A und B haben einen GbR Vertrag.
A möchte die GbR verlassen und hat dies B mitgeteilt. Man war sich einig, dass B die GbR unter gleichem Namen weiterführen wird und A seine Vorstellungen mit anderem Firmennamen umsetzt. Mündlich war alles im Guten geklärt. Es gab bisher keinem Stress/Ärger untereinander.
Jetzt hat die Frau von A eine Emailbekommen, in der A des Fremdgehens beschuldigt wird. Der Absender der Email ist ein Freemailkonto, welches zu 99% auf Gesellschafter B angemeldet ist. (Dies konnte man über die "Passwort vergessen"-Funktion fast zu 100% erkennen. Es wird ein Teil der Email "B*****@email.de" angezeigt, an die das neue Passwort gesendet werden soll. Diese Emailadresse ist die private Emailadresse von B. Wenn es hart auf hart kommen sollte, würde A auch gerichtlich die Herausgabe der Daten vom Freemailanbieter verlangen.)
Im GbR Vertrag steht:
(2) Zu einer außerordentlichen Kündigung kann es kommen, wenn ein anderer Gesellschafter eine ihm nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende wesentliche Verpflichtung vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit verletzt hat oder wenn die Erfüllung einer solchen Verpflichtung unmöglich wird. In diesem Fall scheidet dieser
Gesellschafter aus. Der kündigende Gesellschafter hat das Recht, die Gesellschaft unter gleichem Namen weiterzuführen. Der im Falle einer außerordentlichen Kündigung ausscheidende Gesellschafter hat im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Verpflichtung keinen Anspruch auf eine ordentliche Liquidation.
Wenn A aufgrund dieser Aktion den GbR Vertrag nun kündigen möchte ... Vertrauensverletzung, eine Zusammenarbeit ist niemals mehr möglich etc. etc., hat A nun das Recht die Gesellschaft zu übernehmen und eben diese unter gleichem Namen fortzuführen? Ist dies also solch ein Grund zur außerordentlichen Kündigung?
Vielen Dank im voraus.
GbR Vertrauensverhältnis der Partner zerstört
10. Mai 2017
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Frage vom 10. Mai 2017 | 10:03
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
GbR Vertrauensverhältnis der Partner zerstört
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 10. Mai 2017 | 12:44
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, hab mich bissl blöd ausgedrückt. A möchte natürlich "nur" den Firmennamen behalten und nicht die GbR. A wird dann als Freiberufler etc. seine Wege gehen.
Es geht ja auch nur um den Grund der außerordentlichen Kündigung.
Ist dieser Vertrauensbruch, oder diese Aktion ( kann man ja nur so nennen ... unfassbar sowas) ein außerordentlicher Kündigungsgrund?
DANKE DANKE !!!
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#3
Antwort vom 10. Mai 2017 | 15:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119416 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatDie GbR muss in ihrer Firma mindestens die Nachnamen der Gesellschafter führen. :
Eine GbR ist keine Firma, so steht es im Gesetz
ZitatA möchte natürlich "nur" den Firmennamen behalten :
Es gibt somit auch keinen "Firmennamen", nur die "(Geschäfts)Bezeichnung der GbR"
Diese Geschäftsbezeichnung kann der künftige Einzelunternehmer nicht vollständig beibehalten sondern nur Teile davon.
Wenn die GbR sich "Hippeldiholle Dienst - Martin Müller, Gerd Schulz GbR" nennen würde, könnte der neue Unternehmer unter "Hippeldiholle Dienst - Martin Müller" auftreten.
Zur Sicherheit sollte man das schriftlich fixieren, wenn sich alle einig sind.
#4
Antwort vom 11. Mai 2017 | 10:30
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Gem. dem zitierten § kann eine ao Kündigung daraus resultieren, dass eine ihm nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende Pflicht...verletzt.
Eine Mail eines Unbekannten mit fragwürdigem Inhalt steht jetzt erstmal in keinem direkten zusammenhang zum Gesellschaftsvertrag..
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 11. Mai 2017 | 22:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119416 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatDie GbR ist keine Firma, sie hat eine Firma. :
Nein, hat sie nicht. Siehe § 17 HGB .
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