GBR Auflösung Viele Fragen komplexer Fall

31. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
schnutzebaer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
GBR Auflösung Viele Fragen komplexer Fall

Nehmen wir mal an das zwei Gesellschafter zusammen eine Tauchschule und ein Tauchsport Fachgeschäft eröffnen ! Beide inverstieren 6000 € für die Anschaffung von Gerätschaften und Equipment für die Tauchschule. Nach zwei Jahren möchte einer der Gesellschafter alleine weitermachen und meldet beim Gewerbeamt seinen Teil des Gewerbes ohne wissen des zweiten Gesellschafters ab.
Dies geschieht im März und er meldet das Gewerbe rückwirkend zum 31.12. des Vorjahres ab.

Der weiterführende Gesellschafter beautragt den gemeinsamen Steuerberater eine Abschlussbilanz zu erstellen In der zwischenzeit geht der weiterführende Gesellschafter weiter den Geschäften nach, kauft Ware ein, überzieht das gemeinsame Konto um 4000 € bucht aber Gewinne nicht auf dieses Konto sondern auf ein anderes Konto.Der ausgeschiedene Gesellschafter erhalt nun die Abschlussbilanz der GBR die bis zum 31.12. ausgestellt ist und findet Rechnungen aus 2010 in der Bilanz. Das Konto wird mit -4000 € angegeben,. Im Tauchsport Geschäft steht Ware für ca 18000 € Netto davon zieht er pauschal 30 % Wertminderung ab und das angeschafte Tauchschulequipment rechnet er nur noch mit 50 % des Ursprünglichen Wertes von 12.000 €
Am Schluss soll der ausscheidende mit 500 € abgespeist werden.
Welche Möglichkeiten hat der ausgeschiedene Gesellschafter um sich dagegen zu wehren und wie könnte das ablaufen !
Hat er die Möglichkeit die herausgabe von 50 % der gesamten Neuware, Tauchschulausrüstung und inventar zu fordern!
Ist der weiterführende Gesellschafter berechtigt, trotz der Gewerbeabmeldung zum 31.12, Rechnungen und Leistungen aus 2010 in die Bilanz mit einfließen zu lassen ?
Auf Briefe und Emails zeigt sich keine Reaktion !
Kann der ausgeschiedene eine Schätzung machen und ein Mahnverfahren eröffnen !

Für Antworten zu dem Thema schon jetzt vielen DAnk !

MFG

Schnutzebaer
Welcher Rechtsanwalt würde sich in der Lage sehen solch einen Fall möglichst Zeitnah und mit einem effektiven Gewinn zu lösen ?

Kann der ausscheidene Gesellschafter




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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Also was er wo alleine "abmeldet" ist unerheblich, das geht eigentlich nicht. Er hätte die GBR kündigen müssen und eine Abschlussbilanz machen.

Es gibt zwei Firmen.

1. Die gemeinsame GBR
2. die neu gegründete Einzelunternehmung

So und nun muss der Buchhalter einfach die Belege entsprechend zuordnen. alles was über das Konto der GBR eingekauft wurde muss ja irgendwo hingekommen sein.

Wo warst du denn seitdem - im Knast :-)

Falls der Mietvertrag noch auf die GBR läuft würde ich nun meinerseits den Laden plündern, alle Unterlagen an mich nehmen. Danach nur Waren herausrücken bei denen der Expartner belegen kann das er sie als Einzelfirma bezahlt hat.

Tatsachen schaffen - Ware gut verstecken - sobald ein Beweis vorliegt den herausgeben

K.



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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

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