Frage zur Zusammenführung/ Verschmelzung von Gesellschaften:
Wie finde ich heraus, welche Variante (V) in Bezug auf die notariellen und Handelsregister-Gebühren günstiger ist?
V1: A GmbH & Co KG kauft alle Anteile der B GmbH(Vermögensübertragung) z.B. zum Preis von 1.- EURO und wird anschließend auf die A GmbH bei gleichzeitiger Namensänderung in C GmbH verschmolzen. Geschäftsführer und einziger Anteilseigner der C GmbH ist der vorherige alleinige Gesellschaftergeschäftsführer der bisherigen A GmbH & Co KG.
V2: A GmbH & Co KG und B Gmbh werden auf die A GmbH bei gleichzeitiger Namensänderung in C GmbH verschmolzen (Insgesamt nur eine Beurkundung). Geschäftsführer und einziger Anteilseigner der C GmbH ist der vorherige alleinige Gesellschaftergeschäftsführer der bisherigen A GmbH & Co KG.
V3: A GmbH & Co KG und B Gmbh werden auf die A GmbH und Co KG. verschmolzen. Anschließend wird die A GmbH & Co KG auf die A GmbH bei gleichzeitiger Namensänderung in C GmbH verschmolzen (Insgesamt zwei Beurkundungen). Geschäftsführer und einziger Anteilseigner der C GmbH ist der vorherige alleinige Gesellschaftergeschäftsführer der bisherigen A GmbH & Co KG.
V4: Eine hier nicht genannte, da mir unbekannte, andere Vorgehensweise?
Muss mir ein Notar die Frage nach der günstigsten Variante wahrheitsgemäß und kostenfrei beantworten? Und wenn ja, wie kann ich dies, da ich ja nachher nur die Abrechnung für die gewählte Variante erhalte, verifizieren? Danke!