Mal angenommen eine GmbH besitzt gegenüber einem Schuldner noch Geldforderungen aus einer Dienstleistung, die der Schuldner derzeit mangels Zahlungsfähigkeit nicht begleichen kann. Die GmbH hat gegen den Schuldner einen Titel erwirkt, aber bisher noch keine Vollstreckung betrieben, da bei dem Schuldner sowieso nichts zu holen wäre.
Nun ist es so, dass die GmbH seit einiger Zeit selbst in finanziellen Nöten ist und Insolvenz anmelden muss. Vor Eröffnung des Insolvenzverfahren möchte sie die Forderung und den Titel an eine andere GmbH oder an eine natürliche Person abtreten. Hintergrund ist der, dass der Geschäftsführer der betroffenen Firma die Forderung auch noch nach der Auflösung der GmbH indirekt eintreiben möchte, in der Hoffnung, dass der Schuldner irgendwann wieder zahlungsfähig ist.
1) Ist dies jederzeit vor und während eines Insolvenzverfahrens möglich, oder würde das bereits Insolvenzverschleppung sein?
2) Wäre es von Bedeutung, wenn der Geschäftsführer der anderen GmbH identisch mit dem der insolvenzbedrohten GmbH ist oder in einem Verwandschaftsverhältnis mit Ihm steht?
-- Editiert tempy017 am 21.12.2012 12:54
Forderungsabtretung einer insolvenzbedrohten GmbH
21. Dezember 2012
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Frage vom 21. Dezember 2012 | 12:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderungsabtretung einer insolvenzbedrohten GmbH
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2012 | 12:19
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2025x hilfreich)
viele Forderungen werden an die Inkassofirmen abgetreten.
Warum soll in gestelltem Fall nicht machbar sein ?
Wichtig ist wohl der begründete Abtretungszweck.
Lassen Sie sich von Steuerberater beraten.
-- Editiert icecycle am 29.12.2012 12:20
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 1. Januar 2013 | 17:09
Von
Status: Schüler (152 Beiträge, 113x hilfreich)
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Strafgesetzbuch?
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