GbR Auflösung - Aufteilung der Kosten bzw. Einnahmen, die nach der Auflösung entstehen

25. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marketingagentur
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
GbR Auflösung - Aufteilung der Kosten bzw. Einnahmen, die nach der Auflösung entstehen

Hallo!

Nachdem ich keine genaue Auskunft von unserem Stb. bekomme, versuche ich es mal auf diesem Wege....

Mein Mann hat sich am 14.01.2017 rückwirkend zum 31.12.2016 von seinem GbR Gesellschafter getrennt, dies geschah in beiderseitigem Einvernehmen. Mein Mann führt das Unternehmen als EU weiter ( so war es vor der Gründung bereits)
Das Inventar wurde vorerst zu 50/50 des Wertes aufgeteilt. Das Bankkonto war zu dem Zeitpunkt im Soll. Zum 31.12.2016 gab es Außenstände von Kunden, aber auch Rechnungen, die zum einen noch nicht bezahlt oder die auch noch nicht von Lieferanten gestellt wurden (Stb. Rechnung für Fibu und Abschluss 2016, Anzeigenschaltung im Auftrag des Kunden und einen Freelancer der die Rechnung jetzt erst im Februar geschickt hat (Leistung 12/2016). Das Büro hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, Mitarbeiter haben eine Kündigungsfrist von 2 Wochen (Probezeit).

Ich bekomme vom Stb. der GbR keine vernünftige Aussage darüber, wie es sich mit den Kosten verhält, die noch in das Jahr 2016 fallen bzw auch mit den Einnahmen, die noch kommen und in diesen Zeitraum fallen. Wird das ganze 50/50 geteilt? Und falls die Kosten höher sein sollten, muss der ausgeschiedene GS dann die Hälfte hiervon tragen? Kommen die Rechnungen, die jetzt erst kommen, aber 2016 betreffen in die GbR in den Abschluss oder in das EU?
Wie ist es mit der Miete? Durch die Frist, müssten trotzdem beide GS die Miete jeweils hälftig tragen?

Wir sind ein wenig verzweifelt, weil der GS sich eigentlich um den BWL Teil kümmern sollte, aber nie einen Blick in die Finanzen geworfen hat. Nun sitzen wir vor einem Scherbenhaufen und versuchen zu retten, was zu retten ist.

Vielen Dank für Eure Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Marketingagentur):
Ich bekomme vom Stb. der GbR keine vernünftige Aussage darüber, wie es sich mit den Kosten verhält, die noch in das Jahr 2016 fallen bzw auch mit den Einnahmen, die noch kommen und in diesen Zeitraum fallen.

Schon mal dran gedacht den StB zu wechseln? Der sollte das doch eigentlich wissen ...

Ihr müsst da sorgfältig trennen
- einmal wird die aufgelöste GbR abgewickelt
- zum anderen läuft das neue Einzelunternehmen
und die jeweiligen Einnahmen/Forderungen und Ausgaben/Verbindlichkeiten entsprechend in die beiden getrennten Buchhaltungen zuzuordnen

Für die Miete bis zur ordnungsgemäßen Beendigung des Mietvertrages der GbR (schriftliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist beachten) haftet die GbR.
Mit Einverständnis des Vermieters kann direkt ein Anschluss-Mietverhältnis des Einzelunternehmers eingegangen werden.
Falls die GbR ein längerfristiges Mietverhältnis eingegangen ist, könnte z.B. mit Einverständnis aller Parteien eine einvernehmliche vorzeitige Beendigung samt EU als Ersatzmieter vereinbart werden.
Ebenso sind alle anderen laufenden Verträge von der GbR ordnungsgemäß zu beenden und eben auch laufende Aufträge von der GbR zu beenden.

Dazu gibt es sogar Merkblätter von den IHK's - z.B.
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/unternehmensrecht/beendigunggbr/

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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