Fortführung GbR in Deutschland trotz Wohnsitz & Beschäftigung im Ausland?

14. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Waldliebhaber
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fortführung GbR in Deutschland trotz Wohnsitz & Beschäftigung im Ausland?

Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand helfen:

Meine Freundin und ich haben bis letztes Jahr regulär in Hamburg gelebt. Wir sind nun beruflich bedingt nach Irland gezogen, sind hier gemeldet, versichert und beide fest angestellt. In Deutschland sind wir aktuell nicht gemeldet und sind nur zu Besuch hier.

Neben unseren Hauptjobs haben wir in Deutschland noch ein eCommerce-Business als Nebentätigkeit geführt, Firmierung war GbR. Es handelt sich um ein Dropshipping-Modell: Website, Marketing und Vertrieb durch uns, Fertigung in und Versand innerhalb Deutschlands durch Dritte.

Zur Fortführung haben wir ein Unternehmen in Irland angemeldet, wobei Fertigung und Versand natürlich in Deutschland bleibt. Der Transfer von unserer GbR in die irische Firma stellt sich jedoch als deutlich schwerer heraus - z.B. kann unser Logistikanbieter (einer der bekannten großen) keine Rechnung auf ausländische Firmen ausstellen etc. Hinzu kommt, dass wir nur auf begrenzte Zeit hier sind (1 bis max. 2 Jahre) und evtl. nochmals das Land wechseln, bevor es nach Deutschland zurück geht.

Daher:

1) Ist es unter irgendwelchen Umständen möglich, die GbR trotz Auslandswohnsitz in Deutschland fortzuführen (ohne dt. Wohnsitz)?
2) Wenn es möglich ist, greift hier vermutlich die beschränkte Steuerpflicht, richtig? Was gibt es hier weiter zu beachten?
3) Weiterführung mit Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland? Sofern ich richtig informiert bin ist dies nicht möglich, da wir uns dauerhaft dort nicht aufhalten.
4) Alternativ, gibt es andere Möglichkeiten? Ich habe gesehen, dass Kapitalgesellschaften möglich sind, wobei ich dies wenn möglich umgehen würde.
5) Habt ihr sonstige Hinweise oder Ideen, wie dies zu lösen wäre?

Danke!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Waldliebhaber):
z.B. kann unser Logistikanbieter (einer der bekannten großen) keine Rechnung auf ausländische Firmen ausstellen

Egal ob der mit D, H oder T anfängt - die können es.
Vermutlich scheitert es an irgendwelchen Rechtlichen Vorgaben.



Zitat (von Waldliebhaber):
1) Ist es unter irgendwelchen Umständen möglich, die GbR trotz Auslandswohnsitz in Deutschland fortzuführen (ohne dt. Wohnsitz)?

Die Frage verstehe ich nicht, man macht es ganz offenbar doch schon seit letztem Jahr?
Was hat denn das Amt gesagt als man die Gewerbescheine umgemeldet hat und den ausländischen Wohnsitz angemeldet hat?



Die GbR hat noch eine Anschrift in Deutschland?




-- Editiert von Harry van Sell am 14.04.2020 20:24

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Waldliebhaber
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke,

Bei den Logistikern bin ich bei dir.

Zitat (von Harry van Sell):
Die Frage verstehe ich nicht, man macht es ganz offenbar doch schon seit letztem Jahr?
Was hat denn das Amt gesagt als man die Gewerbescheine umgemeldet hat und den ausländischen Wohnsitz angemeldet hat?


Berechtigter Einwand. Die Scheine ruhen derzeit; wir sind davon ausgegangen, dass es nicht möglich ist. Daher auch die direkte Anmeldung in Irland. Das aber bitte einmal hinten angestellt und zurück zur Frage: ist es grundsätzlich rechtlich (steuerrechtlich u. gesellschaftsrechtlich) möglich, die GbR aus dem Ausland zu betreiben, wahlweise mit nur Auslandswohnsitz oder aber der Anmeldung eines weiteren Wohnsitzes in Deutschland und wie verhält sich dies steuerrechtlich?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Waldliebhaber):
Die Scheine ruhen derzeit;

Das die Scheine ruhen können wäre mir neu, nur angemeldet oder abgemeldet gibt es.



Zitat (von Waldliebhaber):
ist es grundsätzlich rechtlich (steuerrechtlich u. gesellschaftsrechtlich) möglich, die GbR aus dem Ausland zu betreiben,

Da die Gesetze keine Vorgaben machen wo der Wohnsitz der Gesellschafter zu sein hat, kann die GbR auch aus dem Ausland betrieben werden.
Allerdings wird es problematisch, wenn die GbR keine Anschrift mehr in Deutschland hätte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Waldliebhaber
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals danke, das hilft mir sehr und weiss ich sehr zu schätzen.

Zitat (von Harry van Sell):
Da die Gesetze keine Vorgaben machen wo der Wohnsitz der Gesellschafter zu sein hat, kann die GbR auch aus dem Ausland betrieben werden.
Allerdings wird es problematisch, wenn die GbR keine Anschrift mehr in Deutschland hätte.


Anschrift in Deutschland ist problemlos machbar. Heisst - gesellschaftsrechtlich möglich, ich verstehe. Wie sieht es steuerrechtlich aus - kannst du dazu etwas sagen, oder jemand anders hier? Konkret: zahlen wir für die GbR dann Einkommenssteuer in Deutschland oder Irland? Vermutlich DE, weil dt. Unternehmen? Vermutlich beschränkte Steuerpflicht?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Waldliebhaber):
Wie sieht es steuerrechtlich aus - kannst du dazu etwas sagen, oder jemand anders hier?

Da würde ich mal im Unterforum "Steuerrecht" nachfragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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