Firmenwagen zum Buchwert vertraglich vereinbart entnehmen?

29. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Petermuenchen
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Firmenwagen zum Buchwert vertraglich vereinbart entnehmen?

Hallo zusammen,

ich bin auf einer Seite auf den Hinweis gestoßen, dass Firmenwagen nach 4 bis 6 Jahren durch den Arbeitnehmer zum Buchwert übernommen werden können. Der Buchwert für ein Auto nach 6 Jahren ist ja quasi nichts mehr, da das Auto komplett abgeschrieben ist. Ist das wirklich so möglich wenn es im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde und auch bei allen Mitarbeitern so vereinbart wird?

Das hier ist die Seite.

https://gmbh-gf.de/firmenwagen-schnaeppchen-vereinbaren-sie-uebernahme-zum-buchwert/

Viele Grüße
Peter

-- Editiert von Petermuenchen am 29.12.2021 15:24

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Petermuenchen):
Ist das wirklich so möglich


Bei Verkäufen zum Buchwert (sofern dieser deutlich unter dem realen Marktwert liegt), wird von den Finanzämtern schnell die Angemessenheit des Verkaufspreises in Frage gestellt.
Ganz so blöde sind die Damen und Herren dort auch nicht.

-- Editiert von spatenklopper am 30.12.2021 11:02

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