In der KG halten 2 Gesellschafter jeweils 50% der Anteile. In der Verwaltungs GmbH hält Gesellschafter A 100% der Anteile.
In der KG ist Gesellschafter A Geschäftsführer und hält 50% der Anteile. Gesellschafter B ist als 2. Geschäftsführer der KG bereits durch A abberufen worden. B soll vollkommen aus dem Unternehmen ausgeschlossen werden. Es kommt zu einer ausserordentlichen Gesellschafterversammlung. Hierbei ist ein TOP die Zwangseinziehung der Anteile von B.
((Gesellschafter A hat andere Interessen bekommen und möchte sich jetzt einem anderen Geschäfstszweig widmen und mit B die Zusammenarbeit schnellstens beenden. B hat keineswegs falsch gehandelt bzw. die genannten Gründe durch A sind stark anzuzweifeln. Gegen wichtige Gründe in der Satzung wurde nicht verstoßen. Zu Verhandlungen für eine ordentliche Lösung war ist A nicht bereit und geht sturr den "harten Weg". Es eilt offensichtlich... ))
In der Gesellschafterversammlung der KG wird sich A für die Zwangseinziehung ausprechen, B dagegen.
Wie sähe der Beschluss aus? Kann A mit diesem Beschluss, obwohl B dagegen gestimmt hat, die Zwangseinziehung betreiben?
Falls ja, wie kann sich B dagegen zur Wehr setzen?
Vielen Dank.
Frage zur Gesellschafterversammlung 2 Mann GmbH & Co KG und Zwangseinziehung Gesellschafteranteile
5. Oktober 2016
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Frage vom 5. Oktober 2016 | 08:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Gesellschafterversammlung 2 Mann GmbH & Co KG und Zwangseinziehung Gesellschafteranteile
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 5. Oktober 2016 | 22:22
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
Eine KG hat keine Gesellschafter, sondern eine Komplementärin sowie Kommanditisten.
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