Frage zur Gesellschafterversammlung 2 Mann GmbH & Co KG und Zwangseinziehung Gesellschafteranteile

5. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
JH1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur Gesellschafterversammlung 2 Mann GmbH & Co KG und Zwangseinziehung Gesellschafteranteile

In der KG halten 2 Gesellschafter jeweils 50% der Anteile. In der Verwaltungs GmbH hält Gesellschafter A 100% der Anteile.
In der KG ist Gesellschafter A Geschäftsführer und hält 50% der Anteile. Gesellschafter B ist als 2. Geschäftsführer der KG bereits durch A abberufen worden. B soll vollkommen aus dem Unternehmen ausgeschlossen werden. Es kommt zu einer ausserordentlichen Gesellschafterversammlung. Hierbei ist ein TOP die Zwangseinziehung der Anteile von B.

((Gesellschafter A hat andere Interessen bekommen und möchte sich jetzt einem anderen Geschäfstszweig widmen und mit B die Zusammenarbeit schnellstens beenden. B hat keineswegs falsch gehandelt bzw. die genannten Gründe durch A sind stark anzuzweifeln. Gegen wichtige Gründe in der Satzung wurde nicht verstoßen. Zu Verhandlungen für eine ordentliche Lösung war ist A nicht bereit und geht sturr den "harten Weg". Es eilt offensichtlich... ))

In der Gesellschafterversammlung der KG wird sich A für die Zwangseinziehung ausprechen, B dagegen.

Wie sähe der Beschluss aus? Kann A mit diesem Beschluss, obwohl B dagegen gestimmt hat, die Zwangseinziehung betreiben?

Falls ja, wie kann sich B dagegen zur Wehr setzen?

Vielen Dank.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Eine KG hat keine Gesellschafter, sondern eine Komplementärin sowie Kommanditisten.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen