Hallo,
habe ein großes Problem!
Also ich habe ein Gewerbe angemeldet vor einigen Monaten, dann habe ich mit einem Kollegen (Geldgeber) die Firma eröffnet. Wir haben dann bei einem Notar das Gewerbe in eine Mini GmbH i.G. (500€ GmbH) umgewandelt. Ich besitze 10% obwohl ich der Firmeninhaber bin und er 90% als Vertreter ohne Vollmacht. Jetzt ist er aber abgesprungen weil er nicht mehr sein Geld in die Firma stecken will und will noch sein Geld zurück. Weil wir haben jetzt eine sehr große Summe an Schulden, es kammen schon Mahnbescheide vom Gericht die wir aber abgelehnt haben. Weil er meinte das ist besser so weil wenn Geld da ist bezahlen wir das schnell zurück! Aber jetzt stehe ich alleine da und kann die Firma alleine nicht führen weil ich davon keine Ahnung habe und ich kann auch seelisch nicht mehr!
Meine Frage ist wo kann ich Insolvenz beantragen und was passiert dann? Wird es Konsequenzen geben?
Bitte um Hilfe bin verzweifelt!
MfG
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-- Editiert am 24.05.2011 10:10
Eine Sache ist mir noch unklar! Bei der Gründung der Mini GmbH muss man doch 500€ einer Bank übergeben, müsste ich dann dabei gewesen sein? Weil habe den verdacht das es doch nicht gemacht worden ist, den die Firma ist noch i.G. und das Einzelgewerbe wurde auch noch nicht abgemeldet! Kann das sein das ich vielleicht reingelegt worden bin von ihm. Weil er meinte wir sind schon eingetragen!
-- Editiert am 24.05.2011 10:26
Firma Insolvenz beantragen brauche Hilfe dringend!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Der Notar weiß normalerweise, die man eine Gesellschaft eintragen läßt. Das dauert manchmal recht lange. Wie wärs, wenn Du da einfach mal anrufst, um den Status festzustellen?
Wenn ich das recht sehe, seid Ihr beide Firmeninhaber. Nur, Du schreibst selbst, dass Du keine Ahnung hast, aber solltest die Geschäfte führen? Und er hatte Ahnung, durfte aber nicht agieren?
Schau in den Gesellschaftsvertrag, da dürfte drinnen stehen, unter welchen Voraussetzungen die Gesellschaft aufgelöst werden kann.
Eine Insolvenz wird nur dann durchgeführt, wenn überhaupt genug Masse da ist, um die Kosten zu tragen für das Gericht und den Abwickler. Das prüft auf Antrag das Insolvenzgericht (Amtsgericht). Allerdings dürftest Du für die Entscheidung, ob Ihr einen entsprechenden Antrag stellt, nicht alleine zuständig sein. Da müßte, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ein Gesellschafterbeschluß her. In dem Punkt bin ich mir aber nicht ganz sicher. Wie wärs mit einer Beratung bei einem Anwalt oder aber bei der IHK? Bei uns bieten die so einen Service an.
Im Übrigen wird bei jeder Regelinsolvenz der Staatsanwalt unterrichtet. Der hat zu prüfen, ob die Insolvenz verschleppt wurde. Dies ist dann der Fall, wenn die Firma überschuldet ist u n d keine Aussicht auf Besserung da ist.
wirdwerden
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-- Editiert am 05.06.2011 14:37
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