GbR - Auflösung und Weiterführung als eK

4. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
JanPeters
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GbR - Auflösung und Weiterführung als eK

Hallo zusammen,

angenommen es existiert eine GbR zwischen zwei ungleich berechtigten Partnern (40-60). Der mit dem geringeren Anteil kündigt, wobei der andere den Betrieb als eK weiterführt.
Wie würde das dann mit den Einlagen des Ausscheidenden aussehen. Müssten die jetzt auf etwaige Verbindlichkeiten umgerechnet werden? Was ich mir relativ schwer vorstelle.
Da der weiterführende Gesellschafter ja die ganzen Sachwerte übernimmt, sollten die Einlagen doch vollständig ausgezahlt werden, meiner Meinung nach.

Gruß,

Jan

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Eine GBR hat keine Einlagen, die kann höchstens ein Kontoguthaben besitzen.

Alle vertraglichen Regelung interessieren nur intern.

Die GbR wird aufgelöst wenn ein Partner ausscheiden will anders geht das nicht denn danach ist die "Gesellschaft" ja nicht mehr vorhanden. Danach wird eine Bilanz erstellt und alles versilbert . Dann das Geld geteilt wie es die internen Verträge vorsehen.
Natürlich ist es einfacher wenn einer weitermacht und den anderen auslöst. Dabei haben beide Seiten was davon.

Ich würde als Ausscheidender erklären selbst auch weiterzumachen und die selben Kunden zu bedienen. Als Bleibender erklären den Laden an die Wand zu fahren und Schulden zu verursachen. Beide Geschichten stärken eine der beiden Verhandlungspostion und bringen den anderen in Zugzwang.

Habt ihr keinen Vertrag der irgendwas regelt.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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