GbR Auflösung

24. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Aletheia
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
GbR Auflösung

Hallo zusammen,

ich hatte bis zum 10.11.2016 mit einem Freund eine GbR. Diese wurde nun am 20.01.2016 nachträglich abgemeldet. Mein ehemaliger Partner möchte gerne das Unternehmen weiterführen und alle bisherigen Dinge (Markeientragung, Bank etc.) unter seinem Namen weiterführen.

Die GbR bestand nur ca. 5 Monate und wurde auf meinen Wunsch aufgelöst, da ich mitbekommen habe, dass mein ehemaliger Partner sehr unzuverlässig ist und leider auch bei seiner anderen Firma, Zahlungen nicht allzu ernst nimmt und deswegen sogar schon mit Gerichtsvollziehern zu tun hat/hatte.

Wir haben vertraglich fixiert:

"Der Käufer kümmert sich bis zum 10.02.2016 um die Umfirmierung der GbR und/oder Löschung des Namens des auschheidenen Gesellschafters, dies muss dem ausscheidenen Gesellschafter (also mir) schriftlich mitgeteilt werden" und "Der Verkäufer ist somit von allen seinen Pflichten befreit und trägt auch keine Haftung mehr."


Meine Sorge un allerdings:

1. Das wichtigste: Die Überschreibung/Löschung des gemeinsamen Kontos ist immer noch nicht umgesetzt. Mein ehemaliger Partner ist wie gesagt nicht der Zuverlässigste und nimmt Zahlungen nicht so genau (siehe oben Gerichtsvollzieher), da ich noch einen Zugang habe, habe ich gesehen das er das Restgeld vom Konto abgehoben hat (was er ja gerne machen kann) und dadurch das Konto nun im Minus ist...meine Sorge ist nun das natürlich unter meinem Namen mit dem Konto Mist gebaut wird. Er antwortet mir nicht auf Mails/Anrufe und auch das Formular zur Bankübertragung, wasich ihm vor ca. 3 Wochen gesendet habe und er unterschreiben soll, sendet er nicht zurück. Die Bank sagt, dass die Übertragung erst durch die Unterschrift von beiden übertragen werden kann. Da ich nun nicht länger warten will und er noch irgendetwas mit dem Konto anstellt, wollte ich mich erkundigen welche Möglichkeiten ich mit einem Anwalt habe und wer dann dafür die Kosten tragen würde und was ich zur Beweislage, der nicht umgesetzten Dinge, bräuchte?!

2. Nun habe ich auch Post vom Finanzamt, die gaben mitbekommen,dass die GbR abgemeldet wurde und wollen bis zum 31.05. eine Einnahme-Überschuss Rechung und gesonderte Feststellungserklärung, auch hier bekomme ich keine Antwort von meinem ehemaligen Partner, ob er dies gemäß der vertraglichen Abmachungen ("Verkäufer, also ich, wurde ja von allen seinen Pflichten befreit...") erledigt. Was ist Euer Tipp? Es selber machen? Jemanden damit beauftragen und die Kosten ihm stellen? Zeit verstreichen lassen? Wie ist die Rechtslage?

Ich danke Euch für Eure Hilfe.





-- Editiert von Moderator am 25.03.2016 17:11

-- Thema wurde verschoben am 25.03.2016 17:11

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Arbeitsrecht ist das nicht - eher Unternehmensrecht.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Aletheia
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

WIe verschiebt man das ganze?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120170 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat:
Der Käufer kümmert sich bis zum 10.02.2016 um die Umfirmierung der GbR und/oder Löschung des Namens des auschheidenen Gesellschafters,

1.) Strategisch ungünstig, so etwas einen bekannt Unzuverlässigen zu überlassen.
2.) Ziemlich schlechte Formulierung. Was bedeutet denn "kümmern"? Im Zweifelsfalle hätte er sich ja schon "gekümmert" wenn er sich die Formulare auf den Schreibtisch gelegt hätte.
Die elemantar wichtigen Ziele hat man offensichtlich nicht formuliert?

Und wo und wie sollte er sich um die Umfirmierung der GbR und/oder Löschung des Namens des auschheidenen Gesellschafters kümmern, sie wurde doch rückwirkend abgemeldet?
Wo wurde überhaupt abgemeldet?



Zitat:
"Der Verkäufer ist somit von allen seinen Pflichten befreit und trägt auch keine Haftung mehr."

Tja, so einfach läuft das aber nicht.



Es gibt meiner Meinung nach 2 Möglichkeiten:
A) Per Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) auffordern die notwendigen Schritte vorzunehmen (und die bitte detailliert & vollständig aufzählen) und dann nach Fristablauf zum Anwalt gehen.
Mit etwas Glück trägt er dann die Kosten des Anwalts.
B) Direkt zum Anwalt gehen

B) wäre eventuell vorzuziehen, vor allem wegen dem Bankkonto



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Auflösung bedeutet dass nun eine Auseinandersetzung vorzunehmen ist und die GbR komplett zu löschen ist und daran hast Du mitzuwirken, weil ich nicht sehe, dass Du gegenüber Deinem Mitgesellschafter gekündigt hast.

Im Außenverhältnis haftest Du als Gesamtschuldner natürlich mit, Deine Vereinbarung kann nur für das Innenverhältnis gelten. Daher wäre eine Kündigung sinnvoll, denn Sie begrenzt Deine Haftung nur auf die jetzt schon bestehenden Verbindlichkeiten für die Du dann noch fünf Jahre haftbar bist. Dazu musst Du aber alle Insitutionen und Gläubiger über Deine Kündigung informieren.

Im Falle der Kündigung kommt es ohnehin zur Zwangs-Auflösung, da es keine 1-Mann-GbR gibt.

Ansonsten müsste Dein Mitgesellschafter eine Einzelunternehmung anmelden bzw. nach Deiner Kündigung die GbR zu dieser ummelden.

Nach Deinen Ausführungen ist aber bereits die Anmeldung geschehen. Dennoch musst Du Dich mitbeteiligen, da die Bank auch in Bezug auf das Konto von Dir einen Ausgleich verlangen kann.

-- Editiert von Xipolis am 12.05.2016 16:28

3x Hilfreiche Antwort

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