Hallo,
ich hätte mal ein paar theoretische Fragen:
Nehmen wir mal an, in einer GbR mit zwei Gesellschaftern kommt einer auf die Idee, Waren und Dienstleistung an der Firma "vorbei" zu verkaufen und einzunehmen. Und/oder auch Bareinnahmen einfach "einzustecken" ohne dem anderen Gesellschafter davon zu erzählen.
Folgend Annahmen:
- Das passiert öfter und über eine Längere Zeit (Jahre und duzende male)
- Die kumulierten "sogenannten" Erlöse liegen im fünfstelligen Bereich
- Dazu wurden eventuell sogar modifizierte Rechnungen angefertigt
- Eventuell wurden auch noch andere (Familienangehörige) mit eingebunden
1. Mit was für "Problemen" / Strafen müsste man hier rechnen?
Ich gehe mal als Leihe davon aus, dass hier ja etliche Straftaten vorliegen. Wie Untreue/Unterschlagung gegenüber des anderen Gesellschafters, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und eventuell Gewerbesteuer) - eventuell noch was?
2. Was ist, wenn der andere Gesellschafter davon Wind bekommt. Muss er dies zu Anzeige bringen. Könnten ihm ansonsten auch Probleme drohen? Wie sollte er sich verhalten?
3. Was könnte der betrogene Gesellschafter verlangen? Logisch, sicher die Herausgabe der Einnahmen bzw. die Hälfte wenn die GbR 50/50 aufgeteilt ist. Wäre darüber hinaus noch irgend etwas möglich geltend zumachen? Schadensersatz wird hier ja wahrscheinlich nur schwer nachweißbar sein, da ansonsten ja erstmal kein Schaden entstanden ist. Außer vielleicht das das Geld der GbR eine Zeit nicht zu Verfügung gestanden hat (Zinsen?) Wäre für den Betrug dem anderen Gesellschafter sonst irgendwie zu irgendeiner Zahlung oder Wiedergutmachung verpflichtet?
Wäre für Eure Einschätzung und sonstigen Anmerkungen dazu dankbar - mal abgesehen von der Anmerkung, dass der eine Gesellschafter nicht gerade "schlau" gehandelt hat. Danke
GbR Gesellschafter verkauft "schwarz" Ware - Konsequenzen auch für den Mitgesellschafter usw.?
15. September 2023
Thema abonnieren
Frage vom 15. September 2023 | 01:51
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
GbR Gesellschafter verkauft "schwarz" Ware - Konsequenzen auch für den Mitgesellschafter usw.?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 15. September 2023 | 09:02
Von
Status: Senior-Partner (6058 Beiträge, 1318x hilfreich)
Zitat3. Was könnte der betrogene Gesellschafter verlangen? :
Zunächst mal die korrekte Verbuchung dieser Einnahmen. Sonst wird es eng für beide
#2
Antwort vom 16. September 2023 | 01:27
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZunächst mal die korrekte Verbuchung dieser Einnahmen. Sonst wird es eng für beide :
Danke. Was ist wenn das aber ja schon etwas (Jahre) zurück liegt?
A. Was würde passieren, wenn der Betrogene aber gar nichts davon weiß - wurde ja heimlich betrogen?
B. Und was wäre wenn er erst im Nachhinein davon erfährt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Gesellschaftsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. September 2023 | 21:07
Von
Status: Senior-Partner (6058 Beiträge, 1318x hilfreich)
ZitatA. Was würde passieren, wenn der Betrogene aber gar nichts davon weiß - wurde ja heimlich betrogen? :
B. Und was wäre wenn er erst im Nachhinein davon erfährt?
Dann sollte er sich überlegen , diese GbR weiterzufühen mit einem Betrüger
#4
Antwort vom 16. September 2023 | 23:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDann sollte er sich überlegen , diese GbR weiterzufühen mit einem Betrüger :
Vielleicht ist sie ja auch schon aufgelöst. Leider alles keine Antworten auf meine Fragen...
#5
Antwort vom 16. September 2023 | 23:56
Von
Status: Unbeschreiblich (114268 Beiträge, 38971x hilfreich)
Zitat1. Mit was für "Problemen" / Strafen müsste man hier rechnen? :
ZitatWäre für den Betrug dem anderen Gesellschafter sonst irgendwie zu irgendeiner Zahlung oder Wiedergutmachung verpflichtet? :
In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Zitat2. Was ist, wenn der andere Gesellschafter davon Wind bekommt. :
ZitatA. Was würde passieren, wenn der Betrogene aber gar nichts davon weiß :
ZitatB. Und was wäre wenn er erst im Nachhinein davon erfährt? :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
ZitatMuss er dies zu Anzeige bringen. :
Eine Anzeigepflicht besteht nur hinsichtlich der in § 138 StGB genannten Katalogstraftaten.
ZitatKönnten ihm ansonsten auch Probleme drohen? :
Ja.
Erfahrungsgemäß steht dann recht schnell mal die die Mittäterschaft / Beihilfe im Raume.
ZitatWie sollte er sich verhalten? :
Er beauftragt einen versierten Fachanwalt mit der Prüfung der rechtlichen Lage und fachgerechten Beratung.
Zitat3. Was könnte der betrogene Gesellschafter verlangen? :
Verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
#6
Antwort vom 17. September 2023 | 00:50
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIn Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten. :
Hab ich eigentlich alles versucht relativ gut aufzulisten und darzulegen. Welche Information würde noch fehlen?
Zitat:Eine Anzeigepflicht besteht nur hinsichtlich der in § 138 StGB genannten Katalogstraftaten.
Kann man für ein Leihen erklären was das bedeutet?
Zitat:Ja.
Erfahrungsgemäß steht dann recht schnell mal die die Mittäterschaft / Beihilfe im Raume.
Da muss er dann sicherlich Gegenbeweise vorbringen oder wie wird das gehandhabt? Wenn das Geld auf dem Privatkonto des einen Gesellschafters gelandet ist, wäre das als Gegenbeweis dann schon ausreichend?
Zitat:Er beauftragt einen versierten Fachanwalt mit der Prüfung der rechtlichen Lage und fachgerechten Beratung.
Wenn er aber sich ja auch nur mal rein aus Interesse an diesem theoretischen Fall hat, fragt er aber aj erstmal hier nach einer versierten Antwort.
Zitat:Verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
Genau das ist meine Frage.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
255.181
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten