GbR Gastronomie Streit etc

15. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Fabian1991a
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
GbR Gastronomie Streit etc

Hallo liebe Community,

ich hoffe, dass ich hier in diesem Forum richtig bin, da mein Post sich eigentlich um mehrere Themen handelt. Nun direkt zur Sache.

Ich habe einen Pachtvertrag für Gewerberäume inkl. Wohnung mit einer weiteren Person unterschrieben.

An erster Stelle dieses Pachtvertrags ist meine Person genannt, an zweiter Stelle der Name des 2.Pächters (evtl.ist dies wichtig zu wissen).

Nun hat sich ein Streit entwickelt und mein derzeitiger Geschäftspartner (Kein Gesellschaftervertrag) und alleiniger Konzessionsträger meinte mir verbieten zu können weiterhin das Haus zu betreten, sowie in der Wohnung ein Zimmer zu bewohnen.

Ich habe mich nun sofort daran gehalten und habe das Haus nicht mehr betreten um keine Fehler zu machen. Ich könnte jedoch jederzeit eine Konzession erhalten für das Objekt.

Mein ehemaliger Geschäftspartner nutzt weiterhin mein Eigentum, wie Kasse, TV, Bett, Couch, Schränke, Musikanlage und weigert sich trotz schriftlichem Nutzungsverbot darauf einzugehen.

Weiterhin habe ich ihm verboten jegliche von mir erstellte Logos und Grafiken des Restaurants weiter zu nutzen. Er kommentiert dies nur, dass es ihm egal ist was ich ihm sagen. Ich habe ihn bereits vor über einer Woche auf eine Urheberrechtsverletzung hingewiesen. Heute lädt er die Grafiken wieder auf Facebook und nutzt diese im Restaurant weiterhin. Das ist für mich eine vorsätzliche Urheberrechtsverletzung, oder?

Am wichtigsten für mich ist nun zu wissen, ob ich eine Möglichkeit habe, den Betrieb zu unterbinden, den Laden bis zur Klärung schließen zu lassen. Immerhin bin ich Pächter?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!

Grüße
Fabian S.

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Mal nur der Mietvertrag:
Wenn Ihr zwei dem Mietvertrag für die gemeinsame Kneipe und die gemeinsame Wohnung unterschrieben habt, dann ist das erst mal eine gemeinsame Mietsache die Ihr gemeinsam bewohnt.

Habt Ihr dann aber vereinbart das nur einer die Wohnung nutzt, sieht das wirder anders aus.

Wieder anders ist es bei Sachen die nicht in dieser Gemeinschaft eingebracht wurden, hohl dein Zeug doch einfach ab-

Klar gibts einen Gesellschaftsvertrag: ihr habt doch mündlich irgendwas vereinbart. Auch hast du ja wohl die Bildchen für das gemeisname Geschäft gemacht - als Inventar der GBR......

Die kannst recht wenig "unterbinden" - jedoch kannst du die Gesellschaft auch auflösen.

Übrigens haftest du für die Schulden der GBR, jedenfalls für den gemeinsamen Mietvertrag. Und für Steuerschulden.....und und und

Wobei du wohl nur den Mietvertrag "beweisen" kannst, denn ohne Konzession auf die GBR sehe ich keine GBR......

Wenn man übrigens ständig mit Kleinigkeiten kommt, und sichbar keinen Schimmer hat - wer soll einen da Ernst nehmen.

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#2
 Von 
Fabian1991a
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für deine Antwort.

Aber es kann doch nicht sein, dass ich weiterhin für das Handeln meines Ex-Partners hafte? Er hat die Schließzylinder wechseln lassen und gewährt mir keinen Zutritt mehr.

Irgendeine Möglichkeit muss ich doch haben?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Sicher doch den "Rechtsweg".

Aber das Wirrwar aus GBR, Meins, Seines, Urheberrechtsverletzung und anderem muss man sortieren, bewerten und dann aggieren.

Am besten mal nen Anwalt beauftragen - du scheinst bereits damit überfordert was eine GBR denn so genau sein soll

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#4
 Von 
Fabian1991a
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

soweit ich informiert bin, ist es automatisch eine GbR, wenn man zu zweit handelt. Selbst eine Fahrgemeinschaft ist eine GbR.

Im Mietvertrag stehen einfach unsere beiden Namen.

Einen Rechtsanwalt werde ich dann wohl morgen damit beauftragen... Danke trotzdem!

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#5
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Stimmt, nur hat ihr ja wohl eine Kneipe aufgemacht ?

Aber egal: aus dem Mietvertrag haftet Ihr gemeinsam gegenüber dem Vermieter für die Miete. Und nicht 50/50 sondern jeder für alles.

Ihr habt aber zusammen eine Firma ( Kneipe ) aufgemacht, da wird es doch andere Verträge geben ..... du nennst den doch "Geschäftepartner"...



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#6
 Von 
Fabian1991a
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, also wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben, aber nur er hat die Konzession derzeit. Habe ich keine Rechte? Darf er einfach weitermachen und mir den Zutritt verbieten?

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#7
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun.

Ich hattet doch vor das Ihr die Kneipe mietet, aber er Sie führt, da er die Konzession hat. Oder wolltet ihr lieber zusammen als GBR ohne Konzession illegal arbeiten. Oder was war vereinbart.

Das tut er doch auch.

Einziger Unterschied - die große Liebe ist hin und er wirft dich raus. Oder warst du als stiller Teilhaber beteiligt...... oder wie

Jetzt gehts wohl eher ums Geld. Was war da vereinbart - wer zahlt die Miete denn jetzt. So wie es aussieht zahlt er die Miete und du haftest eben nur.

Was willst du denn, ohne Konzession kannst du doch eh nichts machen.



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