GMBHPartner sofort loswerden

10. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
johannes2201
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
GMBHPartner sofort loswerden

ein 50% geschäftsführender Gesellschafter betrügt nachweislich die Kunden.
Der Schaden ist hoch. Der andere Geschäftsfürhende Gesllschafter will den Partner sofort loswerden und den Zutritt zu den Geschäftsräumen verweigern als auch sämtliche Vollmschten auflösen.Geht das?
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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Wie soll das gehen das ist doch auch seine Firma ? Wenn er betrügt hilft ne Anzeige, und den Kunden kann man ja auch sagen das sie ihr Geld zurückbekommen.

Je nach Vollmachten die du hast nimmt alles Geld aus der Kasse/Konto und gibt es aus, dann melde Konkurs wegen Zahlungsunfähigkeit an.

Danach lässt sich sehr nett mit Partnern verhandeln :-)

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Je nach Vollmachten die du hast nimmt alles Geld aus der Kasse/Konto und gibt es aus, dann melde Konkurs wegen Zahlungsunfähigkeit an.


Super Tipp. Aber wie soll das bitte gehen? Vorausgesetzt, der Fragesteller hat in der Tat Alleinvertretungsbefugnis, kann er das Geld zwar ausgeben, aber: Gibt er es für betriebsfremde Zwecke aus, könnte er Probleme mit der StA bekommen, und gibt er es für Betriebszwecke aus, so gibt das nur einen Aktivtausch in der Bilanz...

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Also ich kann Geld meiner GmbH ausgeben für was ich will. Wenn er mir nun einen Auftrag erteilt eine Dienstleistung zu erbringen und dafür einen Vorschuss leistet ist das Geld weg. Ist kein Geld mehr da führt die nächste Rechnung in die Zahlungsunfähigkeit. Die Firma muss ja nicht überschuldet sein, sondern nur zahlungsunfähig.

Es soll die Firma ja nicht platt machen, sondern nur den Partner zu Handlungsunfähigkeit zwingen und zu verhanden.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Also ich kann Geld meiner GmbH ausgeben für was ich will.


Hmm hmm... z.B. um mit meiner Familie endlich mal ne Fernreise zu machen? Sorry, ich will DIch nicht persönlich anfahren, sondern nur mal etwas überspitzt auf ein paar Risiken (Untreue) hinweisen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
johannes2201
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die Antworten.
Mein Gedanke ging eher da hin die Schlösser auswechseln zu lassen und die Zugriffsmöglichkeiten zu beschränken. es kann nicht von Interesse sein, dass die Betrügereien weiter laufen. Da beide 50 % haben kann man zwar auf einer Gesellschafterversammlung gewisse Entscheidungen treffen, wenn diese dann in der Person des Gesellschafters liegen und zudem wichtige Gründe vorliegen hat er nicht einmal Stimmrecht. Mir geht es um eine zeitnahe Verweigerung des Zutritts. Die normalen gesellschaftsrechtlichen Wege dauern einfach zu lang.
Es soll auch eine Situation geschaffen werden, wo der andere agieren muss, beispielsweise mit rechtlichen Schritten. Eine Lösung wie oben angedacht kommt jedenfalls überhaupt nicht in Frage. Die Firma wird auch aufgrund Ihrer Situation in der Lage sein Schadensersatzzahlungen leisten zu können.Eine Insolvenz oder Liquidation steht nicht zur Disposition.

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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Du wirst einen vertretungsberechtigen Geschäftsführer kaum aussperren können, der hat die selben Recht wie du. Bisher besteht ja nur deine Aussage über die Unzulänglichkeiten. Es bleibt dir alle Betrügereien wieder gutzumachen. Natürlich kannst du auch Strafanzeige stellen.

Den Geschäftsführer beruft die Gesellschafterversammlung ab.

Da er auch Gesellschafter ist, wird dir kaum mehr möglich sein als die Gesellschaft aufzulösen. Da müsste im Gesellschafter Vertrag stehen.

Daher der Umzug über den Konkursantrag. Mit einer Nachschusspflicht im Vertrag kann man dafür sorgen das er nachschiesst oder eben aussteigt.

K.



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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#7
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Da beide 50 % haben kann man zwar auf einer Gesellschafterversammlung gewisse Entscheidungen treffen, wenn diese dann in der Person des Gesellschafters liegen und zudem wichtige Gründe vorliegen hat er nicht einmal Stimmrecht.

Das ist natürlich so nicht richtig, ansonsten könnte in einer GmbH mit zwei Gesellschaftern immer der eine den anderen komplett "ausbooten", solange er nur irgendwelche erfundenen Vorwürfe vorbringt.

"Schnelle Aktionen", die den anderen GF "zu rechtlichen Schritten zwingen", bringen dir auch nichts, wenn diese rechtlichen Schritte in schnellen Einstweiligen Verfügungen gipfeln, dann hast du allenfalls was für ein paar Tage gewonnen.

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Klar dann stellt er den Antrag dich rauszusetzen in der gesellschafterversammlung und du hast kein Stimmrecht und fliegst raus.

Kaum

Ihr kommt in der 50/50 GmbH nicht weiter, wenn beide in die selbe Richtung ziehen.
Es bleibt die Auflösung der Gesellschaft für die wieder beide zustimmen müssen.

Mach ne neue GmbH auf und übernimmt Zug um Zug die Geschäfte. Jedoch würde ich die alte an die Wand fahren. 1 Euro zu wenig Geld in der Tageskasse reicht aus.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#9
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Ihr kommt in der 50/50 GmbH nicht weiter, wenn beide in die selbe Richtung ziehen.

Du meinst "wenn *nicht* beide...".

> 1 Euro zu wenig Geld in der Tageskasse reicht aus.

Ist schon wieder 1. April?

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#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Ist schon wieder 1. April?


Wieso das denn? wenn ich eine Rechnung nicht zahlen kann, dann muss ich wegen Zahlungsunfähigigkeit Konkus anmelden.

K.

quote:
Du meinst "wenn *nicht* beide...".


Schön wie du das offensichtliche erkennst :-)

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#11
 Von 
johannes2201
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Liebe Teilnehmer
ich hatte zwischenzeitlich Gelegenheit fachlichen Rat einzuholen.
Geschäftschädliches Verhalten, in diesem Fall die strafbaren Handlungen deren Weiterungen Schadensersatzforderungen der Betrogenen nach sich ziehen, können, auch wenn der Partner 50 % besitzt, dazu führen das die Gesellschafterversammlung einberufen wird und der Stimmberechtigte Partner für den Fall der Abberufung aus wichtigem Grund kein Stimmrecht besitzt.
Das ist natürlich alles noch viel komplexer, da hier wie es scheint GmbH Gesetz nebst BGB als auch Strafgesetz zu Einsatz kommen.
Vielen Dank nochmals für die rege Anteilnahme.

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#12
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> wenn ich eine Rechnung nicht zahlen kann, dann muss ich wegen Zahlungsunfähigigkeit Konkus anmelden

Das ist natürlich Blödsinn. Wenn die Firma z.B. noch Kredit bekommen würde oder die Zahlung noch gar nicht fällig ist, ist auch nichts mit Konkurs.

Was du da zusammenschreibst, klingt wie "wenn die Aushilfe die Kasse im Schlecker leermacht und dann am Morgen der Lieferant nicht seine 20 EUR bezahlt bekommen kann, muß der Konzern in Konkurs". Das ist natürlich völlig absurdester Unfug.

> dazu führen das die Gesellschafterversammlung einberufen wird und der Stimmberechtigte Partner für den Fall der Abberufung aus wichtigem Grund kein Stimmrecht besitzt

Mit bloß behaupteten Vorwürfen kannst du aber deinen Mitgesellschafter nicht ausbooten, wie ich bereits schrieb.
Der bekommt problemlos eine Einstweilige Verfügung gegen den (dann von dir allein getroffenen) Versammlungsbeschluß und du hast gar nichts gewonnen.

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#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Das ist natürlich Blödsinn. Wenn die Firma z.B. noch Kredit bekommen würde oder die Zahlung noch gar nicht fällig ist, ist auch nichts mit Konkurs.


Und wenn er noch ne Briefmarke findet auch auch nicht.

Wenn ich "kein Geld hab um ne fällige Rechnung zu zahlen" muss ich Konkursantrag stellen. Es geht ja nicht darum die Firma abzuwickeln, sonern nur den anderen an den Verhandlungstisch zu führen.

Klar kann der andere Geschäftsführer schnell 5 Mark in die Kasse werfen oder nen Millionenkredit. Ist doch wohl kaum wahrscheinlich wenn er die Kunden be******t und Geld klaut.
Entsorgt man auch noch Buchhaltungsunterlagen kann er kaum nachvollziehen wieviel Geld fehlt.

Es geht darum seine Handlungsvollmachten zu beenden, sonst kann man Anzeigen, Kagen und Versammeln soviel man will.

K.


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#14
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Wenn ich kein Geld hab um ne fällige Rechnung zu zahlen muss ich Konkursantrag stellen.

Ja, so stellt sich Klein Mäxchen die Finanzbuchhaltung vor.

Zwischen "zahlungsunfähig sein" und "Kasse leer" gibt es schon einen himmelweiten Unterschied.

> Entsorgt man auch noch Buchhaltungsunterlagen kann er kaum nachvollziehen wieviel Geld fehlt.

Warum sollte man sich strafbar machen (müssen), um ein (mögliches) strafbares Verhalten des Mitgesellschafters zu torpedieren?

Da kann sich der entsorgende Gesellschafter schnell eine teure Einstweilige Verfügung zur Herausgabe der Unterlagen einfangen, dann wäre die tolle Nummer ein Pyrrhussieg.

> Es geht darum seine Handlungsvollmachten zu beenden

Die hat er doch auch dann noch, wenn die Firma Insolvenz anmelden müßte. Solange noch kein Insolvenzverwalter bestellt ist...

Abgesehen davon würde der sich schon wundern, wieso entgegen der Bilanzen plötzlich keine Gelder mehr da sind - und dann ist der Fragesteller (und nicht sein Gesellschafter) ganz schnell wegen Unterschlagung dran.

Wie sieht das denn aus - Kasse plündern und dann Insolvenz anmelden? Da freut sich das Finanzamt, die Staatsanwaltschaft und die Konkurrenz. ;)

Und schon ist der "falsche" ausgebootet, weil man ihm seine Straftaten vielleicht viel schneller und offensichtlicher nachweisen kann als dem anderen.

Wie kann man nur so unsinnige Ratschläge in einem Rechtsforum (!) erteilen?

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#15
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Dann formuliere ich es mal einfacher für dich.

- Ich fahre die Firma an die Wand weil ich Waren kaufe oder Diensleistungen die ich vorab zahle
- melde Konkurs an, sobald das geht
- verhandle mit meinem Teilhaber wegen Nachschuss , wenn er das muss
- zahle in dann aus weil er nichts geben will, wenn das so ist
- beende den Konkurs wieder, wenn das geht
- storniere die bestellten uund bezahlten Waren und Dienstleistungen
- lebe glücklich - wenn das geht

Wie man das alles Rechtskonform hinbekommt sagen die Anwalt und Steuerberater. Ziel ist es dem Teilhaber als einzig lukrative Option einen Scheck zu offerieen, damit er geht. Je "saurer die Milch" ist destor weniger hoch fällt der aus.

Bei mir haben vor Jahren ein Paar Listen und Statistiken ausgereicht meinen Teilhaber für 1 EURO loszuwerden.

K.

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#16
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Ich fahre die Firma an die Wand weil ich Waren kaufe oder Diensleistungen die ich vorab zahle

Dann haben die Waren ja einen Wert, also kann man sie wieder flüssig machen. Dienstleistungsverträge kündigt man.

> melde Konkurs an, sobald das geht

Wenn das ein Gesellschafter alleine überhaupt kann, schon mal darüber nachgedacht?

> beende den Konkurs wieder, wenn das geht

*lol*

> storniere die bestellten uund bezahlten Waren und Dienstleistungen

Siehe oben. Das kann der Mitgesellschafter dann auch. Super Plan, wirklich. :P

0x Hilfreiche Antwort

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