinnausschüttung?


steht alles hier: http://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/V/Verdeckte-Gewinnausschuettung.html

Frage: kann eine offene Gewinnausschüttung (per 1-Mann "Gesellschafterversammlung" und Beschluss) später vom Prüfer als unzulässig (d.h. als verdeckte GA) bewertet werden, da diese einem Fremdvergleich (nach seiner Meinung) nicht standhalten würde?

quote:
Meine Befürchtung hat sich bestätigt. Kannst du mit dem Begriff "Fremdvergleich" etwas anfangen? Kein fremder Arbeitnehmer würde einen solchen Vertrag unterschreiben.


Nun, es gibt durchaus Angestelltenverhältnisse in denen es ein Grundgehalt gibt und weitere Boni je nach Geschäftsverlauf. Das Grundgehalt könnte man niedrig ansetzen damit man genügend finanziell variabel bleibt. Aber du hast wahrscheinlich Recht, diese Gestaltung wäre auch wieder ein möglicher Angriffspunkt mit Diskussionswahrscheinlichkeit.

-- Editiert WWW-Schizo am 23.01.2013 13:00

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13465 Beiträge, 4317x hilfreich)

Hallo,

quote:
steht alles hier: http://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/V/Verdeckte-Gewinnausschuettung.html
Es mag sein, dass das da steht (ich lese so etwas nicht), aber verstanden hast du es offenbar nicht.

Was stört dich an einer Gewinnausschüttung (egal ob offen oder verdeckt)?
Das Finanzamt stört sich jedenfalls nicht daran, du kannst soviel Gewinn ausschütten wie du willst (bzw. wie du hast). Davon unanhängig gibt es natürlich noch haftungsrelevante Anforderungen, die eine Ausschüttung verbieten könnten (etwa dass du das Stammkapital erhalten musst bzw. bei eine Mini-GmbH erst aufbauen musst).

Deine Manipulationen beim GF-Gehalt sind hingegen sehr interessant für das Finanzamt, denn genau das wird dir vermutlich als versteckte Gewinnausschüttung ausgelegt und entsprechend umgedeutet.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)

OK, also bleibt letztendlich die Gewinnausschüttung um an dem Unternehmensgewinn privat profitieren zu können.

Angenommen man hat den umgekehrten Fall, d.h. die GmbH hat eine schlechte Wirtschaftslage und man kann sich aufgrund der Kassenlage kein Gehalt mehr auszahlen. Wie setzt man um das das Gehalt später (angesammelt) ausgezahlt werden kann wenn die Kassenlage wieder besser ist, damit die GmbH keine Insolvenz anmelden muss? Ist es möglich das man Privat der GmbH ein Darlehen vergeben kann wenn aktuell nicht soviel Geld auf dem GmbH Konto ist?

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2001 Beiträge, 1158x hilfreich)

quote:
Frage: kann eine offene Gewinnausschüttung (per 1-Mann "Gesellschafterversammlung" und Beschluss) später vom Prüfer als unzulässig (d.h. als verdeckte GA) bewertet werden, da diese einem Fremdvergleich (nach seiner Meinung) nicht standhalten würde?

Autsch...falls du dich wirklich mit dem Gedanken trägst, eine GmbH zu gründen, spare bitte nicht am falschen Ende und lasse deine Vertragsgestaltungen durch einen Steuerberater vornehmen, sonst fliegt dir dein Laden nach der ersten Betriebsprüfung um die Ohren.
Dir fehlt das steuerliche Basiswissen, um so etwas selbst zu regeln, nimm es nicht persönlich.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5487 Beiträge, 2481x hilfreich)

Nicht nur Frau Schickedanz ist schon an einfachsten wirtschaftlichen Zusammenhängen gescheitert.


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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13465 Beiträge, 4317x hilfreich)

Hallo,

quote:
OK, also bleibt letztendlich die Gewinnausschüttung um an dem Unternehmensgewinn privat profitieren zu können.
Genauso ist es. Der Gesellschafter profitiert vom Gewinn, der Geschäftsführer von seiner Arbeit.

quote:
Angenommen man hat den umgekehrten Fall, d.h. die GmbH hat eine schlechte Wirtschaftslage und man kann sich aufgrund der Kassenlage kein Gehalt mehr auszahlen.
Dann arbeitet der Geschäftsführer auch nicht mehr (zumindest ein Fremder würde das nicht mehr tun).

quote:
Wie setzt man um das das Gehalt später (angesammelt) ausgezahlt werden kann wenn die Kassenlage wieder besser ist, damit die GmbH keine Insolvenz anmelden muss?
Das geht nicht mit Gehaltskürzungen/Gehaltsaussetzungen, sondern beispielsweise mit einer Kapitalerhöhung.

quote:
Ist es möglich das man Privat der GmbH ein Darlehen vergeben kann wenn aktuell nicht soviel Geld auf dem GmbH Konto ist?
Ja, auch das ist möglich (mit einigen Nachteilen insbesondere bezüglich der Haftung).

Ich schließe mich an, mach es nicht ohne Beratung, oder lieber nicht als GmbH.

Stefan


-- Editiert reckoner am 23.01.2013 15:46

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
WWW-Schizo
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 34x hilfreich)

OK vielen Dank für die Erläuterungen. Ich bin seit 13 Jahren Einzelunternehmer mit eigener Buchhaltung (auch schon mit bestandener Betriebsprüfung), aber das System der GmbH war mir schon immer suspekt.

2x Hilfreiche Antwort

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