Falscher Geschäftsführer im Handelsregister

4. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)
Falscher Geschäftsführer im Handelsregister

Mein ehemaliger Arbeitgeber ist eine deutsche GmbH. Der Investor des Unternehmens hat seinen Bruder als Geschäftsführer im Handelsregister eintragen lassen, der Bruder führt die Geschäfte aber nicht. Der Investor selbst führt die Geschäfte, aber größtenteils vom Ausland aus. Vor Ort ist er nur tageweise anzutreffen. Welche Rechtsverstösse könnten hier vorliegen?

-- Editier von gloegg am 04.07.2017 09:14

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von gloegg):
Welche Rechtsverstösse könnten hier vorliegen?

Der Schilderung nach gar keine.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Okay, der GmbH-Geschäftsführer muss also die Geschäfte gar nicht führen? Warum dann der Handelsregistereintrag? Damit die Behörden und das Finanzamt einen Sündenbock haben, falls etwas schief läuft?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von gloegg):
Okay, der GmbH-Geschäftsführer muss also die Geschäfte gar nicht führen?

Er kann die Führung der Geschäfte weitgehend delegieren.
In den meisten größeren GmbH wird das so gemacht, geht ja gar nicht anders. Der Tag hat nur 24h und man kann nicht überall gleichzeitig sein.
Aber auch in kleinen GmbH wird das häufig gemacht



Zitat (von gloegg):
Warum dann der Handelsregistereintrag? Damit die Behörden und das Finanzamt einen Sündenbock haben, falls etwas schief läuft?

Genau, weil das Gesetz vorschreibt das einer den Kopf hinhalten muss im Falle des Falles.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Das Problem ist halt nur, dass der Geschäftsführer dieses Unternehmens gar nichts macht, weil es ein Strohmann ist und gar nicht im Land lebt. Aber dagegen kann man ja ganz offensichtlich nichts tun...

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#7
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Unterschreibt der Strohmann oder der andere etwaige Verträge? Zumindest haftet der faktische Geschäftsführer bspw auch für Steuerschulden. Aber das ganze hat ja im grunde nur Relevanz bei einer Insolvenz oder

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#8
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Der faktische Geschäftsführer unterschreibt alles. Der Strohmann sichert sich mit der "Geschäftsführerschaft" als Nicht-EU-Bürger den Aufenthaltstitel. Dafür muss er nicht mal in Deutschland arbeiten oder sein. Mal schauen, wie lange es dauert, bis sich auch das herumspricht...

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Eine Position als Geschäftsführer ist kein "Sesam Öffne Dich" für einen Aufenthaltstitel.

wirdwerden

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#10
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Klappt dort aber.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Nicht aus Gründen, dass er Geschäftsführer ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Zitat (von gloegg):
Mein ehemaliger Arbeitgeber ist eine deutsche GmbH. Der Investor des Unternehmens hat seinen Bruder als Geschäftsführer im Handelsregister eintragen lassen, der Bruder führt die Geschäfte aber nicht. Der Investor selbst führt die Geschäfte, aber größtenteils vom Ausland aus. Vor Ort ist er nur tageweise anzutreffen. Welche Rechtsverstösse könnten hier vorliegen?

-- Editier von gloegg am 04.07.2017 09:14


Wo sehen sie Rechtsverstösse das ist wohl unternehmerische Freiheit, dass hat GG Charakter steht auch in der eu Grundrechtecharta

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von gloegg):
Mein ehemaliger Arbeitgeber ist eine deutsche GmbH. Der Investor des Unternehmens hat seinen Bruder als Geschäftsführer im Handelsregister eintragen lassen

Nun... in dieser Weise sicherlich nicht.

Mit "Investor" ist vermutlich der (Allein-)Gesellschafter der GmbH gemeint. Der bzw. die Gesellschafter der GmbH berufen den oder die Geschäftsführer der GmbH. Und diese Geschäftsführer werden anschließend ins Handelsregister eingetragen.

GmbH-Geschäftsführer haben durch Gesetz diverse Pflichten und Rechte. Auf die Rechte können sie natürlich gegenüber den Gesellschaftern verzichten, wenn sie das tun wollen. An den Pflichten kommen sie nicht vorbei. Bestimmte Dinge müssen die Geschäftsführer machen, die können sie nicht delegieren. Andere Dinge können sie delegieren, letztlich haften sie aber immer für alles, für das GmbH-Geschäftsführer eben haften.

"Strohmann-Geschäftsführer" einer GmbH gehen insofern nicht unerhebliche persönliche Risiken hin, die bis hin zur Verurteilung wegen bestimmter Straftaten zu einer Haftstrafe gehen können.
Zitat:

der Bruder führt die Geschäfte aber nicht. Der Investor selbst führt die Geschäfte, aber größtenteils vom Ausland aus. Vor Ort ist er nur tageweise anzutreffen. Welche Rechtsverstösse könnten hier vorliegen?

Gar keine. Der Geschäftsführer ist ja der Geschäftsführer und haftet im Zweifelsfall für bestimmte Dinge. Der Gesellschafter haftet mit seiner Einlage ins Stammkapital der GmbH - deshalb heißt die ja "Gesellschaft mit beschränkter Haftung".

Ob ein Geschäftsführer sich vom Gesellschafter in seine Tätigkeit hineinreden lässt, interessiert den Gesetzgeber letztlich nicht. Der Gesellschafter kann den Geschäftsführer ja sowieso jederzeit abberufen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Eine Position als Geschäftsführer ist kein "Sesam Öffne Dich" für einen Aufenthaltstitel.

Nein - aber wenn der GmbH-Geschäftsführer nicht nach Deutschland einreisen darf, kann er nicht Geschäftsführer einer in Deutschland ansässigen GmbH sein.

Der GmbH-GF muss zwar durchaus nicht seinen Wohnsitz in Deutschland haben, er muss aber jederzeit nach Deutschland reisen können, um bestimmte Pflichten hinsichtlich der GmbH wahrzunehmen.

Geschäftsführer einer in Deutschland ansässigen GmbH zu sein erleichtert aber die Beantragung eines Aufenthaltstitel durchaus,

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Unterschreibt der Strohmann oder der andere etwaige Verträge? Zumindest haftet der faktische Geschäftsführer bspw auch für Steuerschulden. Aber das ganze hat ja im grunde nur Relevanz bei einer Insolvenz oder

Es gibt keinen "faktischen Geschäftsführer" bei einer GmbH.
Es gibt nur Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung berufen werden. Die haften u.U. auch z.B. für Steuerschulden der GmbH.
Gesellschafter haften nicht dafür, egal wieviel Einfluss sie in der GmbH tatsächlich haben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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