GbR Aufteilung 50/50, Partner schreibt Rechnungen

19. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
MartinC
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
GbR Aufteilung 50/50, Partner schreibt Rechnungen

Hallo,

angenommen zwei Bekannte kaufen gemeinsam Grundstück und Gebäude 50/50.
Bis jetzt wurden alle praktischen Aufgaben geteilt, und bei den schriftlichen Aufgaben (Steuer, Pachtverträge usw.) wurde mündlich besprochen, dass das letzte Geschäftsjahr der eine Partner der GbR übernimmt und das aktuelle der andere Geschäftspartner.

Nun stellt dieser Partner Rechnungen für Tätigkeiten weder besprochen, noch vereinbart waren und hebt sich dieses Geld eigenmächtig vom Gemeinschaftskonto ab.

Trotz Aufforderung zahlt dieser Partner das Geld nicht zurück. Wie kann hier nun vorgegangen werden?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Erst mal das Konto sperren :-) Danach neu einigen oder den Rechtsweg suchen. Ob du gewinnst hängt von Vereinbarung und Art und Grund der Rechnung ab.

In Zukunft Bankvollmacht nur mit Unterschrift beider.

Oder noch besser, Kohle immer gleich teilen und kein Gemeinsames Vermögen auf dem, Konto lassen.

Am besten die Gbr auflösen, das das eh nichts mehr wird. GBR endet meist so, sobald das Geld und der Gewinn schwinden

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#2
 Von 
MartinC
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Die Rechnungsgründe sind (von außen) nachvollziehbar.

Auf der anderen Seite wurden von der anderen Seite her viele Leistungen erbracht, die nicht verrechnet wurden!
Der Partner lässt sich z.B. 2 Monatsmieten Provisionen für Marklertätigkeiten auszahlen, obwohl von der anderen Seite im Vorjahr (altes Geschäftsjahr) auch bereits Mieter gefunden wurden und diese Tätigkeit hat der andere sich auch nicht auszahlen lassen!!

Was ist, wenn die Gbr im Streit beendet wird, können beide zum Verkauf gezwungen werden?? Eine gerechte Aufteilung der Flächen und Gebäude wird hier nicht möglich sein.

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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

beendet wird ?

Du kannst die GBR nur auflösen, dann wird man das "Inventar" versteigern müssen oder wie will man das im "Streit" anders lösen.

Legt doch viel besser genauere Regeln fest die solche Missverständnisse beenden. Das macht man am besten mit "Schwamm drüber"... aber für die Zukunft will ich das regeln.


Für eine "Makler-Provision" braucht es eine "Vereinbarung" und wer als Makler arbeitet eine entsprechende Erlaubnis nach §34c



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-- Editiert Keinanwalt am 20.03.2012 11:17

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

angenommen zwei Bekannte kaufen gemeinsam Grundstück und Gebäude 50/50.
Wie lautet der Grundbucheintrag? Ist die GbR im Grundbuch eingetragen oder beide Eigentümer je zur Hälfte?

-- Editiert cruncc1 am 22.03.2012 21:23

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MartinC
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

im Grundbuch sind beide Eigentümer je zur Hälfte eingetragen. Die GbR ist nur dem Finanzamt gemeldet.

Was hat das für einen Einfluss auf die Sache?
Was ist besser, was schlechter??

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Auf das laufende Geschäft hat das keinen Einfluss.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RDG123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 25x hilfreich)

"Was ist, wenn die Gbr im Streit beendet wird, können beide zum Verkauf gezwungen werden??"

Zur Ergänzung:
Wenn das Grundstück also im hälftigen Miteigentum der Partner steht, können bei Partner die Teilungsversteigerung des Grundstücks beantragen. Es handelt sich um eine abgewandelte Form der Zwangsvesteigerung, die zur Aufhebung der Eigentümergemeinschaft durchgeführt wird. Der Erlös wird in Ihrem Fall je hälftig auf die Eigentümer verteilt.

Sehr sehr sehr viel sinnvoller ist es natürlich, sich zu einigen. Entweder, es wird das Projekt fortgeführt und es werden klare vertragliche Regelungen getroffen wer wann wie welche Zahlung erhält und leistet und auf welches eigene Konto. Oder das Grundstück sollte freihändig verkauft werden. Dann aber müssen beide Eigentümer den notariellen Kaufvertrag, insb. dem Kaufpreis, zustimmen. Es könnte auch einer der Partner von dem anderen per sog. Grundstückveräußerungsvollmacht bevollmächtigt werden den Verkauf für beide durchzuführen. Entsprechende Bedingungen (Mindestkaufpreis, Zahlung des hälftigen Betrages auf Konto xxx) können in dieser Vollmacht gleich mitgeregelt werden. Wenn diese Vollmacht notariell beurkundet wird, kann sie auch unwiderruflich erteilt werden. Wenn die Situation angespannt ist, jedoch dennoch ein Wille zur Einigung besteht, kann auf diese Weise "in Ruhe" ein Käufer gesucht werden, dem dann auch mit hoher Wahrscheinlichkeit verkauft werden kann, ohne dass es sich der andere partner noch im letzten moment anders überlegen könnte.

Kann nicht abschätzen, ob dieser Ratschlag in diesem Fall von nutzen ist. Sollte man als Handlungsmöglichkeit aber in Betracht ziehen.

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