GbR - Kündigung aus wichtigem Grunde

3. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
monosushi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GbR - Kündigung aus wichtigem Grunde

Hallo,

meine GbR-Geschichte ist wirklich verworren, deshalb splitte ich meine Fragen in Teilaspekte.

Die Personen A,B und C sind Gesellschafter der GbR. Es existiert ein gültiger GBR-Vertrag mit Laufzeit bis 2007. Der Vertrag enthält die wichtigen Passagen: "für jegliche Nebentätigkeit ist die Zustimmung aller Gesellschafter einzuholen", "Direkte oder indirekte Beteiligungen an Drittunternehmen sind untersagt" sowie "die Arbeitskraft ist ausschließlich für die Gesellschaft einzusetzen".

C. mietet an A und B vorbei neue Gewerberäume auf eine GbR an, die er gründen will. C. sichert sich Domains für seine neue Firma
und versucht B zum Eintritt in die neue Gesellschaft zu bewegen.

A und B kündigen C daraufhin aus driftigem Grunde (gemäß GbR-Vertrag)

Wenige Tage nach Erhalt der Kündigung meldet C ein neues Gewerbe an um auf dem gleichen Geschäftsfeld tätig zu werden wie die in der alten GbR verbleibenden Gesellschafter.

Meine Frage dazu: C richtete seine Bemühungen bewußt gegen die bestehende Gesellschaft und deren Vertrag. Mit seiner provozierten Kündigung und seinem neu gegründeten Gewerbe versucht er sodann die bestehenden Akquisitionen der Altgesellschaft abzugrasen um diese Kunden für sich zu gewinnen.

Können A und B dem ehemaligen Gesellschafter gegenüber Schadensersatz geltend machen?


Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gesellschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Hat C ordnungsgemäß gekündigt?
Wenn ja, ist für diesen Fall im Vertrag für eine gewisse Zeit ein Wettbewerbsverbot vereinbart? Wenn ja, dann wird er Schadenersatz leisten müssen. Falls dieses Verbot nicht vereinbart wurde und die Kündigung ist vertragsgemäß, dann darf er sein neues Geschäft eröffnen.
Hat er nicht vertragsgemäß gekündigt, dann wird er auch schadenersatzpflichtig sein.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen