Hallo an alle,
wir haben leider gerade ein Streitproblem zwecks eines Studentenprojekts.
Es ist ein Gamedesignprojekt gewesen über einem Semester, wobei es immer 4er teams gibt.
Einer Person ist ohne Beitrag gleich raus und eine weitere Person hat so verdammt wenig
Beigetragen (seine sachen wären in 2 Tagen ausgetauscht), dass wir zwei nicht mit dieser weiterarbeiten möchten, falls wir das Spiel weiterentwickeln möchten.
Das Problem ist ja, dass ja dadurch eine GBR enstanden ist und mit Ablauf des Studienziels es aufgelößt wurde.
Wie handhaben wir das jetzt rechtlich? Die Person ist ein richtiges ********* und würde sich bei allem querstellen. Gehört der Person jetzt 1/3 von allem (also 1/3 vom code, 1/3 der modelle, 1/3 der Grafiken)
oder gehen alle schöpferischen Anteile, an die jeweiligen Urheber zurück?
Auch habe ich das Projekt so schon ein wenig weiterentwickelt, jedoch war das Studienziel am 03.03 erreicht.
LG
Mad
-- Editiert von go609130-76 am 19.05.2022 19:15
GBR - Studentenprojekt - Was tun nach Auflösung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?

ZitatDas Problem ist ja, dass ja dadurch eine GBR enstanden ist :
Richtig.
Zitatund mit Ablauf des Studienziels es aufgelößt wurde. :
Das wurde vertraglich so vereinbart?
ZitatEiner Person ist ohne Beitrag gleich raus :
Das geht bei einer GbR nicht so einfach ...
ZitatGehört der Person jetzt 1/3 von allem (also 1/3 vom code, 1/3 der modelle, 1/3 der Grafiken) oder gehen alle schöpferischen Anteile, an die jeweiligen Urheber zurück? :
Da kommt es ganz auf den Inhalt der uns unbekannten Klauseln / vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen an.
Ist das eine Uni Gruppenarbeit im Sinne von einer Semesterleistung oder ist es eine rein private Sache?
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ZitatIst das eine Uni Gruppenarbeit im Sinne von einer Semesterleistung oder ist es eine rein private Sache? :
Es ist eine Semesterleistung. Das Projekt würde ich aber gerne weiterführen, nur ohne die Person. (da diese kaum mitgewirkt hat, vielleicht 1%)
ZitatDas wurde vertraglich so vereinbart? :
Wir haben nichts vereinabart. Das einzige Ziel war eine Note zu bekommen.
Ich habe Angst, dass, wenn ich weitermache und es erfolgreich wird, die Person dann sagt: "hoppla mir gehört aber noch einiges davon, weil das Teil der gbr war", obwohl er nichts beigetragen hat.
ZitatWir haben nichts vereinabart. :
Dann gilt das Gesetz, bedeutetn die GbR muss nach Gesetz auseinandergesetzt und aufgelöst werde.
ZitatIch habe Angst, dass, wenn ich weitermache und es erfolgreich wird, die Person dann sagt: "hoppla mir gehört aber noch einiges davon, weil das Teil der gbr war", obwohl er nichts beigetragen hat. :
Zum einen gehören in der GbR den Gesellschaftern durchaus auch Anteile an Sachen zu denen sie genau 0,0 beigetragen haben - das ist nun mal das Wesen der GbR.
Zum andern würde das ins Leere laufen, wenn die GbR rechtskonform auseinandergesetzt und aufgelöst wurde.
ZitatDas Problem ist ja, dass ja dadurch eine GBR enstanden ist :
Das würde ich grundsätzlich in Frage stellen. Zwar ist es richtig, das jeder Zusammenschluss mit einer gemeinsamen Zweckerreichung grundsätzlich zur (stillschweigenden) Gründung einer GbR führt. Allerdings sehe ich das hier nicht
Ich habt euch ja nicht freiwillig zusammengeschlossen weil ihr ein Spiel entwickeln wolltet, sondern die Gruppenarbeit ist eine Voraussetzung bzw. verpflichtende Leistung im Rahmen des Studiums ist. Wenn man beim Sportunterricht eine Mannschaft bildet gründet man ja auch keine GbR....
Dein Thema lautet m.e. einzig und allein miturheberschaft. Und das bei einer Software.
Was spricht denn dagegen, das 1% fix selber neu zu machen?
Wurde dokumentiert, wer für welchen Teil des Projekts verantwortlich war? Ich kenne das so, dass der Professor eine individuelle Dokumentation jedes Projektteilnehmers haben möchte um besser individuelle Noten vergeben zu können. Oder gab es nur eine Gruppennote und es lässt sich schwer beweisen, wer was zum Projekt beigetragen hat?
ZitatDein Thema lautet m.e. einzig und allein miturheberschaft. Und das bei einer Software. :
Was spricht denn dagegen, das 1% fix selber neu zu machen?
Das wäre mir am liebsten, dass ist super schnell ausgetauscht. Habe nur Angst, dass er sich irgendwann beschwert und mit den Sachen ankommt die ich gemacht habe und sagt: " Das ist aber teil der gbr"
ZitatOder gab es nur eine Gruppennote und es lässt sich schwer beweisen, wer was zum Projekt beigetragen hat? :
Es wurde dokumentiert wer was gemacht hat, haben sogar ein Kanban und mussten Journale abgeben. Jedoch laden wir gemeinsam einen prototypen und die projekt datein hoch. Jeder erhält eine Einzelnote (aber die bewerten eh immer nach gruppe obwohl es anderes gesagt wird... so kommen leute halt auch durchs studium)
Richtig doof, dass man zwei nichts tuer hat (eine 0%, anderer 1%) und man sich sorgen machen muss, ob man seine eigenen Sachen weiterentwickeln kann...
ZitatIch habt euch ja nicht freiwillig zusammengeschlossen weil ihr ein Spiel entwickeln wolltet, sondern die Gruppenarbeit ist eine Voraussetzung bzw. verpflichtende Leistung im Rahmen des Studiums ist. Wenn man beim Sportunterricht eine Mannschaft bildet gründet man ja auch keine GbR.... :
Schlechter Vergleich. Bei Mannschaftssport entsteht kein geistiges Eigentum. Zudem wird Universität auch bestimmte Rechte an das Projekt bekommen haben. Und sei es das Projekt zu werbezwecken zu verwenden.
-- Editiert von Xvidia123 am 23.05.2022 13:42
ZitatEs wurde dokumentiert wer was gemacht hat, haben sogar ein Kanban und mussten Journale abgeben. :
Dann würde ich das mal alles sichern.
ZitatHabe nur Angst, dass er sich irgendwann beschwert und mit den Sachen ankommt die ich gemacht habe und sagt: " Das ist aber teil der gbr" :
Aktuell hat er damit ja auch recht.
Die hier vorgebrachten Feststellungen überzeugen m.e. nicht.
Das, was am Ende "rausgekommen" ist vollkommen unerheblich für die Frage, ob es sich um eine GbR handelt.
Auch eine Sportmannschaft in kann übrigen geistiges Eigentum begründen, bspw. wenn sie eine Hymne kreieren...
Bei der Frage GbR ja oder nein kommt es m.e. einzig und allein darauf an: was war die gemeinsame Zweckerreichung zum Zeitpunkt der Gründung und wenn man diese bejaht, muss die Frage bejaht werden, ob allen Beteiligten auch ein entsprechender Rechtsbindungswille unterstellt werden kann.
Und spätestens hier scheitert m.e. die Prüfung, ob eine "Gelegenheits-GbR" entstanden ist.
Denn es ging ja wohl um eine zwingend zu erbringende Gemeinschaftsprüfungsleistung im Rahmen des Studiums. Hier von einem zwingenden Rechtsbindungswillen auszugehen halte ich für falsch, insbesondere, da es an einer Freiwilligkeit fehlt.
Zu dem 1%:
Hier gibt es doch bestimmt ein git oder?
Ich würde einfach die Teile neuformulieren, pushen und mergen. Fertig.
Sofern das kein besonderer, selbstentwickelter Algorithmus ist, ist das auch kein Problem, da nur die "Formulierung" in der Programmiersprache geschützt wäre.
Im übrigen halte ich den der 50% hat für den komplizierteren Partner
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